Schienenverkehr

Land unterstützt Beschaffung und Instandsetzung von Schienenfahrzeugen

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Straßenbahnwagen des Rhein-Neckar-Verkehrsverbundes (Bild: © dpa)

Das Land hat ein Sonderprogramm zur Schienenfahrzeugförderung aufgestellt. Von 2017 bis 2019 stehen Mittel von insgesamt 60 Millionen Euro zur Verfügung. Das Programm sei ein wichtiger Beitrag zur weiteren Modernisierung und Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, so Verkehrsminister Winfried Hermann.

Das Verkehrsministerium hat am 7. Dezember 2017 das Sonderprogramm zur Schienenfahrzeugförderung aufgestellt. Landesmittel in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro stehen hierfür in den Jahren 2017 bis 2019 zur Verfügung. Damit können insgesamt 92 Stadt- und Straßenbahnfahrzeuge, Zweisystemfahrzeuge und Eisenbahnfahrzeuge gefördert werden.

Verkehrsminister Winfried Hermann sagte: „Mit dem Programm zur Schienenfahrzeugförderung leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur weiteren Modernisierung und Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs. So erleichtern wir das Umsteigen. Das ist auch deshalb dringend notwendig, weil die kommunalen Verkehrsunternehmen und Zweckverbände im Hinblick auf die in die Jahre gekommenen Fahrzeuge vor einer gewaltigen Herausforderung und großen Investitionen stehen, die sie alleine nicht bewältigen können.“

Lebensdauer von geförderten Fahrzeugen verlängern

Mit dem Förderprogramm wird die Beschaffung von neun neuen Eisenbahnfahrzeugen und neuen 37 Stadt- und Straßenbahnfahrzeugen sowie Zweisystemfahrzeugen, die auf innerstädtischen Straßen- oder Stadtbahngleisen wie auch auf Eisenbahnschienen fahren können, gefördert. Daneben wird die Grundinstandsetzung von 46 Schienenfahrzeugen bezuschusst. Mit einer Grundinstandsetzung soll die Lebensdauer des geförderten Fahrzeugs um mindestens zehn Jahre verlängert werden.

Das Ministerium für Verkehr informiert in den nächsten Tagen die Antragsteller über die Programmaufnahme.

Nach Erhalt des Programmaufnahmeschreibens können Anträge bei den Regierungspräsidien als zuständige Bewilligungsstellen eingereicht werden. Die Antragstellung ist bis zum 30. September 2018 möglich.

Verkehrsministerium: Förderprogramme

Regierungspräsidien Baden-Württemberg

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