Rechtswissenschaften

Sommersemester 2021 wird nicht auf Freiversuch angerechnet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)

Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen in der Lehre wird das Sommersemester 2021 nicht auf den Freiversuch im Bereich Jura angerechnet. Das durch die Pandemie geprägte Semester soll keine Nachteile für die Staatsprüfung der Studierenden verursachen.

Das Sommersemester 2021 wird, wie schon die beiden vorherigen Semester, für Studierende der Rechtswissenschaft an baden-württembergischen Fakultäten nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg angerechnet. Das teilt Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges mit. Das Ministerium der Justiz und für Migration ändert dazu derzeit die entsprechende Regelung in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO).

Justizministerin Marion Gentges sagt: „Auch das Sommersemester 2021 ist von der Pandemie geprägt. Den Jurastudentinnen und -studenten sollen daraus keine Nachteile für ihre Staatsprüfung entstehen. Das Sommersemester 2021 wird den Studentinnen und Studenten daher für den sogenannten „Freischuss“ im ersten Staatsexamen nicht angerechnet. Wir alle hoffen, dass im kommenden Wintersemester wieder mehr Präsenzbetrieb an den Hochschulen möglich sein wird.

Fristen und Termine verschieben sich um ein Semester

Die JAPrO wird in Baden-Württemberg erneut dahingehend geändert, dass Fristen und Termine, die an Fachsemester gebunden sind, sich automatisch um ein weiteres Semester beziehungsweise einen Termin verschieben beziehungsweise verlängern. Dies betrifft neben dem Freiversuch (Paragraph 22 Absatz 1 JAPrO), den notenverbesserungsfähigen Versuch und den Notenverbesserungsversuch (jeweils Paragraph 23 Absatz 1 JAPrO bei den Abschichtungskandidaten in Verbindung mit Paragraph 40 Absatz 2 JAPrO) auch die Teilnahmezeitpunkte im Rahmen der Abschichtung (Paragraph 37 Absatz 1 und Absatz 2 JAPrO) bei dem gestuften Kombinationsstudiengang, der angesichts der Semesterunterbrechung am meisten betroffen sein dürfte.

Von einem Freiversuch oder „Freischuss“ wird gesprochen, wenn ein Prüfling spätestens nach acht Semestern die Staatsprüfung antritt. In diesem Fall ist es unschädlich, wenn er diese nicht besteht, die Prüfung gilt dann als nicht unternommen (daher umgangssprachlich „Freischuss“). Tritt ein Prüfling erstmals nach spätestens zehn Semestern die Staatsprüfung an und besteht diese, kann er die Prüfung zur Verbesserung der Note spätestens in der übernächsten Prüfung einmal wiederholen. Der erste Versuch wird als „notenverbesserungsfähiger Versuch“, der zweite als „Notenverbesserungsversuch“ bezeichnet.

In Baden-Württemberg gibt es rund 10.000 Studierende der Rechtswissenschaften.

Weitere Meldungen

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Von links nach rechts: Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration Siegfried Lorek, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Gerda Windey ist neue Ministerialdirektorin

SEK Baden-Württemberg
Polizei

50 Jahre Spezialeinsatz­kommando Baden-Württemberg

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Ausbildung

13 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsausbildung

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leiterin der JVA Mannheim Annette Hügle, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Leiter der Abteilung Justizvollzug Martin Finckh
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach Holger Schmitt, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Präsident des Landgerichts Stuttgart Till Jakob, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Christoph Haiß
Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Bilanz zum länderübergreifenden Fahndungs- und Sicherheitstag

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Abschlussprüfungen

Start der schriftlichen Haupt-, Werkreal- und Realschulabschlussprüfungen

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt.
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Innovation

Land stärkt digitale Innovationszentren