Sprachförderung

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache sind Teil der Juniorklassen

Das Kultusministerium tritt Informationen entgegen, Kinder mit Migrationshintergrund würden von den Juniorklassen ausgeschlossen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Lehrerin erklärt einem Schüler eine Aufgabe (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg).
Symbolbild

„Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache sind sehr wohl Teil der Juniorklassen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Es gilt:

  • Sind Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache aufgrund von Förderbedarfen, die über den Zweitspracherwerb hinausgehen, noch nicht schulbereit, wird für sie ein Besuch der Juniorklasse verpflichtend.
  • Ist der Förderbedarf jedoch auf einen direkt vorausgegangen Zuzug zurückzuführen (erste Generation), nehmen sie an der auf den Spracherwerb Deutsch passgenau zugeschnittenen Förderung im Rahmen einer Vorbereitungsklasse (VKL) teil. Die Vorbereitungsklassen werden ab der Klasse 1 eingerichtet.

Die mit Abstand größere Gruppe der Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache, zum Beispiel in zweiter oder dritter Generation, nimmt bei entsprechenden Förderbedarfen ab dem Schuljahr 2028/2029 verpflichtend an der Juniorklasse teil.

Kein Ausschluss von Juniorklassen

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache werden also nicht von den Juniorklassen ausgeschlossen. Juniorklasse und Vorbereitungsklasse stellen vielmehr zwei Bausteine mit jeweils unterschiedlicher Zielsetzung eines ausdifferenzierten Gesamtfördersystems dar.

Baden-Württemberg verfügt mit der Juniorklasse und der Vorbereitungsklasse über eine ausdifferenzierte und auf die Bedarfe abgestimmte Förderstruktur für alle Kinder.

Auszug aus dem Gesetzestext

Im Gesetzestext heißt es:

(4) Kinder, die ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden und von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres sprachlichen Entwicklungsstandes oder des Entwicklungsstandes anderer Vorläuferfertigkeiten nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Bildungsgang der Grundschule teilnehmen können, sind verpflichtet, eine Juniorklasse nach § 5b zu besuchen. Satz 1 gilt nicht für Kinder,

  1. mit voraussichtlichem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nach § 5b Absatz 1 Satz 3 SchG,
  2. deren Herkunftssprache nicht die deutsche Sprache ist und deren Förderbedarf überwiegend darauf beruht, dass die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maß erworben wurde.

Die Juniorklassen sind also für solche Kinder konzipiert, denen Kompetenzen für den Besuch des Bildungsgangs der Grundschule noch fehlen und diese durch den Besuch der Juniorklasse erwerben sollen.

Für Kinder gänzlich ohne oder mit marginalen Deutschkenntnisse hingegen sind die hierfür geeigneten Vorbereitungsklassen das geeignete Förderinstrument.

Gegenüberstellung von Juniorklassen und Vorbereitungsklassen

Weitere Meldungen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

von links nach rechts: Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts Sintje Leßner, Lukas Wörner, Dr. Fabian Haller, Paul Schwarz, stellvertretende Leiterin des Landesjustizprüfungsamtes Dr. Cornelia Iffland
Justiz

Examensfeier 2026 zum Zweiten juristischen Staatsexamen

IW JUNIOR Landeswettbewerb - Dorfgemeinschaftsladen
Start-up BW

Zwei Schülerfirmen beim Landeswettbewerb ausgezeichnet

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Ein Neubaugebiet von Weissach
Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Von links nach rechts: Staatssekretär im Ministerium der Justiz und für Migration Siegfried Lorek, Minister der Justiz und für Migration Moritz Oppelt, Ministerialdirektorin Gerda Windey
Justiz

Gerda Windey ist neue Ministerialdirektorin

SEK Baden-Württemberg
Polizei

50 Jahre Spezialeinsatz­kommando Baden-Württemberg

Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.
Ausbildung

13 Millionen Euro für überbetriebliche Berufsausbildung

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leiterin der JVA Mannheim Annette Hügle, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Leiter der Abteilung Justizvollzug Martin Finckh
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Mannheim

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Leitender Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mosbach Holger Schmitt, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges
Justiz

Neuer Leiter der Staatsanwaltschaft Mosbach

Von links nach rechts: Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration Elmar Steinbacher, Präsident des Landgerichts Stuttgart Till Jakob, Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges und Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Christoph Haiß
Justiz

Neuer Präsident des Landgerichts Stuttgart

Eine Doktorandin aus Venezuela arbeitet im Labor. (Bild: © dpa)
Europäischer Sozialfonds

Mehr Frauen mit Migrationserfahrung in Arbeit

Ministerpräsident Kretschmann und Minister Strobl
Bundesrat

Strobl hält letzte Rede im Bundesrat

Eine Haltekelle der Polizei ist bei einer Kontrolle vor einem Polizeifahrzeug zu sehen. (Foto: © dpa)
Innere Sicherheit

Bilanz zum länderübergreifenden Fahndungs- und Sicherheitstag

Abiturienten lesen sich kurz vor Beginn der Prüfung die Abituraufgaben im Fach Deutsch durch. (Foto: © picture alliance/Felix Kästle/dpa)
Abschlussprüfungen

Start der schriftlichen Haupt-, Werkreal- und Realschulabschlussprüfungen