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Schulträger können Anträge für DigitalPakt stellen

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Ein Schüler arbeitet mit einem iPad im digitalen Unterricht. (Bild: picture alliance/Ina Fassbender/dpa)

Schulträger können ab heute Gelder aus dem DigitalPakt Schule beantragen. Von den 650 Millionen Euro, die das Land über den DigitalPakt erhält, sind 585 Millionen Euro für Investitionen an Schulen vorgesehen. Die restlichen Mittel sollen für landesweite und länderübergreifende Projekte verwendet werden.

Von heute an können Schulträger bei der L-Bank Anträge stellen, um Gelder aus dem DigitalPakt Schule zu beantragen. Mit der Verwaltungsvorschrift hat das Kultusministerium im September die notwendigen Vorarbeiten für die Auszahlung abgeschlossen. Seit August 2019 sind die Schulträger zudem darüber informiert, welches Budget ihnen für ihre Schulen zur Verfügung steht. Diese Budgets sind auf Basis der Schülerzahlen berechnet und bis zum 30. April 2022 reserviert. Von den 650 Millionen Euro, die das Land über den DigitalPakt erhält, sind gemäß den Absprachen mit den Schulträgern 585 Millionen Euro für Investitionen an Schulen vorgesehen. Die restlichen Mittel sollen für landesweite und länderübergreifende Projekte verwendet werden. „Die Schulträger haben seit dem Sommer Planungssicherheit und können ihre Anträge nun unkompliziert online einreichen. Wir investieren mit diesen Geldern massiv in die digitale Infrastruktur der Schulen in Baden-Württemberg, was absolut notwendig ist“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.

Technik muss der Pädagogik folgen

Zur Beantragung von Mitteln aus dem DigitalPakt müssen gemäß den Absprachen mit den Schulträgern zwei Bedingungen erfüllt sein: Zum einen muss der Schulträger ein Konzept über die Sicherstellung von Betrieb, Wartung und IT-Support vorlegen. Zum anderen muss ein pädagogisches Konzept zum Einsatz der digitalen Technik vorliegen. „Es ist mit der Bereitstellung der Technik allein nicht getan. Wir wollen sicherstellen, dass die Technik der Pädagogik folgt. Und deswegen ist ein pädagogisches Konzept Bedingung für die Auszahlung der Gelder, das auch ein Fortbildungskonzept für Lehrkräfte mit einschließt“, so Eisenmann. Das pädagogische Konzept soll in einem sogenannten Medienentwicklungsplan dargestellt werden. Bei der Ausarbeitung der Medienentwicklungspläne erhalten die Schulträger Unterstützung durch das Landesmedienzentrum, die Stadtmedienzentren und die Kreismedienzentren. Diese stellen über das Medienentwicklungsprogramm ein Online-Tool zur Verfügung, mit dessen Hilfe Schulen gemeinsam mit Ihrem Schulträger Schritt für Schritt einen Medienentwicklungsplan erstellen können. Orientierung bei der Anschaffung von Geräten und Hinweise zur Nutzung der Technik bieten ebenfalls die Digitalisierungshinweise, die das Land gemeinsam mit den kommunalen Landesverbänden erarbeitet und aktuell veröffentlicht hat.

Die zuwendungsfähigen Maßnahmen sind in der Verwaltungsvorschrift des Landes, welche Vorgaben zur Förderung macht, bewusst weit gefasst. „So wollen wir sicherstellen, dass die Schulen Gestaltungsspielräume haben. Denn auch für die digitale Schule gilt: Es kommt auf die Umsetzung vor Ort an. Die Schulen haben jeweils unterschiedliche Startbedingungen, und Schulen, die bei der Digitalisierung bereits etwas weiter sind, haben andere Anforderungen als Schulen, die noch ganz am Anfang stehen“, erklärt Kultusministerin Eisenmann. So liegt der Fokus der Förderung auch primär auf der digitalen Infrastruktur. Mobile Endgeräte wie Tablets oder Notebooks können nur dann gefördert werden, wenn die digitale Infrastruktur Vernetzung im Schulgebäude, WLAN vorhanden oder beantragt ist. Die Beschaffung von Smartphones ist generell von der Förderung ausgeschlossen.

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