Windkraft

Hinweispapiere zur Genehmigungspraxis bei Windkraftanlagen aktualisiert

Berechne Lesezeit
  • Teilen
 Windräder stehen auf den Anhöhen in der Nähe des Kandels bei Waldkirch. (Bild: dpa)

Das Umweltministerium und die Landesanstalt für Umwelt haben die Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen für ein Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen besser strukturiert und die Hinweispapiere zur Erfassung und Bewertung windkraftempfindlicher Vogelarten entsprechend aktualisiert.

Das Umweltministerium hat gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) die Hinweispapiere zur Erfassung und Bewertung windkraftempfindlicher Vogelarten in der Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen zusammengeführt und neu gefasst. „Investoren und Projektierer erhalten jetzt eine weitere Handreichung für die Anforderungen an ihre Genehmigungsunterlagen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Ziel ist, mit den neuen Papieren dazu beizutragen, Genehmigungsverfahren insgesamt transparenter und zügiger zu machen. 

Genehmigungsverfahren beschleunigen und transparenter gestalten

Im Rahmen einer Pilotphase haben Planer und Projektierer jetzt bis auf Weiteres die Wahl, ob sie mit den bisherigen Hinweispapieren oder mit dem aktualisierten Hinweispapier arbeiten, erläuterte Untersteller. „Wir wollen zunächst Erfahrungen in der Praxis sammeln und dann eventuell an der einen oder anderen Stelle optimieren. So stellen wir sicher, dass wir unsere Ziele, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, transparenter zu machen und zu beschleunigen, bestmöglich erreichen.“

Untersteller bezeichnete die aktualisierten Hinweise als wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau der Windenergie im Land: „Es ist in den vergangenen Jahren zunehmend schwierig geworden, Anträge zügig zu bescheiden und dafür einen nachvollziehbaren, rechtssicheren Bewertungsmaßstab im Verhältnis von Artenschutz und Windkraft anlegen zu können. Darauf haben wir reagiert.“

LUBW-Präsidentin Eva Bell erläutert: „Wir haben die Hinweispapiere überarbeitet und einen Standard geschaffen, der Genehmigungsverfahren beschleunigen soll und zugleich Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Grundlage für die Überarbeitung waren Praxis-Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Diskussionen mit Beteiligten.“

Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen  besser strukturiert

Im Ergebnis werden die Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen für ein Genehmigungsverfahren jetzt besser strukturiert. So wird der Erfassungsaufwand für windkraftempfindliche Vogelarten an einem potenziellen Standort nach Möglichkeit reduziert sowie der Bewertungsmaßstab für die Feststellung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos dieser Arten konkretisiert.

  • Änderungen im Vergleich zu bisher gibt es unter anderem bei der Abstandsbetrachtung brütender Vogelpaare von einer geplanten Anlage. Für 13 Arten wurde der Prüfbereich um einen Standort insgesamt verkleinert, bei vier Arten wurde der artspezifische Mindestabstand reduziert.
  • Neu im Hinweispapier ist die Definition eines Nahbereichs von 300 Metern um einen Brutplatz, in dem für „kollisionsgefährdete Arten“ in der Regel von einem signifikanten Tötungsrisiko ausgegangen werden muss.
  • Neu ist auch eine klar beschriebene gestufte Vorgehensweise bei der Einschätzung des Tötungsrisikos. Damit wird das Verfahren transparenter und rechtssicherer.
  • Rohr-, Korn- und Wiesenweihe sowie Uhu gelten nur noch dann als kollisionsgefährdet, wenn die Rotorunterkante der Windkraftanlage weniger als 50 beziehungsweise 80 Meter über dem Boden ist.
  • Für den regelmäßig zu erfassenden Rotmilan wurden Fallgruppen gebildet, um die Erfassung und Bewertung auf Basis von Siedlungsdichte- und Abstandsbetrachtungen zu erleichtern sowie mögliche Vermeidungsmaßnahmen klarer zu beschreiben.

„Die aktuellen Hinweise für die künftige Genehmigungspraxis sind das Ergebnis eines umfassenden und sehr sachorientierten Prozesses“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Die Windkraftbranche war in diesen Prozess ebenso eingebunden wie die Naturschutzverbände. Ich denke, dass wir damit sowohl dem Artenschutz als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen.“

LUBW-Präsidentin Bell sicherte zu: „Sobald sich belastbare neue Entwicklungen ergeben, beispielsweise bei Vermeidungsmaßnahmen technischer Art oder es neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die Tötungsrisiken gibt, wird das Hinweispapier entsprechend weiterentwickelt.“

Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (PDF)

Einführungserlass des Umweltministeriums vom 18. Januar 2021 (PDF)

Umweltministerium: Windenergie

Weitere Meldungen

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
Wolfsmanagement

Ausnahmegenehmigung zum Wolfsabschuss wird nicht verlängert

Im Energiepark Mainz ist der verdichtete grüne Wasserstoff aus einem Elektrolyseur in Tanks gelagert.
Wasserstoff

Bundesweite Abfrage des Strom- und Wasserstoffbedarfs

Bundesrat
Bundesrat

Strobl setzt sich für Schutz der Kritischen Infrastruktur ein

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Klimawandel

2025 deutlich zu warm und mit ausgeprägter Hitzephase

Europa, Deutschland, Schwarzwald
Landlicher Raum

Starke Perspektiven für den Ländlichen Raum

Eine Fernwärme-Anlage im Keller eines Gebäudes.
Energieversorgung

Länder fordern entschlossenes Handeln für bezahlbare Energie

Stuttgart, 03.03.2026: Staatssekretär Andre Baumann (zweiter von links) mit den Gründern des Ombudsverein Erdwärme e. V. (von links): Dr. Herbert Pohl (Geschäftsführer, Deutsche ErdWärme GmbH), Staatssekretär Dr. Andre Baumann, Dr. Horst Kreuter (Vulcan Energie Ressourcen GmbH), Andreas Mühlig (Leiter GE Erzeugung Betrieb EnBW Energie Baden-Württemberg AG), Dr. Hansjörg Roll (Mitglied des Vorstands, MVV Energie AG), Klaus Preiser (Geschäftsführung, badenova Wärmeplus GmbH & Co. KG), Jürgen Scheurer (Geschäftsführer, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.), Jörg Dürr-Pucher, (Vorsitzender, Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg e. V.)
Energiewende

Ombudsverein Erdwärme für schnelle Schlichtungen gegründet

Der Luchs wird eingefangen, um ihn zu besendern
Forst

Luchs im Landkreis Rastatt mit Halsbandsender ausgestattet

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. März 2026

Das Bild zeigt den Raum unter einer Brücke. Links ist ein Fluss zu sehen und daneben ein Waldweg.
Straßenbrücken

Land nutzt versiegelte Flächen für Tiere und Pflanzen

Ein Landwirt pflügt ein Feld. Luftaufnahme mit einer Drohne. (Foto: Patrick Pleul / dpa)
Landwirtschaft

FIONA-Antragssaison 2026 startet

Rieslingtrauben hängen am Stock in einem Weinberg
Weinbau

Mehr Förderung und Flexibilität für den Weinbau

Ein Brennstoffzellen-Hybridbus der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) steht in Stuttgart an einer Bushaltestelle.
Elektromobilität

Land fördert 213 emissionsfreie Busse

Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Auszeichnung

Kurt Josef Lacher erhält Bundesverdienstmedaille

Ein Mitarbeiter einer Biogasanlage von Naturenergie Glemstal befüllt die Anlage mit Biomasse.
Bioökonomie

Kommunale Wärmeversorgung mit Biogas in Weikersheim