Landwirtschaft

Hauk besucht Tettnanger Hopfenbauern am Bodensee

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Hopfenranke (Foto: dpa)

Dieses Jahr ist das Reinheitsgebot für Bier 500 Jahre alt geworden. Das Reinheitsgebot gilt als weltweit älteste noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift und steht nach wie vor für unverfälschten Biergenuss. Vor allem das Aroma des Tettnanger Hopfens wird weltweit von den Braumeistern bei der Herstellung von Bieren geschätzt. Landwirtschaftsminister Peter Hauk hat heute die Hopfenversuchsstation in Tettnang (Bodenseekreis) besucht.

„Das Reinheitsgebot garantiert Verbraucherinnen und Verbrauchern ein hochwertiges Lebensmittel aus wenigen natürlichen Zutaten. Malz, Hopfen, Hefe und Wasser – mehr braucht es nicht in der Rezeptur. Unsere heimischen Brauereien beweisen täglich aufs Neue, welche einmaligen Produkte mit einer enormen Geschmacksvielfalt aus diesen Rohstoffen entstehen können. Die überwiegend kleinen und mittelständischen Brauereien im Land überzeugen am Markt mit bester Qualität und ihren vielfältigen regionalen Spezialitäten. Bier aus Baden-Württemberg steht nicht nur für Genuss – es ist gleichzeitig ein Stück Heimat und passt hervorragend zum Genießerland Baden-Württemberg“, sagte Hauk.

Gerade das feine Aroma des Tettnanger Hopfens schätzen die Braumeister bei der Herstellung hochwertiger Biere. Dies gelte nicht nur für heimische Brauereien, denn ein Großteil der Tettnanger Hopfenernte werde in die USA, nach Japan und in viele andere Länder verkauft, so Hauk. „Das sogenannte ‚Grüne Gold‘ vom Bodensee mit seinem blumigen bis würzigem Aroma ist damit auch ein baden-württembergisches Qualitätsprodukt für den Export. Ich freue mich, dass es dieses Jahr nach einer guten Ernte für die Tettnanger Hopfenbauerinnen und Hopfenbauern aussieht“, sagte Hauk.

Der Minister würdigte besonders die Arbeit des Hopfenpflanzerverbandes, der mit großem Engagement auf Messen und über soziale Kanäle im Internet die Qualität des Tettnanger Hopfens herausstelle und damit eine aktive, zukunftsgerichtete Marktpflege betreibe. Auch die züchterische Weiterentwicklung des Tettnanger Hopfens zur Verbesserung der Widerstandsfähigkeit gegenüber Pflanzenkrankheiten und zur Ertragsstabilität hob Minister Hauk lobend hervor.

Der Minister betonte außerdem, dass der Tettnanger Hopfen ein bedeutendes Aushängeschild der heimischen Agrar- und Ernährungswirtschaft sei. „Bereits 2010 wurde der Tettnanger Hopfen als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) in das Verzeichnis zum Herkunftsschutz der Europäischen Union aufgenommen“, sagte Hauk. 

Hopfenversuchsgut Straß

Das Hopfenversuchsgut Straß befindet sich im Eigentum des Landes und wird gemeinsam vom Landratsamt Bodenseekreis und vom Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) betreut. Der erste Hopfengarten wurde 1973 angelegt – inzwischen beläuft sich die Fläche auf 5,6 Hektar. Schwerpunkt der Arbeiten auf dem Hopfenversuchsgut sind produktionstechnische Fragestellungen und Sortenprüfungen. Das LTZ ist federführend im bundesweiten Arbeitskreis für Indikationslücken für Pflanzenschutz in Hopfen und bearbeitet an der Außenstelle Straß Fragen des Pflanzenschutzes im Hopfenanbau. Auf Grundlage dieser Arbeiten wird für das Anbaugebiet Tettnang ein Hopfen-Warndienst herausgegeben, um die gezielte Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen zu ermöglichen. Des Weiteren wird auf einer Fläche von 0,4 Hektar Hopfen nach Öko-Richtlinien angebaut. 

EU-Herkunftsschutz-Verordnung

Seit 1992 besteht mit der EU-Herkunftsschutz-Verordnung ein Schutzsystem für geografische Angaben und traditionelle Spezialitäten bei Agrarprodukten und Lebensmitteln. Kerngedanke ist, Produkte zu schützen, die aufgrund ihrer Geschichte, Rezeptur oder Qualität als Original anzusehen sind. Mit den drei EU-Gütezeichen geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.), geschützte geografische Angabe (g. g. A.) und garantiert traditionelle Spezialität (g. t. S.) will die Europäische Union die Vielfalt der landwirtschaftlichen Produktion fördern, die Produktbezeichnungen gegen Missbrauch und Nachahmung schützen und Verbraucherinnen und Verbraucher über die besonderen Merkmale der Erzeugnisse informieren.

In Baden-Württemberg sind derzeit – Mineralwässer ausgenommen – 30 Produktbezeichnungen geschützt – beispielweise der fränkische Grünkern g. U., der Schwarzwälder Schinken g. g. A. und der Tettnanger Hopfen g. g. A.

Gemeinschaftsmarketing Baden-Württemberg

Landwirtschaftliches Technologiezentrum Augustenberg: Hopfen

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Landwirtschaft in Baden-Württemberg

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