Landesverteidigung

Kabinett beschließt Bau-Turbo für die Bundeswehr

Mit Anpassungen im Landesrecht will die Landesregierung Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr in Baden-Württemberg erleichtern oder beschleunigen.

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Ein Hinweisschild mit dem Schriftzug „Bundeswehr“ steht auf dem Gelände einer Bundesliegenschaft.
Symbolbild

Der Ministerrat hat auf seiner Sitzung am Dienstag, 16. Dezember 2025, beschlossen, das von der Lenkungsgruppe Verteidigung und Resilienz erarbeitete „Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr“ in den Landtag einzubringen. „Angesichts der zunehmenden militärischen Bedrohung in Europa, insbesondere durch Russland und seine Verbündeten, müssen wir unsere Verteidigungsfähigkeit stärken. Verteidigungsfähig werden, um sich nicht verteidigen zu müssen – darum geht es. Es wird Übungen und Truppenverlegungen geben, die Bundeswehr benötigt mehr und neue Infrastruktur. Meine Landesregierung hat deshalb unter Hochdruck Anpassungen im Landesrecht geprüft, mit denen Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr erleichtert oder beschleunigt werden können. Wo immer möglich, soll es einen Vorrang für Verteidigung geben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrats.

Meine Landesregierung hat unter Hochdruck Anpassungen im Landesrecht geprüft, mit denen Infrastrukturvorhaben der Bundeswehr erleichtert oder beschleunigt werden können. Wo immer möglich, soll es einen Vorrang für Verteidigung geben.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann

Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister, erklärte: „Wir leben in hochdynamischen Zeiten: Wir haben Krieg in Europa, Russland ist eine Bedrohung und auf die Vereinigten Staaten können wir uns nicht mehr bedingungslos verlassen. Die Gefahrenlagen sind vielschichtig. Wir müssen also unsere Verteidigungsfähigkeit stärken, unsere Widerstandsfähigkeit massiv erhöhen und Sicherheitsstrategien anpassen, um die Menschen im Ernstfall bestmöglich zu schützen – und das auf allen Ebenen. Dieses Gesetz ist daher ein zentraler Baustein, um den Schutz unseres Landes vor Bedrohungen von außen rasch wieder herzustellen.“

Bauministerin Nicole Razavi, deren Ressort den Gesetzentwurf federführend erarbeitet hat, sagte: „Mit dem Gesetz wollen wir sicherstellen, dass Bauvorhaben der Bundeswehr, die der Landesverteidigung dienen, schnell, einfach und unbürokratisch realisiert werden können.“ Bereits bislang habe die Bundeswehr in Baden-Württemberg bei ihren Bauvorhaben kein förmliches Genehmigungsverfahren durchlaufen, sich allerdings gleichwohl an die entsprechenden Landesvorschriften halten müssen, erläuterte Razavi. „Nun gehen wir noch einen Schritt weiter: Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes.“ Das betrifft unter anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das Wasserrecht und das Naturschutzrecht – Vorgaben, die sich aus höherrangigem Recht des Bundes und der Europäischen Union ergeben, müssen weiter eingehalten werden.

Gesetz zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr

Der Gesetzentwurf war im Rahmen der Lenkungsgruppe Verteidigung und Resilienz erarbeitet und vom Ministerrat Ende Oktober 2025 zur Anhörung freigegeben worden. Die Lenkungsgruppe wurde im Mai 2025 durch den Ministerrat eingerichtet und steht unter der Leitung von Staatsminister Jörg Krauss. Sie besteht aus den Amtschefs aller Ressorts beziehungsweise anlassbezogen weiteren Teilnehmenden. Neben dem Gesetzentwurf zur Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr hat sich die Lenkungsgruppe unter anderem auch mit den Planungen für einen Hyperschallkanal und einen Innovationscampus Verteidigung befasst.

Der Normenkontrollrat sowie die Bundeswehr begrüßten im Rahmen der Anhörung das Vorhaben ausdrücklich, die Natur- und Forstverbände äußerten hingegen Kritik. Da bundes- und europarechtliche Standards des Umwelt-, Klima- und Naturschutzes vom Gesetzentwurf unberührt bleiben, besteht allerdings aus Sicht der Landesregierung weiterhin ein angemessenes Schutzniveau.

Bauvorhaben im Sinne des Gesetzes sind alle Anlagen, die unmittelbar der Landesverteidigung dienen, wie zum Beispiel Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen oder Versorgungslager. Es können darunter aber beispielsweise auch Wohnsiedlungen für Militärpersonen und ihre Angehörigen fallen, wenn eine räumlich-funktionale Zuordnung dieser Siedlungen zu bestimmten dienstlichen Einsatzorten des Militärpersonals besteht.

Pressemitteilung vom 20. November 2025: Sicherheitspolitischer Dialog zu Sicherheit und Verteidigung

Regierungserklärung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann zum Thema Verteidigung und Resilienz am 23. Juli 2025

Pressemitteilung vom 28. Mai 2025: Runder Tisch Sicherheit und Verteidigung

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