Justiz

Vereinbarung über die Integration von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten

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Ein Beamter der Justizvollzugsanstalt in Offenburg steht im Raum einer Werkstatt der Anstalt. (Foto: © dpa)

Vertreter von Justiz-, Wirtschafts- und Sozialministerium sowie von weiteren Institutionen haben eine Kooperationsvereinbarung zur besseren Integration von entlassenen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten in Baden-Württemberg unterzeichnet. Ziel der Vereinbarung ist es, dass möglichst vielen Entlassenen der Übergang in eine neue Existenz gelingt und dadurch das Risiko erneuter Straffälligkeit sinkt.

Insbesondere sollen zum Zeitpunkt der Entlassung die anschließende Unterkunft gesichert, eine Anlaufstelle zur beruflichen Integration bestimmt und die Frage etwaiger Ansprüche auf Sozialleistungen geklärt sein. Den Inhalt der Vereinbarung hat seit Jahresbeginn eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aller Partner unter Federführung des Ministeriums der Justiz und für Europa erarbeitet.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf sagte: „Eine gelingende Resozialisierung ist ein wesentlicher Beitrag für die Sicherheit im Land und zugleich der beste künftige Opferschutz. Selbstverständlich müssen Menschen, die sich strafbar gemacht haben, angemessen bestraft werden. Daran gibt es keine Zweifel. Es ist aber genauso richtig und wichtig, Entlassenen wieder eine Brücke zurück in die Gesellschaft zu bauen.“ Eine erfolgreiche Resozialisierung sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die die Justiz nicht alleine, sondern nur gemeinsam mit anderen staatlichen und nicht-staatlichen Stellen bewältigen könne. Umso mehr freue er sich über die Kooperation mit den zahlreichen Partnern.

Hubert Wicker, Ministerialdirektor des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, sagte: „Eine gelungene und zügige Integration in die Gesellschaft nach der Haft bietet dem Haftentlassenen die wichtige Chance, sein Leben in eine positive Richtung zu entwickeln und erhöht die Wahrscheinlichkeit einer echten, dauerhaften Resozialisierung. Die nun vorliegende Vereinbarung ist ein gelungenes Beispiel für die Weiterentwicklung des Resozialisierungsgedankens, aber auch für die konstruktive Zusammenarbeit unterschiedlicher Behörden und Institutionen.“

Wolf Hammann, der Amtschef des Ministeriums für Soziales und Integration, betonte die Bedeutung einer Schuldnerberatung bereits während der Haftzeit. „Angesichts der Tatsache, dass viele Inhaftierte verschuldet sind und ihnen ein Überblick über ihre Verbindlichkeiten fehlt, ist eine gute fachliche Beratung schon im Gefängnis unabdingbar, damit die ehemaligen Strafgefangenen sich nach ihrer Freilassung möglichst schnell wieder ein geordnetes soziales Umfeld aufbauen können. Je früher man mit der Schuldnerberatung beginnt, desto weniger wertvolle Zeit verliert man im Anschluss.“

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf ergänzte: „Wir wissen, dass allein bei erfolgreicher Vermittlung in die Erwerbstätigkeit nach der Haft eine signifikante Verringerung des Rückfallrisikos von bis zu 60 Prozent erreicht werden kann.“ Wolf wies daher besonders auf die Beiträge der Bundesagentur für Arbeit hin: „Die Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit ist in erheblichem Maße bereit, mit den Justizvollzugsanstalten zusammenzuarbeiten. Spätestens ab dem sechsten Monat vor der voraussichtlichen Entlassung können die Gefangenen das Dienstleistungsangebot Beratung und Vermittlungsvorbereitung der örtlichen Agentur für Arbeit in Anspruch nehmen. Die örtlichen Agenturen für Arbeit bereiten Vermittlungsaktivitäten für die Gefangenen noch in Haft vor und leiten diese möglichst bereits ein.“

Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit, fügte an: „Die besondere Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit besteht darin, die zu entlassenden Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten bei der Beschäftigungsaufnahme bestmöglich zu unterstützen. Wichtig ist uns hierbei, die Betroffenen frühzeitig und individuell zu beraten und mit Vermittlungsaktivitäten anzusetzen. In allen Arbeitsagenturen im Land stehen bereits heute für die Straffälligen und Netzwerkpartner speziell geschulte, rechtskreisübergreifend tätige Resozialisierungsberater als Ansprechpartner bereit. Es gilt nun, diese Kooperation auf Landesebene in der täglichen Praxis mit Leben zu füllen.“

Unterzeichner der Vereinbarung 

  • Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa,
  • Hubert Wicker, Ministerialdirektor Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau,
  • Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hammann, Ministerialdirektor Ministerium für Soziales und Integration,
  • Christian Rauch, Vorsitzender der Geschäftsführung der Regionaldirektion Baden-Württemberg der Bundesagentur für Arbeit,
  • Prof. Eberhard Trumpp, Hauptgeschäftsführer Landkreistag Baden-Württemberg,
  • Oberbürgermeisterin a. D. Gudrun Heute-Bluhm, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Städtetag Baden-Württemberg,
  • Generalstaatsanwalt Achim Brauneisen, Vorsitzender des Netzwerks Straffälligenhilfe und des Verbandes Bewährungs- und Straffälligenhilfe Württemberg,
  • Franz Schmeller, Kommunalverband für Jugend und Soziales,
  • Eva-Maria Armbruster, Vorstandsvorsitzende der Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg
  • Direktor des Amtsgerichts a.D. Dr. Karl-Michael Walz, Vorsitzender des Badischen  Landesverbandes für soziale Rechtspflege,
  • Ursel Wolfgramm, Vorstandsvorsitzende des Verbandes Der Paritätische LV Baden-Württemberg. 

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