Nahverkehr

Rettungsschirm für Bahnen und Busse beschlossen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Gelb-weißer Bus mit der Aufschrift bwegt steht auf einem Betriebshof.

Baden-Württemberg ist das erste Land, das den öffentlichen Verkehr wie auch der Reisebusbranche mit einem Rettungsschirm durch die Krise hilft. Das Land stellt insgesamt 240 Millionen Euro bereit.

Baden-Württemberg hat heute einen Rettungsschirm für den öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) und die Busunternehmen in Baden-Württemberg beschlossen. Das Land stellt 200 Millionen Euro für den öffentlichen Verkehr mit Bahnen und Bussenbereit, um die gravierenden Einnahmeausfälle aufgrund des drastischen Rückgangs der Fahrgäste und somit des Wegfalls der Ticketeinnahmen sowie der Kündigungen der Abonnements zu kompensieren.

Hinzu kommt ein zweites Programm in Höhe von 40 Millionen Euro für die meist kleinen und mittleren Unternehmen der Reisebusbranche, deren Einnahmen durch die Corona-Krise vollständig weggebrochen sind. Damit geht das Land einen wesentlichen und entscheidenden Schritt, um zu einer raschen Lösung zu kommen. Die Landesregierung erwartet jedoch vom Bund, dass er sich in mindestens gleicher Höhe an einem umfassenden Rettungsschirm für den ÖPNV beteiligt und seine Aufgabe der Sicherstellung der kritischen Infrastruktur wahrnimmt.

Der öffentliche Verkehr ist systemrelevant

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Dass der Rettungsschirm so schnell kommt, ist ein großartiger Erfolg. Wir sind das erste Bundesland, das einen solchen Rettungsschirm aufspannt. Die Mittel bewahren den öffentlichen Verkehr vor einem Einbruch und viele Unternehmen vor der Pleite. Das hat das Land verhindert. Der öffentliche Verkehr ist systemrelevant. Die Aufgabe der Politik ist es, diesen zu stabilisieren. Vor allem geht es darum, zu verhindern, dass der öffentliche Verkehr nach der Krise schlechter dasteht als vorher. Wir wollen, dass die Menschen einen zuverlässigen, umweltfreundlichen und sicheren ÖPNV nutzen können. Die Klimaveränderung macht keine Pause.“

Ein umfassender Rettungsschirm für die Einnahmeverluste von Bahnen und Bussen könne nur eine Gemeinschaftsleistung von Bund, Land, Kommunen und Unternehmen sein, so Hermann weiter. Der finanzielle Bedarf liegt nach aktuellen Schätzungen bereits bei 480 Millionen Euro in diesem Jahr allein für Baden-Württemberg. Mit den 200 Millionen Euro übernimmt Baden-Württemberg einen großen Anteil des finanziellen Bedarfs, den Bund, Land und Kommunen gemeinsam schultern müssen.

Zusätzliche Hilfen des Bundes notwendig

Verkehrsminister Hermann sagte: „Wir gehen als Land damit mutig den ersten Schritt, weil wir eine rasche Lösung brauchen. Klar ist aber auch: Wir können das als Bundesländer nicht alleine stemmen. Um sicher zu gehen, dass der Nahverkehr wirklich gerettet ist, sind zusätzliche Hilfen des Bundes notwendig und auch die kommunale Seite muss mithelfen. Wir erwarten vom Bund, dass er sich in mindestens gleicher Höhe beteiligt. Die Verhandlungen mit dem Bund laufen.“

Warum der Rettungsschirm notwendig ist, erläuterte Minister Hermann: „Ein Großteil der Unternehmen sind öffentliche Unternehmen, jedoch privatwirtschaftlich organisiert. Sie müssen wie Private wirtschaften, haben aber einen öffentlichen Auftrag, den sie erfüllen müssen. Sie haben in der Regel kein Polster, aus dem sie das Defizit finanzieren könnten. Gerade und in der Fläche gibt es viele kleine und mittlere private Unternehmen, die überwiegend im öffentlichen Auftrag oder zum Teil auch eigenwirtschaftlich und ohne Verkehrsvertrag, fahren. Ob privat oder öffentlich, die zulässigen Gewinne sind gering. Die Unternehmen können die entgangenen Einnahmen nicht in Zukunft durch Gewinne wieder wettmachen. Deshalb helfen diesen Unternehmen keine Kredite, weil sie diese nicht oder kaum zurückzahlen können.“

Die Ankündigungen des Rettungsschirms ist nach der Übernahme der Kosten für die Schülertickets in Höhe von 36 Millionen Euro der weitere notwendige Schritt, um eine wichtige Grundsäule der Grundinfrastruktur des Landes aufrecht zu erhalten und den Weiterbetrieb des Nahverkehrs zu gewährleisten.

1,5 Milliarden Euro für weitere Corona-Hilfen

Aktuelle Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Landwirtschaft

Deutsche Agrarminister treffen sich in Brüssel

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Straßenbegleitgrün
Artenschutz

Straßenräume grüner gestalten

Pilotprojekt fürsorgende Gemeinschaft in Waldstetten: gemeinsam Zukunft gestalten
Gesellschaftliche Teilhabe

Ein Netzwerk für mehr Lebensqualität im Alter

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Einsatzkräfte der Feuerwehr errichten am Nonnenbach in Bad Saulgau im Ortsteil Moosheim einen Damm mit Sandsäcken gegen das Hochwasser.
Katastrophenschutz

Neues Katastrophenschutzgesetz beschlossen

Ein Aufsteller mit Flyern.
Öffentlicher Nahverkehr

Verkauf von Fahrkarten in Reutlingen und Aulendorf

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes