Ein Jahr im Zeichen des Klimawandels zeigt erneut, dass die Schadensrisiken im Weinbau zunehmen und eine Risikovorsorge notwendig machen. Dies unterstrich Staatssekretärin Sabine Kurtz bei der Herbstpressekonferenz des Weinbauverbandes Württemberg.
„Das Jahr 2022 wird als weiteres extremes Jahr in Erinnerung bleiben, denn der Sommer war geprägt von Trockenheit und Hitze. Diese an Häufigkeit und Schadensausmaß zunehmenden Wetterextreme zeigen auf, wie unerlässlich ein betriebliches Risikomanagement ist, um für solche Ereignisse vorbereitet und abgesichert zu sein. Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Weingärtnerinnen und Weingärtner dabei. Bereits im Jahr 2019 hat die Landesregierung als bundesweites Pilotprojekt die Förderung von Ertragsversicherungen im Obst- und Weinbau gegen die Risiken Starkfrost, Sturm und Starkregen aufgelegt. Die Zahl der teilnehmenden Obst- und Weinbaubetriebe bestätigt, dass dieser eingeschlagene Weg richtig ist und auf breite Akzeptanz trifft. Daher soll das Pilotprojekt zukünftig als Förderprogramm verstetigt werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Sabine Kurtz am 8. September 2022 in Beilstein im Landkreis Heilbronn anlässlich der Herbstpressekonferenz des Weinbauverbandes Württemberg.
Wie die vergangenen Jahre gezeigt haben, muss auch mehr für den Schutz gegen Frostschäden und gegen Trockenheit getan werden. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Weinwirtschaft beim Aufbau gemeinschaftlich genutzter Infrastruktur zum Frostschutz und zur Trockenheitsberegnung. „Damit haben wir einen weiteren Baustein beim Aufbau eines betrieblichen Risikomanagements zum Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels geschaffen“, betonte Staatssekretärin Sabine Kurtz.
„Die Folge der ausgeprägten langen Trockenperioden war, dass nicht nur junge Rebanlagen, sondern auch ältere Anlagen häufig bewässert werden mussten – für viele Betriebe ein enormer zusätzlicher Aufwand. Letztlich wird die Ertragslage in diesem Jahr vielerorts maßgeblich von der Bewässerung beeinflusst. Positiv ist, dass die hohen Temperaturen und die langen Trockenperioden die Ausbreitung von Pilzkrankheiten unterbunden haben, was grundsätzlich eine gute Voraussetzung ist, um hochwertige Traubenqualitäten zu erzielen. Hinsichtlich der Qualität des 2022er Weinjahrgangs in Württemberg, gehe ich davon aus, dass er die Erwartungen erfüllen wird“, so Staatssekretärin Sabine Kurtz.
Bedeutsamer Schritt für mehr Artenschutz und Biodiversität
„Nicht nur der Klimawandel, sondern auch die gesellschaftlichen Anforderungen mit Blick auf mehr Artenschutz und Biodiversität erzeugen einen hohen Erwartungsdruck auf die Landwirtschaft und den Weinbau. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz hat die Landesregierung in 2020 einen bedeutsamen Schritt für mehr Artenschutz und Biodiversität getan. Ein besonderes Augenmerk liegt in dieser Legislaturperiode auf der weiteren konsequenten Umsetzung der mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verbundenen ambitionierten Ziele, Strategien und Maßnahmen“, unterstrich Staatssekretärin Sabine Kurtz.
Ein weiteres wichtiges Thema seien die Weinbau-Steillagen, insbesondere die Weinterrassen mit Trockenmauern am Neckar und seinen Nebenflüssen, die gerade Württemberg auf unvergleichliche Art prägen. Sie seien Zeitzeugen einer über Jahrhunderte geschaffenen einzigartigen Kulturlandschaft. Die Bewirtschaftung von Weinbau-Steillagen und Terrassenweinbergen ist körperlich anstrengend, zeitintensiv und teilweise sehr gefährlich. „Hier brauchen wir neue beziehungsweise weiter zu entwickelnde Lösungsansätze, damit wir diese Steillagen für den Weinbau erhalten können. Es wird insbesondere auch darum gehen, die breiten gesellschaftlichen Forderungen – Landschaftsbild, touristische Nutzbarkeit, Erhalt der Biodiversität, Bodenschutz, Stärkung des Wasserhaushaltes sowie Verkehrssicherungsaspekte – zu befriedigen. Um hier neue Konzepte zu entwickeln, müssen alle Beteiligten – gerade auch auf kommunaler Ebene – ihre Kräfte noch stärker als bisher bündeln“, so Staatssekretärin Sabine Kurtz.
Biodiversitätsstärkungsgesetz
Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verbundene wichtige Ziele bis 2030 sind die Reduktion des Einsatzes chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel und die Ausdehnung ökologisch bewirtschafteter Flächen. Letzteres Ziel kann nur im Einklang mit der Markt- und Nachfrageentwicklung erreicht werden. Um konkrete Zahlen zu gewinnen, werden Betriebsmessnetze eingerichtet. Außerdem werden Netzwerke von Demonstrationsbetrieben aufgebaut. Ferner wird der integrierte Pflanzenschutz weiterentwickelt.
Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Weinbau in Baden-Württemberg