Rechtswissenschaften

Sommersemester 2021 wird nicht auf Freiversuch angerechnet

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fachliteratur zum Thema „Recht“ ist an einem Stand beim Deutschen Anwaltstag in Stuttgart zu sehen. (Bild: dpa)

Wegen der pandemiebedingten Einschränkungen in der Lehre wird das Sommersemester 2021 nicht auf den Freiversuch im Bereich Jura angerechnet. Das durch die Pandemie geprägte Semester soll keine Nachteile für die Staatsprüfung der Studierenden verursachen.

Das Sommersemester 2021 wird, wie schon die beiden vorherigen Semester, für Studierende der Rechtswissenschaft an baden-württembergischen Fakultäten nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg angerechnet. Das teilt Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges mit. Das Ministerium der Justiz und für Migration ändert dazu derzeit die entsprechende Regelung in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO).

Justizministerin Marion Gentges sagt: „Auch das Sommersemester 2021 ist von der Pandemie geprägt. Den Jurastudentinnen und -studenten sollen daraus keine Nachteile für ihre Staatsprüfung entstehen. Das Sommersemester 2021 wird den Studentinnen und Studenten daher für den sogenannten „Freischuss“ im ersten Staatsexamen nicht angerechnet. Wir alle hoffen, dass im kommenden Wintersemester wieder mehr Präsenzbetrieb an den Hochschulen möglich sein wird.

Fristen und Termine verschieben sich um ein Semester

Die JAPrO wird in Baden-Württemberg erneut dahingehend geändert, dass Fristen und Termine, die an Fachsemester gebunden sind, sich automatisch um ein weiteres Semester beziehungsweise einen Termin verschieben beziehungsweise verlängern. Dies betrifft neben dem Freiversuch (Paragraph 22 Absatz 1 JAPrO), den notenverbesserungsfähigen Versuch und den Notenverbesserungsversuch (jeweils Paragraph 23 Absatz 1 JAPrO bei den Abschichtungskandidaten in Verbindung mit Paragraph 40 Absatz 2 JAPrO) auch die Teilnahmezeitpunkte im Rahmen der Abschichtung (Paragraph 37 Absatz 1 und Absatz 2 JAPrO) bei dem gestuften Kombinationsstudiengang, der angesichts der Semesterunterbrechung am meisten betroffen sein dürfte.

Von einem Freiversuch oder „Freischuss“ wird gesprochen, wenn ein Prüfling spätestens nach acht Semestern die Staatsprüfung antritt. In diesem Fall ist es unschädlich, wenn er diese nicht besteht, die Prüfung gilt dann als nicht unternommen (daher umgangssprachlich „Freischuss“). Tritt ein Prüfling erstmals nach spätestens zehn Semestern die Staatsprüfung an und besteht diese, kann er die Prüfung zur Verbesserung der Note spätestens in der übernächsten Prüfung einmal wiederholen. Der erste Versuch wird als „notenverbesserungsfähiger Versuch“, der zweite als „Notenverbesserungsversuch“ bezeichnet.

In Baden-Württemberg gibt es rund 10.000 Studierende der Rechtswissenschaften.

Weitere Meldungen

Aussenaufnahme der Justizvollzugsanstalt Heilbronn (Bild: © Franziska Kraufmann/dpa)
Vermögen und Bau

Generalsanierung der Justizvollzugsanstalt Heilbronn beginnt

Ein Netzwerk-Kabelstecker leuchtet in der Netzwerkzentrale einer Firma zu Kontrollzwecken rot. (Bild: picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Digitalisierung

CyberSicherheitsCheck jetzt auch für Handwerkskammern

Ladekabel für ein E-Auto wird in das Fahrzeug gesteckt.
Elektromobilität

225 neue Ladepunkte für Elektro- und Hybridfahrzeuge der Polizei

Polizeibeamte kontrollieren ein Auto.
Polizei

Kontrollaktion gegen Autoposerszene

Delegationsreise Slowenien
Delegationsreise

Wirtschaftskooperation mit Slowenien

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Verkehrssicherheit

Bilanz des europaweiten Speedmarathons

Jugendliche sitzen vor einem Laptop. (Foto: © dpa)
Jugendpolitik

Jugendstudie 2024 veröffentlicht

Ein Mann setzt sich eine Spritze mit Heroin in den Arm.
Sicherheit

Zahl der Drogentoten im Jahr 2024 deutlich angestiegen

Visualisierung Polizeipräsidium Heilbronn
Vermögen und Bau

Polizeipräsidium Heilbronn wird saniert und erweitert

Ein Feuerwehrmann löscht letzte Glutnester auf dem Waldboden (Quelle: dpa).
Forst

Vorsicht vor hoher Waldbrandgefahr

Eine Frau schreibt das Wort „Dialekt“ auf eine Tafel (Bild: © Daniel Karmann/dpa)
Ländlicher Raum

Auf Zeitreise mit neuem Podcast „DialektLand BW“

Jazz-Musiker auf der Bühne
Kunst und Kultur

Jazz-Preis Baden-Württemberg für Samuel Restle

Vor nächtlichem Himmel ist ein gelbes Schild mit der Aufschrift „Waffen verboten“ zu sehen. Zudem befinden sich auf dem Schild durchgestrichene Piktogramme von einer Schusswaffe, einem Messer, einem Schlagstock und einer Reizgasdose.
Sicherheit

Verbot von Waffen und Messern im ÖPNV

von links nach rechts: Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek, Präsident des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge Dr. Hans-Eckhard Sommer und Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Mehr Rückführungen in 2024 auf Westbalkan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 8. April 2025