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Landesheimbauverordnung auf gutem Weg

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Junger Pfleger in Gespräch mit altem Mann im Pflegeheim

Sozialminister Manne Lucha hat eine erste positive Bilanz zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung gezogen, die bauliche Vorgaben für Pflegeheime macht. Zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden in Baden-Württemberg künftig höhere Standards gelten..

Zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden in Baden-Württemberg künftig höhere Standards gelten, so zum Beispiel durch die Einzelzimmerregelung, die dem Wunsch der Heimbewohner nach einer geschützten Privat- und Intimsphäre gerecht werden soll. Sie verhindert, dass Betroffene gegen ihren Willen ein Zimmer mit einer unbekannten Person teilen müssen. Das Bedürfnis danach wird angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in Zukunft noch weiter zunehmen. Viele stationäre Pflegeeinrichtungen haben die Vorgaben der Landesheimbauverordnung schon umgesetzt. Andere befinden sich noch mitten in der Anpassungsphase.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zieht insgesamt eine erste positive Bilanz. „Die Rückmeldungen aus den vor Ort zuständigen Stadt- und Landkreisen belegen, dass die Mehrheit der stationären Pflegeheime bei der Umsetzung der Landesheimbauverordnung auf einem sehr guten Weg ist“, sagte Lucha.

Landesheimbauverordnung gibt bauliche Standards für Pflegeheime vor

Die Landesheimbauverordnung wurde mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft gesetzt. Mit ihr werden vor allem bauliche Standards für Pflegeheime festgelegt, die sich an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner orientieren. Hierzu gehört auch die Vorgabe, dass allen Bewohnerinnen und Bewohnern künftig Einzelzimmer zur Verfügung stehen.

Für neu gebaute Heime gelten die Vorgaben unmittelbar. Für Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb waren, sieht die Verordnung eine zehnjährige Übergangsfrist vor. Diese läuft nächstes Jahr zum 31. August 2019 ab.

Verlängerte Übergangsfristen und Befreiungen

Das Ministerium hat gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren auf Landesebene in einem Dialogprozess Ermessensrichtlinien erarbeitet, die die Umsetzung der baulichen Vorgaben erleichtern sollen. Auf Wunsch der Verbände der Anbieter stationärer Pflegeeinrichtungen wurden diese Richtlinien jüngst nochmals überarbeitet. Dabei sind auch Änderungsvorschläge der Verbände in die Richtlinien aufgenommen worden.

„Für die Sorge, dass im kommenden Jahr zahlreiche Heime ihre Pforten dicht machen müssen, sehe ich derzeit überhaupt keinen Anlass“, kontert der Minister Kritik an der Landesheimbauverordnung. Auch nach dem 31. August 2019 könnten bestehende Einrichtungen noch in den Genuss von verlängerten Übergangsfristen und Befreiungen kommen, wenn dies beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sei. Rund 250 Bescheide zu Ausnahmen und Befreiungen wurden dem Ministerium bislang von den Heimaufsichtsbehörden vorgelegt. „Als zuständiger Minister stehe ich mit den Behörden vor Ort in engem Kontakt. Von daher kann ich nur bestätigen, dass die Heimaufsichtsbehörden von der Möglichkeit verlängerter Übergangsfristen und Befreiungen regen Gebrauch machen, um den Pflegeheimen den Anpassungsprozess zu erleichtern.“

Wohl der Bewohner hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen

Zwar gebe es in einzelnen Fällen mit der Umsetzung der Landesheimbauverordnung Schwierigkeiten. Ein genauerer Blick zeige aber, dass die Gründe für eine drohende Betriebseinstellung oft gar nicht in der Landesheimbauverordnung zu suchen seien. „Die Verordnung muss häufig als Sündenbock herhalten, wenn einzelne Einrichtungen notwendige Investitionen in die Infrastruktur teilweise seit Jahrzehnten versäumt haben oder wenn Vorgaben des Brand- oder Denkmalschutzes nicht eingehalten werden“, so der Minister weiter. Betriebseinstellungen seien in Einzelfällen unvermeidlich, wenn etwa der Standard der Heime mit dem Bewohnerwohl nicht mehr zu vereinbaren sei. „In diesen Fällen muss das Wohl der Bewohner und deren Würde Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen“, sagt Lucha. „Wer möchte seinen Angehörigen zumuten, sich eine Toilette mit 20 anderen pflegebedürftigen Menschen zu teilen?“

Für schwierige Fälle hat das Land ein neues Gremium eingerichtet, das sich um mögliche Lösungen bemühen soll. „Bislang wurden diesem Gremium jedoch keine konkreten Fälle vorgetragen“, resümiert der Minister.

„Es bestätigt sich nun, dass es sinnvoll war, frühzeitig das Gespräch mit den Heimaufsichtsbehörden zu suchen“, stellt der Minister fest. Die Kooperation der Heime mit den Aufsichtsbehörden funktioniere gut und in der Praxis würden überwiegend gute Lösungen für alle Seiten gefunden. Wenn einzelne Kritiker jetzt bemängelten, die Übergangszeit bis 2019 sei für die notwendigen Anpassungen zu kurz und die Politik müsse handeln, ist in vielen Fällen „einfach auch wertvolle Zeit verschlafen worden“. Dies dürfe nicht zu Lasten derer gehen, die sich rechtzeitig um Lösungen bemüht haben und auch nicht zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner.

Sozialministerium: FAQ zur Landesheimbauverordnung

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