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Hochwasserschutz während der Corona-Krise

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Ein Paar geht auf einem Rheindamm entlang. (Bild: © dpa)

Das Umweltministerium hat eine Handlungsempfehlung zur Aufrechterhaltung des Betriebs von Hochwasserschutzanlagen während der Corona-Krise herausgegeben.

Mit einer Handlungsempfehlung an die Wasserbehörden bei den Regierungs­präsidien und den Stadt- und Landkreisen möchte das Umweltministerium gewährleisten, dass die Anlagen zum Hochwasserschutz im Land auch während der Corona-Krise einsatzfähig bleiben.

„Wie uns die Vergangenheit gelehrt hat, können Hochwasser immer und überall stattfinden und zu enormen Schäden führen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Es ist daher wichtig, den reibungslosen Betrieb der Hochwasserschutzanlagen an unseren Gewässern auch in dieser außergewöhnlichen Zeit sicherzustellen. Dazu haben wir den Betreibern kommunaler Anlagen in dieser Woche zu besonderen Vorkehrungen geraten.“ Von zentraler Bedeutung sei, so der Minister, dass jederzeit genügend qualifiziertes Personal für die Bedienung der Schutzanlagen zur Verfügung stehe.

Handlungsempfehlungen zum Hochwasserschutz 

Neben den allgemein bekannten Hygieneregeln und der Beachtung der infektionsschützenden Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus empfiehlt das Umweltministerium unter anderem Folgendes:

  1. Die jeweiligen kommunalen Alarm- und Einsatzpläne sollten hinsichtlich möglicher Schwachstellen untersucht werden. Es muss sichergestellt werden, dass die Leitstäbe im Hochwasserfall personell besetzt werden können. Hierzu bedarf es frühzeitiger Überlegungen und Planungen, um eventuelle Engpässe zu vermeiden. Dazu wird ein regelmäßiger Austausch mit den Verantwortlichen bei Verwaltung, Feuerwehr, Polizei, Technisches Hilfswerk und Rettungsdienst empfohlen. Eine mögliche Vorsorgemaßnahme kann auch der vorsorgliche Aufbau von mobilen Hochwasserschutzanlagen sein, damit diese trotz sich verschärfender Personalsituation im Bedarfsfall auch tatsächlich einsatzbereit sind.
  2. Die technische Einsatzbereitschaft der Hochwasserschutzanlagen ist regelmäßig zu prüfen. Es ist sicherzustellen, dass die Anlagen zu vorgegebener Zeit in Einsatz gehen können. Darüber hinaus sollten sich die zuständigen Anlagenbetreiber auf einen möglichen Hochwassereinsatz vorbereiten und sich bereits frühzeitig durch einen ausreichenden Vorrat an Material wie Sand, Säcken und Treibstoffen absichern. Bei den zu befürchtenden Personalengpässen sollte mit organisatorischen Maßnahmen zumindest ein Notbetrieb im Hochwasserfall mit Minimalbesetzung aufrechterhalten werden.
  3. Den Betreibern von Hochwasserrückhaltebecken wird empfohlen, den Zutritt zu den Steuerzentralen für Besucherinnen und Besucher zu verbieten und Anlagen vorsorglich abzusperren. Sie sollen Notfallpläne und Notfallhandbücher erstellen, Notfallteams aufbauen und eine Vorsorgequarantäne planen. Sich abzeichnende Probleme sollen unverzüglich an die zuständigen Wasserbehörden gemeldet werden.

Betrieb der Hochwasservorhersagezentrale sichergestellt

Die Landesanstalt für Umwelt hat organisatorische Vorkehrungen getroffen, um den Betrieb des Pegel- und Datendienstes, der Hochwasservorhersagezentrale und des Hochwasserlagezentrums sicherzustellen. Kommunen und Dienststellen können sich damit nach wie vor frühzeitig über aufkommende Hochwassergefahren informieren. Um die Funktionsfähigkeit der Hochwasservorhersagezentrale und des Hochwassermeldedienstes auch weiterhin zu gewährleisten, ist der zuverlässige und fehlerfreie Betrieb des Pegelmessnetzes unverzichtbar. Das Umweltministerium hat die Regierungspräsidien daher gebeten, sicherzustellen, dass auch weiterhin regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen und entsprechende Unterhaltungsmaßnahmen sowie gegebenenfalls zeitnahe Fehlerbehebungen durchgeführt werden.

Landesanstalt für Umwelt: Hochwasservorhersagezentrale

Sozialministerium: Infektionskrankheiten vermeiden

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