Migration

Gentges für lebenslange Einreisesperre bei schwersten Straftaten

Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges fordert eine deutlich schärfere europäische Regelung für Einreiseverbote schwerer Straftäter.

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Auf einem Tisch im Landgericht Karlsruhe liegt ein Richterhammer aus Holz, darunter liegt eine Richterrobe.
Symbolbild

Die baden-württembergische Ministerin der Justiz und für Migration, Marion Gentges, mahnt eine scharfe europäische Regelung des Einreiseverbots an und kritisiert, dass der aktuelle Verordnungsvorschlag der Europäischen Kommission nicht weit genug gehe.

Ministerin Gentges sagte: „Gerade erst ist in Baden-Württemberg das Urteil gegen den Mörder des Polizisten Rouven Laur aus Mannheim rechtskräftig geworden. Selbstverständlich werden die Straftäter hier bestraft. Zum geeigneten Zeitpunkt geht es dann aber darum, sie aus der Haft abzuschieben und eine Wiedereinreisesperre zu verhängen. Gerade bei schwersten Straftätern muss diese Wiedereinreisesperre lebenslang gelten.“

Nur befristete Einreiseverbote auf EU-Ebene

Der aktuell vorliegende Verordnungsentwurf sieht bislang nur den Erlass eines befristeten Einreiseverbots vor (Artikel 10): Im Regelfall wird danach die Dauer des Einreiseverbots auf höchstens 10 Jahre festgesetzt, mit einer Verlängerungsoption um fünf Jahre auf Grundlage einer Einzelfallprüfung. Bereits diese Fristen sind nach Auffassung von Ministerin Gentges zu kurz bemessen. Sie kritisiert weiter, dass eine Sonderregelung für Sicherheitsfälle zwar vorgesehen ist, der Verordnungsvorschlag aber auch hier eine Frist vorsieht, die maximal 20 Jahre beträgt. 

Ministerin Gentges sagte weiter: „Ich erkenne keinen Grund, weshalb unionsrechtlich ein unbefristetes Einreiseverbot nicht möglich sein sollte. Wir dürfen schweren Straftätern oder Top-Gefährdern nicht das Signal senden, dass sie eine gewisse Zeit nach ihrer Abschiebung wiedereinreisen können. In bestimmten Fällen muss klar sein, dass ein lebenslanges Europa-Verbot gilt.“

Regelungen im deutschen Recht könnte kippen

Nach aktueller bundesrechtlicher Gesetzeslage sind unbefristete Einreise- und Aufenthaltsverbote bei schweren Straftätern im Einzelfall und bei Top-Gefährdern nach § 11 Absatz 5b AufenthG (Aufenthaltsgesetz) noch möglich. Selbst diese Regelung im deutschen Recht könnte aber kippen, weil aktuell ein Vorabentscheidungsverfahren zu diesen Regelungen beim Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) anhängig ist, der die Vereinbarkeit mit europäischem Recht prüft. Unter Berücksichtigung des aktuellen Verordnungsvorschlags der Europäischen Kommission wären unbefristete Sperren überhaupt nicht mehr zulässig.

Ministerin Gentges adressierte ihre Bedenken auch bereits im Rahmen einer Brüsselreise bei Kommissar für Inneres und Migration der Europäischen Kommission Magnus Brunner und warb für einen Kompromissvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft. Sie sagte: „Was wir brauchen, ist eine Ausweitung der unbefristeten Einreisesperren und eine Absicherung durch europäisches Recht. Brüssel muss mehr möglich machen, nicht weniger!“

Volle Bezeichnung des Verordnungsentwurfs

Am 11. März 2025 legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines gemeinsamen Systems für die Rückkehr von illegal in der Union aufhältigen Drittstaatsangehörigen und zur Aufhebung der Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2001/40/EG des Rates und der Entscheidung 2004/191/EG des Rates (COM (2025) 101 final; Ratsdok. 6917/25) vor.

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