Pflege

Land investiert in Praxis-Teil des Pflege-Studiums

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Symbolbild: Eine Pflegeassistentin mit einer Bewohnerin des Seniorenzentrums der Arbeiterwohlfahrt (AWO).

Die Landesregierung unterstützt mit rund zwei Millionen Euro Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste, die Praxiseinsätze für Pflege-Studierende anbieten. Damit schließt das Land eine offene Regelungslücke auf Bundesebene.

Von der Akademisierung der Pflegeberufe profitiert die ganze Gesellschaft – auch in Baden-Württemberg, denn damit kann die Arbeit als Pflegekraft weiterentwickelt werden zu einem attraktiven, modernen Berufsbild. Mit rund zwei Millionen Euro unterstützt die Landesregierung deshalb Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste, die Praxiseinsätze für Pflege-Studierende anbieten. Einem entsprechenden Vorschlag von Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha hat der Ministerrat in seiner jüngsten Sitzung in dieser Woche zugestimmt.

Regelungslücke auf Bundesebene

Für Azubis in der berufsschulischen Ausbildung bekommen Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste Geld aus dem sogenannten „Ausgleichsfonds“, um damit die Kosten für die Ausbildung zu stemmen. In diesen Fonds zahlen vor allem Kranken- und Pflegekassen ein. Kein Geld jedoch bekommen sie aus dem Fonds für die hochschulische Ausbildung – obwohl sie Studierende häufig in denselben Bereichen ausbilden. „Es ist nicht verwunderlich, wenn die Einrichtungen zurückhaltend sind, Studierende zur praktischen Ausbildung aufzunehmen“, sagte Sozialminister Manne Lucha. „Der Bund hat hier eine Lücke gelassen, die sich als kontraproduktiv herausstellt und die akademische Pflege signifikant benachteiligt. Diesen drohenden Wettbewerbsnachteil beseitigen wir in Baden-Württemberg.“

Wie der Minister weiter erläuterte, ist mit dem Geld des Landes die praktische Ausbildung von bis zu 120 Studierenden vorerst finanziell gesichert. Die Hochschulen erhalten vom Sozialministerium auf Antrag ein Budget für rund 2.300 Stunden an gesetzlich vorgeschriebenen Praxiseinsätzen je Studentin oder Student, das sie an Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und ambulante Dienste weiterleiten. Derzeit werden die konkreten Konditionen mit der Universität Tübingen und der Hochschule Esslingen ausgearbeitet. Nach diesem Modell können dann auch andere Hochschulen mit Pflegestudiengängen verfahren.

Aufforderung an Bund

Der Sozialminister betonte, die Landesmittel langfristig zur Verfügung stellen zu wollen. „Die Hochschulen und ihre Kooperationspartner brauchen Planungssicherheit. Allerdings muss da auch der Bund seiner Verpflichtung nachkommen und sich finanziell engagieren“, forderte Lucha. Auch Wissenschaftsministerin Theresia Bauer sieht dringenden Handlungsbedarf auf Bundesebene: „Baden-Württemberg ist frühzeitig in den Akademisierungsprozess eingestiegen. Wir haben ein vielfältiges und regional differenziertes Ausbildungsangebot auf höchstem akademischem Niveau realisiert. Die erhoffte Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufs durch eine qualitätsorientierte Akademisierung ist aber nur möglich, wenn bestehende Regelungslücken auf Bundesebene jetzt geschlossen werden.“

Pflege als Studium

Der Pflegeberuf ist im Wandel hin zu einem modernen, anspruchsvollen Berufsbild. Mit dem am 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Pflegeberufegesetz wurde nicht nur die berufsschulische Ausbildung zukunftsfähig aufgewertet und breit aufgestellt. Zum ersten Mal hat der Gesetzgeber auch verbindliche Ausbildungsinhalte und Standards für eine Pflegeausbildung an der Hochschule festgelegt.

Das Pflege-Studium vermittelt die für eine selbstständige Pflege erforderlichen fachlichen und personalen Kompetenzen auf wissenschaftlicher Grundlage und Methodik. Die Absolventinnen und Absolventen übernehmen künftig die Planung und Steuerung hochkomplexer Pflegeprozesse, sie erschließen sich neue Forschungsgebiete und Technologien, sie werden interdisziplinär mit anderen Berufsgruppen im Gesundheitswesen zusammenarbeiten.

„In Baden-Württemberg fangen wir nicht bei null an, wir haben bereits Erfahrungen mit Modellstudiengängen gesammelt und dabei wichtige Erkenntnisse für den Regelbetrieb gewonnen“, erklärte Minister Lucha. Dabei habe sich deutlich gezeigt, dass die fehlende Finanzierung der Praxiseinsätze ein Nachteil ist, der schnellstmöglich beseitigt werden müsse.

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