Rechtswissenschaften

Sommersemester 2021 wird nicht auf Freiversuch angerechnet

Lesezeit: 2 Minuten
  • Teilen
  •  
Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)

Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen in der Lehre wird das Sommersemester 2021 nicht auf den Freiversuch im Bereich Jura angerechnet. Das durch die Pandemie geprägte Semester soll keine Nachteile für die Staatsprüfung der Studierenden verursachen.

Das Sommersemester 2021 wird, wie schon die beiden vorherigen Semester, für Studierende der Rechtswissenschaft an baden-württembergischen Fakultäten nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg angerechnet. Das teilt Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges mit. Das Ministerium der Justiz und für Migration ändert dazu derzeit die entsprechende Regelung in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO).

Justizministerin Marion Gentges sagt: „Auch das Sommersemester 2021 ist von der Pandemie geprägt. Den Jurastudentinnen und -studenten sollen daraus keine Nachteile für ihre Staatsprüfung entstehen. Das Sommersemester 2021 wird den Studentinnen und Studenten daher für den sogenannten „Freischuss“ im ersten Staatsexamen nicht angerechnet. Wir alle hoffen, dass im kommenden Wintersemester wieder mehr Präsenzbetrieb an den Hochschulen möglich sein wird.

Fristen und Termine verschieben sich um ein Semester

Die JAPrO wird in Baden-Württemberg erneut dahingehend geändert, dass Fristen und Termine, die an Fachsemester gebunden sind, sich automatisch um ein weiteres Semester beziehungsweise einen Termin verschieben beziehungsweise verlängern. Dies betrifft neben dem Freiversuch (Paragraph 22 Absatz 1 JAPrO), den notenverbesserungsfähigen Versuch und den Notenverbesserungsversuch (jeweils Paragraph 23 Absatz 1 JAPrO bei den Abschichtungskandidaten in Verbindung mit Paragraph 40 Absatz 2 JAPrO) auch die Teilnahmezeitpunkte im Rahmen der Abschichtung (Paragraph 37 Absatz 1 und Absatz 2 JAPrO) bei dem gestuften Kombinationsstudiengang, der angesichts der Semesterunterbrechung am meisten betroffen sein dürfte.

Von einem Freiversuch oder „Freischuss“ wird gesprochen, wenn ein Prüfling spätestens nach acht Semestern die Staatsprüfung antritt. In diesem Fall ist es unschädlich, wenn er diese nicht besteht, die Prüfung gilt dann als nicht unternommen (daher umgangssprachlich „Freischuss“). Tritt ein Prüfling erstmals nach spätestens zehn Semestern die Staatsprüfung an und besteht diese, kann er die Prüfung zur Verbesserung der Note spätestens in der übernächsten Prüfung einmal wiederholen. Der erste Versuch wird als „notenverbesserungsfähiger Versuch“, der zweite als „Notenverbesserungsversuch“ bezeichnet.

In Baden-Württemberg gibt es rund 10.000 Studierende der Rechtswissenschaften.

Weitere Meldungen

Ballon mit der Aufschrift: Frau und Beruf
Ländlicher Raum

Land unterstützt Beteiligungsprojekte im Ländlichen Raum

Schüler eines Gymnasiums essen in der Mensa der Schule. (Foto: © dpa)
Ernährung

Neues Projekt zu nachhaltiger Schulverpflegung

Visualisierung Polizeirevier Bad Säckingen
Vermögen und Bau

Spatenstich für zwei neue Landesgebäude in Bad Säckingen

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 29. April 2025

Feuerwehrmann beim Hochwassereinsatz (Foto: © dpa)
Bevölkerungsschutz

Feuerwehren rüsten sich für Extremwetter und Waldbrände

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Tag der Arbeit

Hoffmeister-Kraut betont Bedeutung der Sozialpartnerschaft

Eine Gruppe von Studierenden nutzt VR-Simulatoren während des Unterrichts.
Hochschulen

71,6 Millionen Euro für zukunftsweisende Lehrprojekte

Schülerinnen und Schüler melden sich in einer Klasse.
Integration

Land macht Druck beim Thema Integration

Visualisierung Heidelberg, Universitätsklinikum INF 220/221, ehem. Pathologie, Sanierung und Nachnutzung RM/HeiCINN, 1.BA
Vermögen und Bau

Sanierung am Universitätsklinikum Heidelberg beginnt

Eine Studentin der Hebammenwissenschaft hat während einer Übung in einer Vorlesung im Ausbildungszentrum DocLab des Universitätsklinikums Tübingen ein Kleidungsstück unter ihr Oberteil gestopft, um eine schwangere Frau darzustellen, damit eine Kommilitonin eine Betreuungsssituation mit ihr üben kann. (Bild: © dpa)
Studium

Erste Absolvierende der Hebammenwissenschaft feiern Abschluss

Aussenaufnahme der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Vermögen und Bau

Generalsanierung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Motorhaube eines Polizeiautos, auf welcher ein Förderbescheid des Verkehrsministeriums für Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Höhe von 787.500 Euro liegt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Polizeibeamte kontrollieren ein Auto.
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftskooperation mit Slowenien