Integration

Land erstattet Kosten für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Flüchtlinge in einer Unterkunft

Innenminister Thomas Strobl hat im Kabinett über die Kostenerstattung des Landes an die Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen berichtet. Die tatsächlich aufgewendeten und geprüften Kosten würden angemessen erstattet werden, so Strobl.

„Die Stadt- und Landkreise haben bei der Unterbringung von Flüchtlingen eine enorme Aufgabe bewältigt. Das Land wird die Kosten der vorläufigen Unterbringung mit einer nachlaufenden Spitzabrechnung ausgleichen – das haben wir klar im Koalitionsvertrag festgeschrieben und das werden wir auch so umsetzen. Zu den Einzelheiten stehen wir derzeit in sehr guten und konstruktiven Gesprächen mit den kommunalen Landesverbänden“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Minister für Inneres, Digitalisierung und Migration Thomas Strobl. Zuvor hatte er im Kabinett über die Kostenerstattung des Landes an die Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung von Flüchtlingen berichtet.

Die tatsächlich aufgewendeten und geprüften Kosten angemessen erstatten

„Die notwendigen Kosten, die die Stadt- und Landkreise für die vorläufige Unterbringung aufwenden, erhalten sie durch das Land erstattet. Das sind wir den Stadt- und Landkreisen auch schuldig – sie tragen wesentlich zur Bewältigung des Flüchtlingszugangs bei und werden hier als untere staatliche Behörde, das heißt für das Land, tätig. Die Kommunalen Landesverbände können darauf vertrauen, dass sie die notwendigen aufgewendeten Kosten ersetzt bekommen. Gleichzeitig soll auch niemand mehr zurückbekommen, als er ausgegeben hat“, erklärte Strobl. „Es hat sich gezeigt, dass das bisherige System der Erstattung über Pauschalen nicht zu diesem Ergebnis führt. Bei Pauschalen kommt es zwangsläufig zu Unter- beziehungsweise Überkompensationen. Stattdessen müssen die tatsächlich aufgewendeten und geprüften Kosten angemessen erstattet werden.“

In Baden-Württemberg besteht, anders als in den meisten anderen Bundesländern, ein dreistufiges Aufnahmesystem: Nach Abschluss der Unterbringung in Einrichtungen der Erstaufnahme des Landes werden die Flüchtlinge zur vorläufigen Unterbringung in die Land- und Stadtkreisen verteilt. Dort werden die Flüchtlinge von den unteren Aufnahmebehörden (Landratsämter und Bürgermeisterämter der Stadtkreise) in der Regel bis zum Abschluss des Asylverfahrens, jedoch maximal für die Dauer von 24 Monaten, in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen untergebracht. Im Anschluss daran werden sie den kreisangehörigen Gemeinden zur sogenannten Anschlussunterbringung zugeteilt.

Pauschale Kostenerstattung ist nicht sachgerecht

Im Jahr 2015 kamen rund 79.300 Asylerstantragsteller aus Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes in die Stadt- und Landkreise zur vorläufigen Unterbringung. Im Jahr 2016 waren es rund 49.500. Im laufenden Jahr 2017 wurden rund 5.400 Asylerstantragsteller auf die Stadt- und Landkreise verteilt. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet das Land den Stadt- und Landkreisen für die Ausgaben der vorläufigen Unterbringung je Flüchtling eine einmalige Pro-Kopf-Pauschale. Diese Pauschale beträgt für Asylbewerber aktuell rund 14.000 Euro. Da sich eine pauschale Kostenerstattung bei hohen Flüchtlingszahlen als nicht sachgerecht gezeigt hat, wurden erstmals im Jahr 2014 nachlaufend neue, kreisindividuelle Pauschalen berechnet und festgesetzt. Im Koalitionsvertrag vereinbarte die Landesregierung, eine ähnliche nachlaufende Spitzabrechnung auch für die Kreisausgaben in den Jahren 2015 und 2016 vorzunehmen.

„Derzeit berechnet das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration die Beträge für das Jahr 2015. Die bisherigen Ergebnisse und Auswertungen der laufenden Überprüfung zeigt: Während einige Stadt- und Landkreise offenbar mit Nachzahlungen rechnen könnten, die ihre tatsächlichen Ausgaben im Abrechnungszeitraum teils erheblich übersteigen, würden die tatsächlichen Ausgaben anderer Kreise am Ende wohl nicht vollständig erstattet“, so Strobl. „Deshalb werden wir sowohl auf Fach- als auch auf politischer Ebene die bisherigen konstruktiven Gespräche vertrauensvoll und ergebnisorientiert fortsetzen. Ich bin zuversichtlich, dass wir dann einen guten Erfolg, der den berechtigten Interessen aller Beteiligten Rechnung trägt, erzielen werden.“

Weitere Meldungen

Eine Frau bedient das Portal ELSTER der deutschen Steuerverwaltungen zur Abwicklung der Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet.
Steuern

Digitale Steuererklärung wird deutlich einfacher

Eine muslimische Einwanderin sitzt mit anderen Personen am Tisch und schaut sich während des Englischunterrichts Blätter mit Grammatikaufgaben an.
Integration

Lucha kritisiert Zulassungsstopp bei Integrationskursen

PV-Anlage auf dem Landtag in Stuttgart
Erneuerbare Energien

Photovoltaik-Ziel bereits vorab erreicht

GNSS-Empfänger mit Sonnenaufgang
Digitale Infrastruktur

Satellitenpositionierungsdienst SAPOS® stark genutzt

Marktplatz Heilbronn, Videoschutz
Sicherheit

Landtag gibt Kommunen mehr Möglichkeiten zum Videoschutz

von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges, Präsident des Landgerichts Ravensburg Matthias Grewe, Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Dr. Andreas Singer
Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Ravensburg

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Februar 2026

Seitlich geöffnetes Feuerwehrfahrzeug. Quelle: Gertrud-Luckner-Gewerbeschule Freiburg, Klasse D3FG, Schuljahr 09/10
Kommunen

Land beschafft Löschfahrzeuge für Städte und Gemeinden

Peter Hahn
Regierungspräsidien

Neuer Regierungsvizepräsident in Karlsruhe

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Icon eines Fahrrads. Darüber der Text "Mein Bike, mein Weg, mein Vorteil mit JobBike BW.
Radverkehr

Fünf Jahre JobBike BW für Landesbedienstete

Zwei Wappen der baden-württembergischen Polizei sind neben einem Polizeifahrzeug zu sehen.
Sicherheit

Neue Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Abgelehnte Asylbewerber steigen in ein Flugzeug. (Foto: © dpa)
Bundesrat

Weitere Schritte zur „Migrationswende“

Ein Integrationsmanager erarbeitet mit zwei jugendlichen Flüchtlingen aus Eritrea Bewerbungsschreiben. (Foto: © dpa)
Integration

Rund 1,55 Millionen Euro für Integrationsarbeit in ländlichen Räumen

Rettungsassistenten laufen mit den Rettungsrucksäcken zu einem Einsatz. (Foto: © dpa)
Rettungsdienst

Land investiert 80 Millionen Euro in Rettungswachen