Corona-Massnahmen

Regeln der Alarmstufe II bleiben bestehen

Eine Tafel mit der Aufschrift 2Gplus geboostert oder getestet.

Mit den wieder ansteigenden Inzidenzen ist zu erwarten, dass auch die Belastung der Krankenhäuser wieder steigt. Daher bleiben trotz des kurzfristigen Rückgangs der Belegung der Intensivbetten unter 450 die Regelungen der Alarmstufe II bestehen.

„Nachdem wir die Ausbreitung der Delta-Variante in den Griff bekommen haben, ist nun die Omikron-Welle da. Der Rückgang der Infektionen ist gestoppt, die Inzidenz steigt wieder. Bei uns in Baden-Württemberg noch moderat, aber der Blick in andere Bundesländer zeigt, dass sich Omikron in Deutschland rasant verbreitet und die Infektionszahlen explosionsartig in die Höhe schießen. Das heißt wir müssen davon ausgehen, dass auch in Baden-Württemberg wieder mehr Menschen ins Krankenhaus kommen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag, 11. Januar 2022, in Stuttgart.

Wie stark dieser Anstieg sein werde, lasse sich momentan noch nicht mit Bestimmtheit vorhersagen. Die Krankheitsverläufe schienen bei Omikron etwas milder als bei Delta zu sein, aber für Nichtgeimpfte schätze das Robert-Koch-Institut die Gefahr einer Erkrankung als sehr hoch ein. „Erschwerend kommt noch hinzu, dass gleichzeitig durch vermehrte Ansteckungen auch mehr Personal in den Krankenhäusern und der kritischen Infrastruktur fehlen wird“, fuhr Kretschmann fort. „Daher wäre es fahrlässig, jetzt bei wieder steigenden Inzidenzen, die Regelungen zu lockern.“

Lage wird weiter genau beobachtet

Baden-Württemberg friert aus diesem Grund die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben. Das hat das Kabinett heute beschlossen. „Wir werden natürlich genau beobachten, wie sich Omikron auf das Gesundheitswesen und die kritische Infrastruktur auswirkt und unsere Maßnahmen entsprechend anpassen“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir müssen unsere Regeln immer wieder überprüfen – das ist geboten mit Blick auf den Gesundheitsschutz und auf die rechtliche Verhältnismäßigkeit. Genau das tun wir jetzt wieder.“

Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung, die am 12. Januar 2022 in Kraft tritt, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. In Innenbereichen mit Maskenpflicht müssen Personen ab 18 Jahren eine FFP2 oder vergleichbare Maske tragen – beispielsweise KN95-/N95-/KF94-/KF95-Masken. Dies gilt nicht für den öffentlichen Verkehr und in Arbeits- und Betriebsstätten. Hier gelten weiter die vom Bund gesetzten Regeln. Zudem gilt die Sperrzeit für die Gastronomie nun von 22:30 Uhr bis 6 Uhr.

Fachhochschule Münster: Informationen zum korrekten Tragen und zur Wiederverwendung von FFP2-Masken im Privatgebrauch

Quarantäne für Kontaktpersonen verkürzt und vereinfacht

Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend außerdem die Quarantäne für Kontaktpersonen. Minister Lucha: „Es geht uns darum, die Regeln der Corona-Verordnung Absonderung einerseits zu vereinfachen und andererseits massenhafte Ausfälle vor allem von Beschäftigten der kritischen Infrastruktur zu verhindern.

Wichtig ist, dass die Absonderung erst durch einen Test vorzeitig beendet werden kann. Denn auch wenn bei der Omikron-Variante häufig von vermeintlich milderen Verläufen die Rede ist, sollten wir auf keinen Fall zu leichtfertig werden. Die Menschen sind deshalb auch weiterhin unbedingt aufgerufen, bei Symptomen sofort einen Corona-Test zu machen, Kontakte drastisch zu reduzieren und sich vorsorglich zu isolieren.“

Das bedeutet die Anpassung für Infizierte konkret:

  • Positiv getestete Personen/Infizierte können die Absonderung (ohne vorherige Freitestung) nun einheitlich nach zehn Tagen beenden.
  • Ab Tag 7 der Absonderung ist eine Freitestung mit PCR- oder Antigentest möglich.
  • Für Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen etc. gilt: Wiederbetreten der Arbeitsstätte erst ab Tag 7 mit negativem PCR-Test sowie nach 48 Stunden Symptomfreiheit.

Für Kontaktpersonen gilt:

  • Ohne Freitestung: ebenfalls zehn Tage Absonderung
  • Ab Tag 7 Freitestung ebenfalls möglich
  • Für Kinder und Jugendliche in Kitas und Schulen ist Freitestung bereits ab Tag 5 möglich
  • Frisch genesene oder frisch geimpfte Personen (bis maximal drei Monate nach Infektion bzw. Impfung) sowie Personen mit Auffrischungsimpfung sind von der Pflicht zur Absonderung befreit.

Schnelltests zur Freitestung müssen durch eine offizielle Teststelle nach § 6 der Coronavirus-Testverordnung des Bundes durchgeführt und dokumentiert werden. 

Schülerausweise gelten weiter als Testnachweis

Die Landesregierung verlängert in diesem Zusammenhang auch die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. Auch nichtgeimpfte Jugendliche haben damit im Februar noch die Möglichkeit, ohne weitere Testung Zutritt zu Bereichen zu bekommen, in denen 3G, 2G oder 2G+ gilt. Mittelfristig werden die Ausnahmen für die über zwölfjährigen Schülerinnen und Schüler aber auslaufen und nur die Impfung ermöglicht in der Zukunft sicher eine Teilhabe.

Corona-Verordnung des Landes

Die Corona-Regelungen auf einen Blick (PDF)

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg

Die aktuellen Corona-Zahlen für Baden-Württemberg

Impfkampagne #dranbleibenBW

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Ein Feuerwehrmann holt während einer Einsatzübung einer Freiwilligen Feuerwehr eine Leiter vom Dach eines Einsatzfahrzeugs.
  • Ehrenamt

Internationaler Tag des Ehrenamts

Ein Schüler sitzt an einem Mikroskop und wird dabei von einer Wärmekamera gefilmt.
  • Bildung

Beirat der Stiftung Kinder verabschiedet Vorsitzenden

Der Stuttgarter Fernsehturm
  • UNESCO-Welterbe

Stuttgarter Fernsehturm und Heuneburg sollen Welterbe werden

Schaubild beschreibt wie das Radon-Innenraummessprogramm funktioniert
  • Gesundheit

Radon-Messungen in Wohngebäuden

Jugend musiziert, Preisträgerkonzert 2023 BW
  • Kunst und Kultur

Talente aus dem Land überzeugen bei „Jugend musiziert“

Das Polizeiboot „WS 6“ der Wasserschutzpolizei Mannheim
  • Polizei

Neues Deutsch-französisches Polizeiboot eingeweiht

Collage: Logo Landes-Behindertenbeauftragte neben Bildern von Menschen mit Behinderungen.
  • Menschen mit Behinderungen

Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Logo LZ-BARR Landeszentrum Barrierefreiheit
  • Tag der Menschen mit Behinderungen

Beratungsmöglichkeit zur digitalen Barrierefreiheit

Dr. Florian Stegmann, Staatsminister und Chef der Staatskanzlei
  • Internationales

Neue Leitlinien für Zusammen­arbeit mit Asien-Pazifik-Region

Ein mit dem HI-Virus infizierter Mann hält eine rote Schleife als Symbol der Solidarität mit HIV-Positiven und Aids-Kranken.
  • Gesundheit

HIV-Infektionen leicht steigend

Eine junge Frau und ein junger Mann sitzen lächelnd im Zug. In der Ecke rechts oben ist das Logo des D-Ticket JugendBW abgebildet..
  • D-Ticket JugendBW

JugendticketBW wird zum D-Ticket JugendBW

Auszubildende in der Lehrwerkstatt der Firma Marbach in Heilbronn.
  • Arbeitsmarkt

Arbeitsmarktzahlen im November

Delegationsreise Finnland
  • Wirtschaft

Wirtschaftsministerin auf Delegationsreise in Finnland

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
  • Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 28. November 2023

Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“
  • Innere Sicherheit

Für die Sicherheit jüdischen Le­bens und gegen Antisemitismus

Eine Besucherin der Ausstellung mit dem Titel: „Kunst & Textil“ sieht sich am 20. März 2014 in der Staatsgalerie in Stuttgart die Skulptur „Foud Farie“ aus dem Jahr 2011 von Yinka Shonibare an.
  • Kunst

Auslandsstipendien für Künstler ausgeschrieben

ILLUSTRATION - Ein Mann tippt auf einer beleuchteten Tastatur eines Laptops. (Bild: © dpa)
  • Cyberkriminalität

Weiterer Schlag gegen Cyberkriminalität

  • Digitalisierung

Digital Hub Schwarzwald-Baar-Heuberg gefördert

Arbeitsmarktpolitische Reise
  • Arbeitsmarkt

Hoffmeister-Kraut auf arbeitsmarktpolitischer Reise

Saal mit Teilehmern der Demokratiekonferenz 2023
  • Bürgerbeteiligung

Demokratiekonferenz 2023 in Reutlingen

Zukunft Altbau Logo
  • Energieeffizienz

25. Jubiläum des Herbstforums Altbau

Biene an Rapsblüte
  • Landwirtschaft

Hauk begrüßt Ablehnung der EU-Pflanzenschutzverordnung

NCT Forschung
  • Wissenschaft

Nationales Centrum für Tumorerkrankungen erweitert

Gruppenfoto zur 142. Bauministerkonferenz in Baden-Baden. Erste Reihe v.l.: Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen des Landes Baden-Württemberg, Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, und Karen Pein, Senatorin der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen der Freien und Hansestadt Hamburg. Zweite Reihe v.l.: Christian Bernreiter, Staatsminister im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein, Susanna Karawanskij, Ministerin für Infrastruktur und Landwirtschaft des Freistaats Thüringen, Özlem Ünsal, Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung der Freien Hansestadt Bremen, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, und Felix Edlich, Abteilungsleiter im Ministerium für Finanzen Rheinland-Pfalz. Dritte Reihe v.l.: Christian Pegel, Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, Christian Gaebler, Senator für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Landes Berlin, Uwe Schüler, Staatssekretär Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg, Jens Deutschendorf, Staatssekretär für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen des Landes Hessen, Reinhold Jost, Minister für Inneres, Bauen und Sport des Saarlandes, Thomas Schmidt, Staatsminister für Regionalentwicklung Sachsen.
  • Bauministerkonferenz

Länder wollen das Schaffen von Wohnraum erleichtern

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)
  • Ländlicher Raum

21. Auswahlrunde „Spitze auf dem Land!“ entschieden