Pflege

Landesheimbauverordnung auf gutem Weg

Berechne Lesezeit
  • Teilen
An einem Tisch im Pflegeheim ist ein junger Pfleger im Gespräch mit einem älteren Mann.

Sozialminister Manne Lucha hat eine erste positive Bilanz zur Umsetzung der Landesheimbauverordnung gezogen, die bauliche Vorgaben für Pflegeheime macht. Zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden in Baden-Württemberg künftig höhere Standards gelten..

Zum Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen werden in Baden-Württemberg künftig höhere Standards gelten, so zum Beispiel durch die Einzelzimmerregelung, die dem Wunsch der Heimbewohner nach einer geschützten Privat- und Intimsphäre gerecht werden soll. Sie verhindert, dass Betroffene gegen ihren Willen ein Zimmer mit einer unbekannten Person teilen müssen. Das Bedürfnis danach wird angesichts der gesellschaftlichen Entwicklungen in Zukunft noch weiter zunehmen. Viele stationäre Pflegeeinrichtungen haben die Vorgaben der Landesheimbauverordnung schon umgesetzt. Andere befinden sich noch mitten in der Anpassungsphase.

Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha zieht insgesamt eine erste positive Bilanz. „Die Rückmeldungen aus den vor Ort zuständigen Stadt- und Landkreisen belegen, dass die Mehrheit der stationären Pflegeheime bei der Umsetzung der Landesheimbauverordnung auf einem sehr guten Weg ist“, sagte Lucha.

Landesheimbauverordnung gibt bauliche Standards für Pflegeheime vor

Die Landesheimbauverordnung wurde mit Wirkung vom 1. September 2009 in Kraft gesetzt. Mit ihr werden vor allem bauliche Standards für Pflegeheime festgelegt, die sich an den Zielen der Erhaltung von Würde, Selbstbestimmung und Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner orientieren. Hierzu gehört auch die Vorgabe, dass allen Bewohnerinnen und Bewohnern künftig Einzelzimmer zur Verfügung stehen.

Für neu gebaute Heime gelten die Vorgaben unmittelbar. Für Einrichtungen, die bereits bei Inkrafttreten der Verordnung in Betrieb waren, sieht die Verordnung eine zehnjährige Übergangsfrist vor. Diese läuft nächstes Jahr zum 31. August 2019 ab.

Verlängerte Übergangsfristen und Befreiungen

Das Ministerium hat gemeinsam mit den maßgeblichen Akteuren auf Landesebene in einem Dialogprozess Ermessensrichtlinien erarbeitet, die die Umsetzung der baulichen Vorgaben erleichtern sollen. Auf Wunsch der Verbände der Anbieter stationärer Pflegeeinrichtungen wurden diese Richtlinien jüngst nochmals überarbeitet. Dabei sind auch Änderungsvorschläge der Verbände in die Richtlinien aufgenommen worden.

„Für die Sorge, dass im kommenden Jahr zahlreiche Heime ihre Pforten dicht machen müssen, sehe ich derzeit überhaupt keinen Anlass“, kontert der Minister Kritik an der Landesheimbauverordnung. Auch nach dem 31. August 2019 könnten bestehende Einrichtungen noch in den Genuss von verlängerten Übergangsfristen und Befreiungen kommen, wenn dies beispielsweise aus wirtschaftlichen Gründen notwendig sei. Rund 250 Bescheide zu Ausnahmen und Befreiungen wurden dem Ministerium bislang von den Heimaufsichtsbehörden vorgelegt. „Als zuständiger Minister stehe ich mit den Behörden vor Ort in engem Kontakt. Von daher kann ich nur bestätigen, dass die Heimaufsichtsbehörden von der Möglichkeit verlängerter Übergangsfristen und Befreiungen regen Gebrauch machen, um den Pflegeheimen den Anpassungsprozess zu erleichtern.“

Wohl der Bewohner hat Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen

Zwar gebe es in einzelnen Fällen mit der Umsetzung der Landesheimbauverordnung Schwierigkeiten. Ein genauerer Blick zeige aber, dass die Gründe für eine drohende Betriebseinstellung oft gar nicht in der Landesheimbauverordnung zu suchen seien. „Die Verordnung muss häufig als Sündenbock herhalten, wenn einzelne Einrichtungen notwendige Investitionen in die Infrastruktur teilweise seit Jahrzehnten versäumt haben oder wenn Vorgaben des Brand- oder Denkmalschutzes nicht eingehalten werden“, so der Minister weiter. Betriebseinstellungen seien in Einzelfällen unvermeidlich, wenn etwa der Standard der Heime mit dem Bewohnerwohl nicht mehr zu vereinbaren sei. „In diesen Fällen muss das Wohl der Bewohner und deren Würde Vorrang haben vor wirtschaftlichen Interessen“, sagt Lucha. „Wer möchte seinen Angehörigen zumuten, sich eine Toilette mit 20 anderen pflegebedürftigen Menschen zu teilen?“

Für schwierige Fälle hat das Land ein neues Gremium eingerichtet, das sich um mögliche Lösungen bemühen soll. „Bislang wurden diesem Gremium jedoch keine konkreten Fälle vorgetragen“, resümiert der Minister.

„Es bestätigt sich nun, dass es sinnvoll war, frühzeitig das Gespräch mit den Heimaufsichtsbehörden zu suchen“, stellt der Minister fest. Die Kooperation der Heime mit den Aufsichtsbehörden funktioniere gut und in der Praxis würden überwiegend gute Lösungen für alle Seiten gefunden. Wenn einzelne Kritiker jetzt bemängelten, die Übergangszeit bis 2019 sei für die notwendigen Anpassungen zu kurz und die Politik müsse handeln, ist in vielen Fällen „einfach auch wertvolle Zeit verschlafen worden“. Dies dürfe nicht zu Lasten derer gehen, die sich rechtzeitig um Lösungen bemüht haben und auch nicht zu Lasten der Bewohnerinnen und Bewohner.

Sozialministerium: FAQ zur Landesheimbauverordnung

Weitere Meldungen

Das Flügelrad für Radioaktivität ist auf einer sogenannte Ringleitung für hochkonzentriertes Radon zu sehen.
Strahlenschutz

Ergebnisse des Radon-Messprogramms

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Land stärkt Ländlichen Raum mit 112,4 Millionen Euro

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Walker kritisiert Reform des Gebäudeenergiegesetzes

Ein Bauarbeiter schaut auf ein Gebäude, das als Testobjekt aus Recyclingbeton gebaut wird.
N!BBW

Termine für Workshops zum nachhaltigen Bauen

Symbolbild: Bewohner des Mehrgenerationenhauses in Überlingen stehen auf Balkonen.
Städtebauförderung

Nichtinvestive Städtebau­förderung 2026 startet

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Neue Prämien für Entsiegelung und Flächenmanagement

Stuttgart Neckarpark
Wohnraumoffensive

Land unterstützt Kommunen mit Bau-Turbo

Visualisierung Campus St. Alban
Innovationspreis

Zehn Preise für kirchliche Wohnprojekte

Ein Mann hält ein Ringbuch mit Bauplänen, mit dem Zeigefinger deutet er auf ein Baufeld
Flächenmanagement

„Flächen gewinnen durch Innenentwicklung“ wird gestärkt

Marktplatz in Waiblingen
Städtebauförderung

270,63 Millionen Euro für 319 Städtebaumaßnahmen

von links nach rechts: Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, Sandra Boser, Staatssekretärin im Ministerium für Kultus, Jugend und Sport, Marion Gentges, Ministerin der Justiz und für Migration, Dr. Ute Leidig, Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, Florian Haßler, Staatssekretär im Staatsministerium
Kabinettsausschuss

46 Maßnahmen gegen Hass und Hetze

Ministerialdirektor Dr. Christian Schneider beim Erfahrungsaustausch Gestaltungsbeirat
Baukultur

Erfahrungsaustausch zu kommunalen Gestaltungsbeiräten

Forum Raumentwicklung
Raumentwicklung

Neue Veranstaltungsreihe zur sys­tematischen Raumbeobachtung

Eine ältere Dame lernt die Bedienung eines Computers.
Ländlicher Raum

Land fördert digitale Teilhabe im Alter mit „Klick & Klar“

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 16. Dezember 2025