Verbraucherschutz

Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen gefordert

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Ein Passagierflugzeug bei untergehender Sonne im Landeanflug. (Foto: dpa)

Anlässlich der Insolvenz von Thomas Cook erneuerte Verbraucherschutzminister Peter Hauk die Forderung an den Bund, schnellstmöglich eine ausreichende Insolvenzabsicherung für Pauschalreisen auf den Weg zu bringen.

„Geht der Veranstalter einer Pauschalreise pleite, wie jüngst bei Thomas Cook geschehen, sollten Verbraucher zumindest den vollen Reisepreis zurückbekommen. Das müsste eigentlich die Insolvenzabsicherung der Reiseveranstalter leisten. Das Land hat sich schon 2016 an den Bund gewandt, um hier die Situation für die Verbraucher zu verbessern, bislang ohne Erfolg. Der Bund ist nun gefordert, schnellstmöglich zu handeln“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

„Reiseveranstalter für Pauschalreisen sind gesetzlich verpflichtet, die Erstattung des Reisepreises für den Fall einer Insolvenz abzusichern. Dies kann über eine bestimmte Versicherung geschehen. Der Versicherer darf nach derzeit geltender Rechtslage diese Absicherung jedoch auf insgesamt 110 Millionen Euro pro Geschäftsjahr begrenzen“, erklärte der Minister. Übersteigen die Erstattungssummen diesen Betrag, bekämen die Verbraucher ihren bezahlten Reisepreis nur anteilig zurück. Das könne nicht angehen.

Minister Hauk unterstreicht Forderungen von 2016

„Schon 2016 hat Baden-Württemberg bei der Umsetzung der EU-Pauschalreiserichtlinie im Bundesratsverfahren die Bundesregierung um Prüfung gebeten, eine flexible Haftungsgrenze einzuführen oder wenigstens die bisherige zu erhöhen. Wenn die Haftungsbegrenzung starr auf 110 Millionen Euro festgelegt ist, braucht man sich nicht zu wundern, wenn der Rahmen durch die Insolvenz eines großen Reiseveranstalters gesprengt wird. Deshalb bedarf es einer flexiblen Grenze, die sich an den Umsatz des jeweiligen Reiseveranstalters pro Jahr anpasst“, erklärte Minister Hauk.
 
Zumindest müsse die Grenze deutlich höher liegen als bisher, wenn man die Summen bedenkt, die jährlich für Pauschalreisen ausgegeben würden. Die starre Grenze bestünde jedoch nach wie vor. „Es ist äußerst bedauerlich, dass sich erst durch die Insolvenz eines großen Reiseveranstalters zeigen musste, dass unsere Forderung an den Bund richtig war und ist. Hier hat das zuständige Bundesministerium in seiner Zuständigkeit komplett versagt. Die Zeche zahlen nun die betroffenen Verbraucher“, betonte Minister Hauk. Um endlich Bewegung in die Sache zu bringen, habe Hauk jüngst Bundesverbraucherministerin Christine Lambrecht in einem Schreiben gebeten, sich dieses Missstandes dringend anzunehmen und gegebenenfalls ein Gesetzgebungsverfahren zur Einführung einer flexiblen und ausreichenden Absicherung zugunsten der reisenden Verbraucher auf den Weg zu bringen.

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