Corona-Pandemie

Landesweite Schwerpunktkontrollen der Polizei

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Polizei mit Maske

In der Woche vom 7. bis zum 13. Dezember 2020 wird es landesweite Schwerpunktkontrollen zur Corona-Verordnung geben. Die Polizei wird im Land die Maskentragepflicht im öffentlichen Raum und die Regelungen zur Zusammenkunft von Personen verschärft kontrollieren.

„In dieser Zeit ist es eine der ersten Bürgerpflichten, eine Maske zu tragen – denn wer sie nicht trägt, gefährdet Gesundheit, Leib und Leben seiner Mitmenschen. Das ist nicht hinzunehmen. Die meisten Menschen halten sich daran, aber immer noch gibt es Unvernünftige, Rücksichtslose, Verantwortungsverweigerer. Deshalb muss der Kontrolldruck hochgehalten werden. Das tun Polizistinnen und Polizisten seit Monaten, indem sie immer wieder auf die Einhaltung der Corona-Regeln hinweisen und Verstöße konsequent ahnden. In der kommenden Woche, vom 7. bis zum 13. Dezember 2020, wird das weiter verstärkt und die Polizei wird im Land die Maskentragepflicht im öffentlichen Raum und die Regelungen zur Zusammenkunft von Personen verschärft kontrollieren. Wir werden diese Woche flächendeckend im ganzen Land entsprechende Schwerpunktkontrollen machen. Bei den Schwerpunktkontrollen werden die Polizistinnen und Polizisten auch den Dialog suchen, um den Menschen den hohen Sinn der Maßnahmen ins Bewusstsein zu rufen“, kündigte der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl an.

Verschärfung der Maskentragepflicht

Mit Beschluss vom 30. November 2020 hat die Landesregierung eine neue Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) erlassen. Die neue Verordnung trat am 1. Dezember 2020 in Kraft und beinhaltet unter anderem eine Verschärfung der Maskentragepflicht.

Die Maskenpflicht gilt künftig auch unter anderem

  • für Arbeits- und Betriebsstätten, vor allem in Fluren, Treppenhäusern, Teeküchen, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen,
  • vor Einkaufszentren, Ladengeschäften und Märkten (z.B. Großmärkten, Wochenmärkten, Spezialmärkten) sowie den zugehörigen Parkplätzen,
  • an Arbeitsstätten unter freiem Himmel, auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle.

Infektionszahlen weiterhin viel zu hoch

„Das Ziel aller Anstrengungen in den vergangenen Wochen war es, das Infektionsgeschehen deutlich zu verlangsamen. Wir haben einen Stopp des exponentiellen Wachstums erreicht – aber die Infektionszahlen sind weiterhin viel zu hoch. Daher werden wir auch künftig konsequent auf die Einhaltung der Regelungen achten. Keine festgestellten Verstöße, das ist illusorisch, aber es wäre mir die liebste Bilanz der Schwerpunktkontrollen unserer Polizei. Leider gibt es aber noch immer Menschen, die sich offenbar nicht um die Regeln unserer Gesellschaft und die Gesundheit ihres Gegenübers scheren. Ein solches Verhalten dürfen und werden wir keinesfalls tolerieren. Das Tragen der Maske sollte für uns ein Zeichen der Solidarität in dieser Pandemie werden“, erklärte Innenminister Thomas Strobl.

Die detaillierten Regeln der aktuellen Corona-Verordnung sowie die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:

Corona-Verordnung des Landes

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

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