Coronavirus

Klare Regeln für Reiserückkehrer

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Fluggäste laufen mit ihren Koffern durch ein Flughafenterminal.

Vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Delta-Variante appelliert Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, auch im Urlaub vorsichtig zu sein. Für Reiserückkehrer aus dem Ausland gelten bestimmte Test- und Absonderungsregeln.

Die Sommerferien stehen quasi vor der Tür und viele Bürgerinnen und Bürger planen ihren Urlaub im Ausland. Vor dem Hintergrund der sich weiter ausbreitenden Delta-Variante appelliert Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha eindringlich an die Menschen, vorsichtig zu sein. „Wir alle haben ein hartes Jahr mit vielen Einschränkungen hinter uns – wir haben uns jetzt unbeschwerte Ferien verdient. Die Infektionszahlen sinken weiter, diesen großen Erfolg dürfen wir jetzt nicht gefährden, indem wir unvorsichtig sind und das Virus aus dem Urlaub mitbringen“, so Lucha.

Reiserückkehrer sollen sich freiwillig testen lassen

Viele Urlaubsländer wie Österreich, Schweiz und Italien sind vom Robert-Koch-Institut mittlerweile nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Hier sind Testungen nur noch nötig, wenn die Rückreise per Flugzeug erfolgt. „Ich empfehle dennoch allen Rückkehrern, sich freiwillig testen zu lassen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist“, sagte der Gesundheitsminister. „Wir haben im Land eine flächendeckende Infrastruktur aufgebaut, die es allen Baden-Württembergern ermöglicht, die kostenlosen Bürgertests gut zu erreichen. Davon sollten wir Gebrauch machen.“

Urlauber sollten zudem im Blick haben, wie das Robert Koch-Institut ihr Reiseland einstuft. Nach der Rückkehr aus Virusvariantengebieten – wie derzeit Großbritannien und Portugal – muss man 14 Tage in Quarantäne und kann diese Quarantäne auch nicht durch Tests vorzeitig beenden. Das gilt auch für Geimpfte und Genesene.

Folgende Regeln gelten derzeit für Reiserückkehrende aus dem Ausland:

Testpflicht:

Nach Aufenthalt in einem einfachen Risikogebiet muss bis spätestens 48 Stunden nach Einreise nachgewiesen werden, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht – Testnachweis, Impf- oder Genesenennachweis muss über das Einreiseportal der Bundesrepublik übermittelt werden.
 
Reisende im Luftverkehr oder nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet müssen sich schon vor der Abreise testen lassen und müssen dem Beförderer, beispielsweise der Fluggesellschaft, ein negatives Testergebnis vorlegen (außer bei Virusvariantengebieten, wo grundsätzlich ein Beförderungsverbot gilt und die Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nicht ausreicht). Auch bei der Einreisekontrolle in Deutschland durch die Bundespolizei kann der Nachweis verlangt werden.

Der Testnachweis muss sich jeweils auf einen Test beziehen, der maximal 48 Stunden (bei Antigen-Tests) oder 72 Stunden (PCR) zurückliegt. Für die Berechnung dieser Zeiträume ist der Zeitpunkt der Einreise maßgeblich. Bei Virusvariantengebieten verkürzt sich die Frist bei Antigen-Tests auf 24 Stunden.

Absonderungspflicht:

Wird bei Einreise aus einem normalen Risikogebiet der Nachweis bereits vor Einreise übermittelt, so ist keine Quarantäne erforderlich. Ansonsten endet die Quarantänepflicht, die grundsätzlich zehn Tage beträgt, ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Nachweises. Nach Voraufenthalt in Hochinzidenzgebieten kann eine Testung frühestens fünf Tage nach Einreise vorgenommen werden. Nach Aufenthalt in Virusvariantengebieten dauert die Quarantäne 14 Tage und eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nicht möglich – dies gilt auch für Personen mit Genesenen- oder Impfnachweis.

Robert-Koch-Institut: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete

Bundesministerium für Gesundheit: Fragen und Antworten zur digitalen Einreiseanmeldung, Nachweispflicht und Einreisequarantäne

Digitale Einreiseanmeldung

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Blick in den Saal bei der Eröffnung des 11. Donausalons in der Landesvertretung Baden Württemberg durch Verkehrsminister Winfried Hermann
11. Donausalon

Wirtschaftliche Resilienz und stärkerer Zusammenhalt im Donauraum

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
Wasserstoff

Bundesweite Abfrage des Strom- und Wasserstoffbedarfs

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Wissenschaft

Land setzt sich für landeseigene Forschungsinstitute ein

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Eine Mitarbeiterin der Parasitologie der Universität Hohenheim zeigt in einem Labor eine Buntzecke.
Gesundheit

Start der Zecken-Saison

Portrait Annette Pehnt
Kunst

Annette Pehnt erhält Johann-Peter-Hebel-Preis 2026

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Eine Fernwärme-Anlage im Keller eines Gebäudes.
Energieversorgung

Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare Energie

Wirtschaft

Hoffmeister-Kraut kritisiert Industrial Accelerator Act

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Studium

Land finanziert KI-Plattform für sehbeeinträchtigte Studierende

Eine Krankenpflegerin schiebt ein Krankenbett durch einen Flur.
Gesundheit

Landesregierung beschließt neuen Krankenhausplan

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Schriftzug „MEDI:CUS“ auf einer Bühne
Gesundheit

Gesundheitscloud MEDI:CUS wird verstetigt

Collage aus sechs Personen vor blauem Hintergrund
Schule

3 Fragen 3 Antworten: mit Gewinnerinnen und Gewinner des Lehrkräfte

Eine Sozialarbeiterin misst die Blutdruckwerte eines Probanden und übermittelt diese drahtlos per Smartphone an einen Arzt.
Medizintechnik

Land setzt sich für Reformen in der Medizintechnikbranche ein