Windkraft

Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen wird angepasst

Berechne Lesezeit
  • Teilen
 Windräder stehen auf den Anhöhen in der Nähe des Kandels bei Waldkirch. (Bild: dpa)

Das Umweltministerium ändert die Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen. Damit reagiert das Ministerium auf die Rechtsprechung des Verwaltungs­gerichtshofs.

Mit einem Schreiben hat das Umweltministerium die unteren Immissionsschutzbehörden der Stadt- und Landkreise über Änderungen an der Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen informiert. Grund sind die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach die bisherige Praxis in Teilen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) widerspricht.

Das Schreiben behandelt vor allem die Umsetzung der vom VGH verlangten Konzentration zweier bislang unterschiedlicher Genehmigungsverfahren und Zuständigkeiten im Land. Künftig müssen das immissionsschutzrechtliche Verfahren sowie das bisher isolierte Verfahren zur Waldumwandlung (Rodung des Waldes auf dem Anlagenstandort) in einem Verfahren und einer Genehmigung konzentriert werden. Die Rodungen jenseits des Anlagenstandorts (Zuwegung) sind von der Konzentrationswirkung nicht umfasst und werden weiterhin in einem separaten Genehmigungsverfahren von der höheren Forstbehörde am Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. In der Vergangenheit waren die Forstbehörden für die Erteilung der gesamten Waldumwandlungsgenehmigung zuständig.

Anpassung der Genehmigungspraxis im Land

Durch das aktuelle Schreiben wird das Übergangsschreiben vom Juli letzten Jahres abgelöst, das als Reaktion auf die erstinstanzlichen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts (VG) Freiburg bereits in weiten Teilen die Weichen für eine Anpassung der Genehmigungspraxis im Land gestellt hatte.

Handlungsbedarf besteht jetzt in folgenden Fällen:

  • Für Anträge im bereits laufenden Genehmigungsverfahren: Es sind der Genehmigungsbehörde (Untere Immissionsschutzbehörden der Stadt- und Landkreise) Antragsunterlagen vorzulegen beziehungsweise nachzureichen, die eine Entscheidung über die anlagenstandortbezogene Waldumwandlung als Bestandteil der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung (konzentriert) ermöglichen.
  • Für erteilte – aber noch nicht bestandskräftige – Genehmigungen: Vorbehaltlich der Einzelfallprüfung kann die „Heilung“ der Verfahren in der Regel in Form eines Abhilfebescheids erfolgen.
  • Für Genehmigungen in einem anhängigen Klageverfahren: In diesen Fällen muss die zuständige Genehmigungsbehörde prüfen, ob es zu Fehlern im Genehmigungsverfahren im Sinne der VGH-Rechtsprechung und der Vollzugshinweise des Umweltministeriums gekommen ist. Wenn ja, sind sie möglicherweise durch Entscheidungsergänzung oder ein ergänzendes Verfahren zu beheben.
    Das Genehmigungsverfahren muss wegen eventueller Fehler nicht zwangsläufig in vollem Umfang wiederaufgenommen werden. Das ist abhängig vom Einzelfall, insbesondere der Art und Schwere des zu heilenden Fehlers.

Bei bereits bestandskräftigen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen besteht kein Handlungsbedarf.

Konzentrierte Genehmigungsverfahren bei Neuanträgen

Für Neuanträge gilt uneingeschränkt das konzentrierte Genehmigungsverfahren entsprechend der VGH-Rechtsprechung. Den Unteren Immissionsschutzbehörden sind entsprechende Antragsunterlagen vorzulegen. Sie müssen auch die Entscheidung über die Waldumwandlung auf dem Anlagenstandort ermöglichen. Ein eventuell notwendiger Antrag für eine Waldumwandlungsgenehmigung jenseits des Anlagenstandorts (insbesondere Zuwegung) ist beim Regierungspräsidium Freiburg, Höhere Forstbehörde, zu stellen.

Bestandteil der Genehmigungsverfahren waren und sind auch in Zukunft die notwendigen Prüfungen nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umsetzung der Rechtsprechung des VGH führt dazu, dass im Falle einer unbedingten Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (Waldumwandlung mehr als 10 Hektar) nicht nur das Verfahren zur Genehmigung der Waldumwandlung, sondern auch das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren im Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen ist.

Weitere Meldungen

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Dreiteilige Collage mit jeweils einem Bild der Künstler: ANICA, Faxen, Freezy Bakery (von links nach rechts)
Landesjubiläum 2027

Song zum Landesjubiläum wählen

Fluggäste laufen mit ihren Koffern durch ein Flughafenterminal.
Tierseuchen

Keine tierischen Lebensmittel im Reisegepäck

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis

Tags des Wochenmarkts
Ernährung

Kampagne stärkt Bewusstsein für Qualitätsprogramme

Ministerin für den Ländlichen Raum, Marion Gentges MdL
Verwaltung

Amtsübergabe im Ministerium Ländlicher Raum

Broschüre Kulturdenkmale und Photovoltaikanlagen
Denkmalpflege

Neue Broschüre zu Photovoltaik auf Kulturdenkmalen

Euro-Banknoten
Steuerschätzung

Steuereinnahmen des Landes sinken nur leicht

Kleinkind auf Rutsche
Stadtentwicklung

Land fördert drei nichtinvestive Städtebauprojekte

Esslingen Marktplatz Geiselbachkanal
Denkmalförderung

Rund 6,9 Millionen Euro für 63 Kulturdenkmale

Luftbild vom Quartier Kanadaring in Lahr
Flächenmanagement

Land entwickelt kostenloses Tool zum Digitalen Flächenmanagement

Portrait Neue Finanzamtsleitung Schorndorf Frau Danzebrink
Verwaltung

Neue Leiterin des Finanzamts Schorndorf

Ein fahrendes schwarzes Auto mit gelber Aufschrift "Deine Mutter fährt nicht betrunken" und Team Vision Zero.
Verkehrssicherheit

Mehr Unfälle rund um die Feiertage

Ein Mädchen watet durch die überschwemmte Innenstadt von Veringenstadt.
Gesellschaft

Menschen besser auf Krisen vorbereiten

Traktor auf dem Feld
Landwirtschaft

Stichtagsregelung für Ackerflächen kommt