Polizei

Urteil zu Messerangriff in Mannheim

Im der Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen des Messerangriffs am 31. Mai 2024 in Mannheim sieht Innenminister Thomas Strobl ein deutliches Zeichen des Rechtsstaates.

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Landgericht Ulm
Symbolbild

Der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl sagte anlässlich der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts Stuttgart im Strafverfahren wegen Mordes und fünffachen versuchten Mordes im Zusammenhang mit dem Messerangriff am 31. Mai 2024:

„Der Tod von Rouven Laur stimmt uns auch heute – über ein Jahr später – noch immer zutiefst traurig. Rouven Laur wurde ermordet, weil er anderen helfen, weil er andere Menschen retten wollte. Das waren schwerste und bitterste Stunden für die Polizei Baden-Württemberg, vor allem auch für seine Familie, seine Angehörigen und Freunde. Das heutige Urteil ist ein deutliches Zeichen unseres Rechtsstaates: Diese Tat bleibt nicht folgenlos – auch wenn das unseren Schmerz nicht beseitigen kann. Unsere Polizistinnen und Polizisten stehen für unsere Gesellschaft ein. Sie schützen uns, unsere Werte, unsere Freiheit und unsere Demokratie. Deshalb geht der Tod von Rouven Laur uns alle an. Sein Tod ist auch ein Auftrag an uns: Hass, Gewalt und Schmerz dürfen nicht das letzte Wort haben.“

Mitteilung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. September 2025: Angeklagter im Verfahren wegen des Messerangriffs auf dem Mannheimer Marktplatz zu lebenslanger Freiheitsstrafe bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld verurteilt

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