Corona-Pandemie

Land will Regelstudienzeit an Hochschulen erneut verlängern

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Studierende mit Mund-Nase-Schutz sitzen während einer Vorlesung in einem Hörsaal.

Wissenschaftsministerin Theresia Bauer möchte die individuelle Regelstudienzeit in Baden-Württemberg erneut pauschal verlängern. Die Studierenden sollen in der Pandemie keinen zusätzlichen vermeidbaren Härten ausgesetzt werden. Wichtig ist die Entscheidung für alle BAföG-Geförderten.

Da Studieren unter Pandemie-Bedingungen den Studierenden nach wie vor viel abverlangt, möchte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer die individuelle Regelstudienzeit in Baden-Württemberg nochmal pauschal verlängern. „Es ist mir wichtig, dass die Studierenden in dieser für alle belastenden Pandemie keinen zusätzlichen vermeidbaren Härten ausgesetzt werden. Niemand soll sich wegen der Pandemie auch noch finanzielle Sorgen machen müssen. Dies gilt vor allem auch für die Studierenden, die zum aktuellen Wintersemester ihr Studium aufgenommen haben. Mit der Verlängerung geben wir gerade auch für die anstehende Prüfungsphase Planungssicherheit“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Für alle im laufenden Wintersemester immatrikulierten Studierenden in Baden-Württemberg wird das Wissenschaftsministerium durch Rechtsverordnung die individuelle Regelstudienzeit verlängern. Es ist das vierte Semester in Folge mit dieser Regelung. Wichtig ist die Entscheidung für die BAföG-Geförderten, die durch etwaige Verzögerungen im Studienablauf womöglich den Anspruch auf BAföG verlieren würden.

Länder drängen auf belastbare Zusage des Bundes

Das Ministerium arbeitet bereits an der hierfür notwendigen Verordnung. Parallel dazu werden in der Kultusministerkonferenz die notwendigen Gespräche mit den anderen Ländern und dem Bund geführt. Die Länder drängen auf eine zeitnahe belastbare Zusage des Bundes, dass er – wie auch in den vergangenen drei Semestern – das verlängerte BAföG finanziert.

Die Pandemie hat für die Studierenden einschneidende Auswirkungen, eine längere Studienzeit wird sich deshalb nicht in jedem Fall vermeiden lassen. Dies trifft die Studierenden, die auf BAföG angewiesen sind, besonders hart, wenn sie dadurch die BAföG-relevante Förderungshöchstdauer überschreiten.

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