Corona-Impfung

Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Eine Pflegerin schiebt eine Bewohnerin eines Pflegeheims in einem Rollstuhl über den Flur.

Ab dem 16. März 2022 gilt für das Personal in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen wie etwa Alten- und Pflegeheimen eine Impfpflicht. Zur Unterstützung der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen hat das Land eine Handreichung erarbeitet.

Ab dem 16. März 2022 dürfen in gesetzlich bestimmten Einrichtungen und Unternehmen, wie zum Beispiel Alten- und Pflegeeinrichtungen, nur noch Personen tätig sein, die gegenüber ihrem Arbeitgeber den Nachweis erbracht haben, dass sie entweder geimpft oder genesen sind. Ausgenommen hiervon sind Personen, für welche die Ständige Impfkommission (STIKO) keine Impfempfehlung ausgesprochen hat oder die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft werden können.

Infektionsrisiko für besonders gefährdete Personengruppen senken

„Zur Unterstützung der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen haben wir eine Handreichung (PDF) erarbeitet, die praxisbezogene Hilfestellungen bei der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht liefert“, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha mit. „Ein verlässlicher Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 kann durch eine sehr hohe Impfquote bei dem Personal in den Gesundheitsberufen und Berufen, die Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen betreuen, erreicht werden. So wird das Risiko gesenkt, dass sich die besonders gefährdeten Personengruppen mit dem Coronavirus infizieren“, so Lucha.

Besonders hochbetagte Menschen, pflegebedürftige Menschen und Personen mit akuten oder chronischen Grundkrankheiten hätten ein deutlich erhöhtes Risiko für schwere, auch tödliche COVID-19-Krankheitsverläufe. 

Der Bundestag hatte deshalb am 10. Dezember 2021 mit Zustimmung des Bundesrates das Infektionsschutzgesetz (IfSG) geändert und in Paragraph 20a IfSG eine ab dem 16. März 2022 geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht zum Schutz vor COVID-19 für bestimmte einrichtungsbezogene Tätigkeiten beschlossen.

Handreichung mit praxisbezogenen Hilfestellungen

Die Handreichung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht umfasst unter anderem Ausführungen zu den Fragenstellungen, welche Einrichtungen dem Anwendungsbereich der Bestimmung des Paragraph 20a IfSG unterfallen, welche Tätigkeiten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen und welche Form von Nachweisen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den betroffenen Einrichtungen und Unternehmen bis zum Ablauf des 15. März 2022 vorzulegen haben. Den Einrichtungs- beziehungsweise Behördenleitungen wird in diesem Zusammenhang dargelegt, wie und in welchem Umfang die ihnen vorgelegten Nachweise zu prüfen sind. 

Darüber hinaus enthält die Handreichung nähere Informationen zu dem geplanten landeseinheitlichen digitalen Meldeportal, über das die Einrichtungen und Unternehmen ihre gesetzlichen Meldepflichten gegenüber den Gesundheitsämtern in einfacher und medienbruchfreier Weise werden erfüllen können. 

Schließlich skizziert die Handreichung in einem kurzen Überblick den Ablauf eines Verwaltungsverfahrens bis zum Ergehen einer behördlichen Entscheidung in Form eines Betretungs- oder Betätigungsverbotes.

Digitale Infoveranstaltung am 24. Februar 2022

Am Donnerstag, 24. Februar 2022, plant das baden-württembergische Gesundheitsministerium außerdem über seine Website der Impfkampagne in Baden-Württemberg „dranbleibenBW“ eine digitale Informationsveranstaltung zum Thema Handreichungen, digitales Meldeportal und zu anderen Fragen rund um die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Während des Formats unter anderem mit dem Amtschef für Pandemiebewältigung, Prof. Uwe Lahl, wird es auch die Möglichkeit geben, im Chat Fragen zu stellen. Die Veranstaltung soll um 14 Uhr beginnen.   

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Handreichung zum Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19. Für die Einrichtungen und Unternehmen in Baden-Württemberg (PDF)

Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration: Einrichtungsbezogene Impfflicht

Impfkampagne #dranbleibenBW

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