Landes- und Regionalplanung

Neues Landesplanungsgesetz verabschiedet

Mit dem neuen Landesplanungsgesetz sollen Planungsverfahren effizienter und flexibler werden. Das Land treibt damit die Digitalisierung und den Bürokratieabbau voran.

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Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Symbolbild

Die zwölf Regionalverbände in Baden-Württemberg können künftig Raumordnungspläne schneller und mit mehr Rechtssicherheit aufstellen. Entsprechende Verbesserungen im Landesplanungsgesetz (PDF) wurden am 12. März 2025 vom Landtag in zweiter Lesung verabschiedet. Sie treten nach Verkündung im Gesetzblatt in den nächsten Wochen in Kraft.

Frischzellenkur für die Landes- und Regionalplanung

„Die Landes- und Regionalplanung in Baden-Württemberg erhält mit dieser Reform eine Frischzellenkur“, erklärte die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi. „Wir gestalten die Planungsverfahren effizienter und flexibler, treiben die Digitalisierung voran und machen die Pläne robuster. Das ist echter Bürokratieabbau. Vereinfachungen und Beschleunigungen im Planungsrecht bedeuten mehr Tempo für alle: Kommunen, Unternehmerinnen und Unternehmer und letztlich auch die Bürgerinnen und Bürger können ihre Vorhaben schneller umsetzen. Wir helfen den Regionalverbänden, die Herausforderungen der Landes- und Regionalplanung in den kommenden Jahren besser zu bewältigen, um beispielsweise beim Ausbau der erneuerbaren Energien noch schneller voranzukommen.“

Die Hauptadressaten der Novellierung, die zwölf Regionalverbände im Land, begrüßen die neuen Regelungen. Dr. Christoph Schnaudigel, Vorsitzender des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein sowie Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der zwölf Regionalverbände, meinte: „Von den öffentlichen Planungsträgern wird erwartet, dass sie schneller werden. Gleichzeitig sollte jedoch die Qualität der Planung nicht unter die Räder kommen. Diesen schwierigen Spagat zu meistern, wird uns mit dem neuen Gesetz deutlich einfacher gemacht.“

Die wichtigsten Änderungen im Landesplanungsgesetz im Überblick

Der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Regionalverbände, Dr. Matthias Proske, erklärt die Beschleunigung: „Insbesondere die Anzeigepflicht, die an die Stelle der langwierigen Genehmigungsverfahren für Regionalpläne tritt, ist der neue Fünffach-Turbo. Haben wir zum Teil auf den Genehmigungsbescheid bis zu zweieinhalb Jahre warten müssen, ist ein neuer Plan binnen Halbjahresfrist rechtskräftig, bei Änderungen geht es sogar noch schneller.“ Auch die Tatsache, dass Formfehler leichter geheilt werden können, wirkt sich nach seiner Auffassung beschleunigend aus: „Wenn irgendwo ein Stempel fehlt, ist eine Planung deshalb ja trotzdem nicht falsch,“ so Proske. Eine Wiederholung von Verfahrensschritten oder gar der kompletten Planung ist künftig nur noch bei groben Fehlern notwendig. Auch die umfassende Digitalisierung der Beteiligungsverfahren bedeutet mehr Tempo, da das aufwändige Einscannen von Dokumenten nun der Vergangenheit angehört.

Beteiligungsportal: Änderung des Landesplanungsgesetzes

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