Corona-Massnahmen

Neue Corona-Verordnung zum 16. August 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Banner mit der Aufschrift Corona Schnelltestzentrum hängt an einem Container auf einem Parkplatz, auf dem sich das Testzentrum befindet.

Die Landesregierung hat sich auf wichtige Punkte der neuen Corona-Verordnung, die am Montag, 16. August, in Kraft treten soll, verständigt. Grundsätzlich gilt außerhalb des privaten Bereichs in Innenräumen die 3G-Regel.

An diesem Wochenende soll die neue Corona-Verordnung notverkündet werden. Letzte Details befinden sich derzeit noch in der Ressortabstimmung. Fest steht allerdings bereits: Nur noch, wer geimpft, genesen oder getestet ist (3G-Regel), kann vollumfänglich am gesellschaftlichen Leben teilhaben. Wer keine Impfung nachweisen kann, muss einen negativen Corona-Test vorweisen. Die Landesregierung hat sich darauf verständigt, dass nur für Clubs und Diskotheken ein PCR-Test verpflichtend sein soll. In allen anderen Bereichen wie Kultur, Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen etc. reicht ein Antigen-Schnelltest aus. „Vor dem Hintergrund der Verhältnismäßigkeit haben wir uns nun für diesen Weg entschieden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag, 13. August 2021 in Stuttgart.

Für Stadien und Kulturveranstaltungen im Freien wie Festivals und Konzerte soll gelten, dass sie bis zu einer Personenzahl von 5.000 unter Vollauslastung öffnen dürfen. Geht die Besucherzahl darüber hinaus, sollen die Plätze nur noch zu 50 Prozent bzw. mit maximal bis zu 25.000 Menschen ausgelastet werden dürfen.

Inzidenz spielt bei Lagebeurteilung weiter eine Rolle

Das Landesgesundheitsamt wird von nun an Prognosen in Bezug auf die Belastung des Gesundheitssystems (Auslastung der Intensivbetten, AIB) abgeben, bei der auch die Sieben-Tage-Inzidenz, die Impfquote und die Anzahl schwerer Krankheitsverläufe (Hospitalisierungen) berücksichtigt werden. Entsprechend behält sich die Landesregierung vor, je nach Gesamtlage zusätzliche Maßnahmen zu ergreifen. Die Maßnahmen sollen mindestens alle vier Wochen auf den Prüfstand kommen.

Lucha stellte noch einmal klar: „Diese Verordnung dient der Bekämpfung der Pandemie und dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Baden-Württemberg prescht hier nicht etwa vor, wie vielfach behauptet, sondern setzt am kommenden Montag die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (PDF) um. Wir müssen davon ausgehen, dass wir in Kürze landesweit wieder eine Inzidenz von 35 erreichen. Es macht deshalb keinen Sinn, so lange zu warten, sondern jetzt schon zügig mit einem neuen Konzept und neuen Maßnahmen gegenzusteuern. Das machen wir mit unserer neuen Verordnung. Ganz wichtig: Selbstverständlich wird die Inzidenz auch weiterhin eine bedeutende Rolle für unser politisches Handeln spielen, allerdings richten wir künftig ein starkes Augenmerk auch auf andere Indikatoren wie die Belastung des Gesundheitswesens.“

Lucha: „Unser Ziel ist, jetzt vor die Lage zu kommen. Es war absehbar, dass die Infektionszahlen nun wieder ansteigen werden, da sich die Delta-Variante unter den nicht-geimpften Menschen ausbreiten wird. Deshalb können Öffnungen und ein Zurück zu mehr Normalität nur mit der 3G-Regel erfolgen. Das muss allen klar sein. Die Menschen sollen ihre Freiheiten zurückbekommen, aber mit diesen Freiheiten müssen wir alle sehr verantwortungsvoll umgehen, da die Pandemie längst noch nicht vorbei ist.“

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Gesundes Essen bei der Zubereitung.
Ernährung

Impulse für eine gelungene Seniorenverpflegung

Ministerin Theresa Schopper (rechts) spricht zur Eröffnung der Netzwerkkonferenz Baukultur
Baukultur

Netzwerkkonferenz Baukultur 2026

Logo er Frauenwirtschaftstage 2026
Gleichstellung

22. Frauenwirtschaftstage eröffnet

Ehemalige Chapel auf dem Hospitalgelände in Heidelberg
Städtebau

Land fördert 45 Kommunen mit rund 16,6 Millionen Euro

Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg für besondere berufliche oder unternehmerische Leistungen, die der baden-württembergischen Wirtschaft dienen.
Auszeichnung

Wirtschaftsmedaille für BeneVit-Gründer Kaspar Pfister

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

Land fördert 27 Maßnahmen zur Flächengewinnung durch Innenentwicklung

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Arbeitsmarkt bleibt unter Druck

Kinder jonglieren auf der Bühne mit Tellern
Jugend

20 Jahre Jugendbegleiter-Programm

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Kliniken

5,2 Millionen Euro für krisenfeste Krankenhäuser

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Quartiersimpulse

Land fördert 15 Quartiersprojekte

Luftaufnahme des Bodensees mit niedrigem Wasserstand und freigelegtem Uferbereich neben bewaldetem Land
Klimaschutz

Folgen des Hitzesommers 2026 und entsprechende Maßnahmen

Sechs Personen unterhalten sich auf einem Balkon eines mehrstöckigen Gebäudes mit sichtbaren Betonstützen und Pflanzgefäßen
Wohnen

Land will Mietpreisbremse verlängern

Gründungsveranstaltung Medicus
Digitalisierung

MEDI:CUS-Plattform wird zukunftsfest aufgestellt

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Berufliche Ausbildung

Land fördert praxisnahe Berufsorientierung von Jugendlichen

Eine Ärztin impft ein junges Mädchen mit einer Spritze in den Oberarm.
Gesundheitsschutz

Baden-Württemberg stärkt Impfschutz mit Aktionsplan