Windkraft

Hinweispapiere zur Genehmigungspraxis bei Windkraftanlagen aktualisiert

 Windräder stehen auf den Anhöhen in der Nähe des Kandels bei Waldkirch. (Bild: dpa)

Das Umweltministerium und die Landesanstalt für Umwelt haben die Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen für ein Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen besser strukturiert und die Hinweispapiere zur Erfassung und Bewertung windkraftempfindlicher Vogelarten entsprechend aktualisiert.

Das Umweltministerium hat gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) die Hinweispapiere zur Erfassung und Bewertung windkraftempfindlicher Vogelarten in der Genehmigungspraxis von Windkraftanlagen zusammengeführt und neu gefasst. „Investoren und Projektierer erhalten jetzt eine weitere Handreichung für die Anforderungen an ihre Genehmigungsunterlagen“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. Ziel ist, mit den neuen Papieren dazu beizutragen, Genehmigungsverfahren insgesamt transparenter und zügiger zu machen. 

Genehmigungsverfahren beschleunigen und transparenter gestalten

Im Rahmen einer Pilotphase haben Planer und Projektierer jetzt bis auf Weiteres die Wahl, ob sie mit den bisherigen Hinweispapieren oder mit dem aktualisierten Hinweispapier arbeiten, erläuterte Untersteller. „Wir wollen zunächst Erfahrungen in der Praxis sammeln und dann eventuell an der einen oder anderen Stelle optimieren. So stellen wir sicher, dass wir unsere Ziele, Genehmigungsverfahren zu vereinfachen, transparenter zu machen und zu beschleunigen, bestmöglich erreichen.“

Untersteller bezeichnete die aktualisierten Hinweise als wichtigen Schritt für den weiteren Ausbau der Windenergie im Land: „Es ist in den vergangenen Jahren zunehmend schwierig geworden, Anträge zügig zu bescheiden und dafür einen nachvollziehbaren, rechtssicheren Bewertungsmaßstab im Verhältnis von Artenschutz und Windkraft anlegen zu können. Darauf haben wir reagiert.“

LUBW-Präsidentin Eva Bell erläutert: „Wir haben die Hinweispapiere überarbeitet und einen Standard geschaffen, der Genehmigungsverfahren beschleunigen soll und zugleich Rechts- und Planungssicherheit gewährleistet. Grundlage für die Überarbeitung waren Praxis-Erfahrungen der letzten Jahre sowie aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse und Diskussionen mit Beteiligten.“

Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen  besser strukturiert

Im Ergebnis werden die Vorgaben für artenschutzrechtliche Prüfungen für ein Genehmigungsverfahren jetzt besser strukturiert. So wird der Erfassungsaufwand für windkraftempfindliche Vogelarten an einem potenziellen Standort nach Möglichkeit reduziert sowie der Bewertungsmaßstab für die Feststellung eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos dieser Arten konkretisiert.

  • Änderungen im Vergleich zu bisher gibt es unter anderem bei der Abstandsbetrachtung brütender Vogelpaare von einer geplanten Anlage. Für 13 Arten wurde der Prüfbereich um einen Standort insgesamt verkleinert, bei vier Arten wurde der artspezifische Mindestabstand reduziert.
  • Neu im Hinweispapier ist die Definition eines Nahbereichs von 300 Metern um einen Brutplatz, in dem für „kollisionsgefährdete Arten“ in der Regel von einem signifikanten Tötungsrisiko ausgegangen werden muss.
  • Neu ist auch eine klar beschriebene gestufte Vorgehensweise bei der Einschätzung des Tötungsrisikos. Damit wird das Verfahren transparenter und rechtssicherer.
  • Rohr-, Korn- und Wiesenweihe sowie Uhu gelten nur noch dann als kollisionsgefährdet, wenn die Rotorunterkante der Windkraftanlage weniger als 50 beziehungsweise 80 Meter über dem Boden ist.
  • Für den regelmäßig zu erfassenden Rotmilan wurden Fallgruppen gebildet, um die Erfassung und Bewertung auf Basis von Siedlungsdichte- und Abstandsbetrachtungen zu erleichtern sowie mögliche Vermeidungsmaßnahmen klarer zu beschreiben.

„Die aktuellen Hinweise für die künftige Genehmigungspraxis sind das Ergebnis eines umfassenden und sehr sachorientierten Prozesses“, sagte Umweltminister Franz Untersteller. „Die Windkraftbranche war in diesen Prozess ebenso eingebunden wie die Naturschutzverbände. Ich denke, dass wir damit sowohl dem Artenschutz als auch dem Klimaschutz Rechnung tragen.“

LUBW-Präsidentin Bell sicherte zu: „Sobald sich belastbare neue Entwicklungen ergeben, beispielsweise bei Vermeidungsmaßnahmen technischer Art oder es neue wissenschaftliche Erkenntnisse in Bezug auf die Tötungsrisiken gibt, wird das Hinweispapier entsprechend weiterentwickelt.“

Hinweise zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen (PDF)

Einführungserlass des Umweltministeriums vom 18. Januar 2021 (PDF)

Umweltministerium: Windenergie

Weitere Meldungen

Team Wald
  • Forst

Zukunft des Forstberufs

Schüler warten auf ihr Mittagessen, im Vordergrund stehen Teller mit geschnittenem Gemüse. (Foto: dpa)
  • Ernährung

Bewusste Kinderernährung im Kindergarten Steinlachburg

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Drei-Löwen-Auszeichnung für Gutsgaststätte Alteburg

Nadelbäume ragen bei Seebach am Ruhestein in den Himmel. (Bild: picture alliance/Uli Deck/dpa)
  • Forst

Internationaler Tag des Baumes

Stethoskop vor farbig eingefärbtem Kartenumriss von Baden-Württemberg mit Schriftzug: The Ländarzt - Werde Hausärztin oder Hausarzt in Baden-Württemberg
  • Gesundheitsberufe

390 Bewerbungen für 75 Studienplätze der Landarztquote

Enforcement Trailer der Polizei Baden-Württemberg zur Geschwindigkeitskontrolle.
  • Verkehrssicherheit

Bilanz der Geschwindigkeits­kontrollwoche

Gruppenbild vor dem baden-württembergischen Gemeinschaftsstand auf der Hannover Messe 2024
  • Wirtschaft

Kretschmann besucht Hannover Messe

Aussicht vom Schönbergturm bei Reutlingen.
  • Ländlicher Raum

Studie zur Wirtschaftsentwicklung im Ländlichen Raum

Ein Verkehrsschild mit Tempo 30 und darunter dem Hinweis: „22 bis 6 h Lärmschutz“
  • Lärm

Tempo 30 gegen Straßenlärm

Asiatische Hornisse (Vespa velutina nigrithorax)
  • Artenschutz

Asiatische Hornisse breitet sich weiter aus

Erdbeeren auf einem Wochenmarkt (Foto: © dpa)
  • Landwirtschaft

Erdbeersaison eröffnet

Schmeck den Süden
  • Ernährung

Hauk zeichnet Grandls Hofbräu Zelt aus

Ein Wolf sitzt im Erlebnispark Tripsdrill in einem Gehege. (Foto: dpa)
  • Wolf

Wolfsriss in Wolpertshausen nachgewiesen

Eine Kuh und ein Kalb laufen über einen Feldweg
  • Tierschutz

Fördermittel für Rinder-Schutz

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
  • Tierschutz

Land fördert Neubau eines Tierheims in Bad Mergentheim

Breisgau-S-Bahn im Landesdesign (bwegt)
  • Schienenverkehr

Zuverlässigkeit auf der Breisgau-S-Bahn wird verbessert

Weg im ländlichen Raum
  • Ländlicher Raum

Land fördert Erneuerung ländlicher Wege

Wolf
  • Wolf

Wolf in Lenzkirch überfahren

Schweine
  • Tierhaltung

Nachhaltige und regionale Selbstversorgung mit Schweinefleisch

Polizist der Polizei Baden-Württemberg kontrolliert den Verkehr.
  • Verkehr

Bundesweiter Aktionstag zur Sicherheit im Güterverkehr

Autos fahren in Stuttgart (Foto: © dpa)
  • Verkehr

Statt Fahrverbote wirksame Maßnahmen für weniger CO2-Ausstoß

In einer braunen Biomülltonne liegen Lebensmittel.
  • Ernährung

Gemeinsam gegen Lebensmittelverschwendung

Mit einem digitalen Lasergeschwindigkeitsmessgerät wird der Verkehr auf der Autobahn A5 bei Müllheim überwacht. (Foto: dpa)
  • Verkehrssicherheit

Europaweiter Speedmarathon

RE zwischen Singen und Stuttgart (Gäubahn) - hier zwischen Aistaig und Sulz, im Vordergrund der Neckar (Bild: Deutsche Bahn AG/ Georg Wagner)
  • Schienenverkehr

Land plant deutliche Angebotsverbesserungen auf und zu der Gäubahn

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (links) und der lombardische Staatssekretär für internationale Angelegenheiten Raffaele Cattaneo (rechts)
  • Europa

Land übergibt Präsidentschaft der „Vier Motoren für Europa“