Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Mit dem niederschwelligen Förderprogramm „Inklusionstaler“ unterstützt das Land mit rund 160.000 Euro Mikroprojekte, die sich für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen.

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Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.

Das niederschwellige Förderprogramm „Inklusionstaler“ soll mit einem Fördervolumen von 160.000 Euro landesweit die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen auf lokaler Ebene stärken. Dies gab Sozialminister Oliver Hildenbrand am Montag, 1. Juni 2026, in Stuttgart bekannt. „Mit dem neuen Förderprogramm für Mikroprojekte möchten wir Menschen unterstützen, die sich vor Ort mit viel Engagement für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Ich freue mich sehr, dass wir damit konkrete Ideen und Projekte stärken können, die Inklusion im Alltag erlebbar machen“, so Hildenbrand.

Das Programm ist Teil des Landesaktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) 2.0 (PDF). „Wir sind verpflichtet, aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) entscheidet sich ganz wesentlich vor Ort in den Städten und Gemeinden, also dort wo Menschen leben, lernen, arbeiten und sich bewegen. Deshalb ist es wichtig, dass wir lokale Angebote mit einer niederschwelligen Förderung unterstützen und stärken“, so Minister Hildenbrand weiter.

Förderung von Projekten und Maßnahmen auf lokaler Ebene

Ziel der Förderung ist es, das Engagement zivilgesellschaftlicher Gruppen vor Ort für die Teilhabe und das Empowerment von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Antragsberechtigt sind deshalb zum Beispiel Bürgergruppen und -initiativen ebenso wie Arbeitskreise, Verbände oder Vereine. Das Ministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit unterstützt entsprechende Maßnahmen und Projekte mit Sach- und Honorarkostenzuschüssen von jeweils bis zu 2.000 Euro. 

Ein Antrag auf Förderung kann bei der Allianz für Beteiligung e.V. gestellt werden, die das Programm „Inklusionstaler“ im Auftrag des Sozialministeriums umsetzt. Auf der Website der Allianz für Beteiligung finden sich weitere Informationen, wie zum Beispiel zum konkreten Beginn des Förderprogramms, zu den Förderbedingungen und dem Bewerbungsablauf.

Beispiele für Projekte und Maßnahmen

  • Ein soziokulturelles Zentrum entwickelt bereits bestehende Freizeitangebote weiter, um die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen.
  • Ein Selbsthilfeverband organisiert Kurse, in denen Menschen mit Behinderungen ihre Rechte kennenlernen und Strategien zur Durchsetzung im Alltag entwickeln.
  • Eine Organisation gestaltet ihre Veranstaltung barrierefrei, zum Beispiel durch die Anwesenheit von Gebärdensprachdolmetschenden.
  • Eine Initiative bietet praxisnahe Workshops für Vereinsmitglieder und Engagierte an, um Kompetenzen zur inklusiven Gestaltung von Angeboten zu stärken und den Abbau von Barrieren im Vereinsalltag zu fördern.
  • Ein Verein lässt Plakate und weitere Materialien der Öffentlichkeitsarbeit barrierefrei gestalten, um eine möglichst breite Zugänglichkeit zu gewährleisten.

„Ich freue mich, dass wir mit diesem Förderprogramm einen wichtigen Akzent setzen können. Es zeigt, dass Baden-Württemberg seine Aufgaben im Bereich der Teilhabe aktiv wahrnimmt und gestaltet. Gleichzeitig stärken wir so den sozialen und gesellschaftlichen Zusammenhalt und fördern das Vertrauen in demokratische Strukturen“, so Minister Hildenbrand abschließend.

Allianz für Beteiligung: Förderprogramm „Inklusionstaler“

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