Sprachförderung

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache sind Teil der Juniorklassen

Das Kultusministerium tritt Informationen entgegen, Kinder mit Migrationshintergrund würden von den Juniorklassen ausgeschlossen.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Lehrerin erklärt einem Schüler eine Aufgabe (Bild: Kultusministerium Baden-Württemberg).
Symbolbild

„Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache sind sehr wohl Teil der Juniorklassen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper.

Es gilt:

  • Sind Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache aufgrund von Förderbedarfen, die über den Zweitspracherwerb hinausgehen, noch nicht schulbereit, wird für sie ein Besuch der Juniorklasse verpflichtend.
  • Ist der Förderbedarf jedoch auf einen direkt vorausgegangen Zuzug zurückzuführen (erste Generation), nehmen sie an der auf den Spracherwerb Deutsch passgenau zugeschnittenen Förderung im Rahmen einer Vorbereitungsklasse (VKL) teil. Die Vorbereitungsklassen werden ab der Klasse 1 eingerichtet.

Die mit Abstand größere Gruppe der Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache, zum Beispiel in zweiter oder dritter Generation, nimmt bei entsprechenden Förderbedarfen ab dem Schuljahr 2028/2029 verpflichtend an der Juniorklasse teil.

Kein Ausschluss von Juniorklassen

Kinder mit nichtdeutscher Herkunftssprache oder nicht deutscher Familiensprache werden also nicht von den Juniorklassen ausgeschlossen. Juniorklasse und Vorbereitungsklasse stellen vielmehr zwei Bausteine mit jeweils unterschiedlicher Zielsetzung eines ausdifferenzierten Gesamtfördersystems dar.

Baden-Württemberg verfügt mit der Juniorklasse und der Vorbereitungsklasse über eine ausdifferenzierte und auf die Bedarfe abgestimmte Förderstruktur für alle Kinder.

Auszug aus dem Gesetzestext

Im Gesetzestext heißt es:

(4) Kinder, die ab dem 1. August 2028 schulpflichtig werden und von denen bei Beginn der Schulpflicht aufgrund ihres sprachlichen Entwicklungsstandes oder des Entwicklungsstandes anderer Vorläuferfertigkeiten nicht erwartet werden kann, dass sie mit Erfolg am Bildungsgang der Grundschule teilnehmen können, sind verpflichtet, eine Juniorklasse nach § 5b zu besuchen. Satz 1 gilt nicht für Kinder,

  1. mit voraussichtlichem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot nach § 5b Absatz 1 Satz 3 SchG,
  2. deren Herkunftssprache nicht die deutsche Sprache ist und deren Förderbedarf überwiegend darauf beruht, dass die deutsche Sprache noch nicht im erforderlichen Maß erworben wurde.

Die Juniorklassen sind also für solche Kinder konzipiert, denen Kompetenzen für den Besuch des Bildungsgangs der Grundschule noch fehlen und diese durch den Besuch der Juniorklasse erwerben sollen.

Für Kinder gänzlich ohne oder mit marginalen Deutschkenntnisse hingegen sind die hierfür geeigneten Vorbereitungsklassen das geeignete Förderinstrument.

Gegenüberstellung von Juniorklassen und Vorbereitungsklassen

Weitere Meldungen

Eine Frau tippt auf einem Tablet. Daneben liegt ein Smartphone.
GesellschaftsReport BW

Vielfältige Angebote zur Stärkung der Medienkompetenz

Pressekonferenz LKA zu Terrorgram
Sicherheit

Kriminologische Studie zur deutschen „Terrorgramszene“

Eine Sozialarbeiterin führt in der Landeserstaufnahme für Asylbewerber in Karlsruhe eine Beratung mit einem Flüchtling durch.
Migration

Landkreis Karlsruhe erfolgreich bei Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

Landeswahlausschuss lässt 21 Landeslisten zu

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Modernisierung der Wahlverfahren in der Justiz

Ein Logo des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT).
Forschung

Baden-Württemberg tritt Allianz zur Fusionsforschung bei

Ein Prüfstandshandwerker begutachtet am Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt ein Raketen-Triebwerk
Wirtschaftsnahe Forschung

9,7 Millionen Euro für Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Tasten einer beleuchteten Tastatur. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Justiz

Bund und Länder vereinbaren bundeseinheitliche Justizcloud

Grafik mit dem Schriftzug Schule@BW - lernen - lehren - kommunizieren
Digitalisierung

Kooperation bei digitalen Bildungsplattformen zeigt Erfolge

Sachbearbeiter Einsatz PP Freiburg Laptop Polizei
Polizei

eAkte bei Polizei landesweit eingeführt

Polizei Kontrolle Weihnachtsmarkt
Sicherheit

Friedliche Weihnachtsmarktsaison 2025

Landtagsgebäude von Baden-Württemberg in Stuttgart.
Landtagswahl

21 Parteien reichen Landesliste für Landtagswahl ein

Zwei Wappen der baden-württembergischen Polizei sind neben einem Polizeifahrzeug zu sehen.
Sicherheit

Neue Ansprechstelle zur Gewaltprävention für Beschäftigte im öffentlichen Dienst

Netzwerkkabel stecken in einem Serverraum in einem Switch. (Foto: © dpa)
Polizei

Speicherung von IP-Adressen

Polizistin bei einem Auslandseinsatz
Polizei

Weihnachtsgrüße an Einsatzkräfte der Polizei in Auslandsmissionen