Pflege

Fünf Millionen Euro gegen Personalmangel in der Pflege und Behindertenhilfe

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Eine Pflegerin im Gespräch mit einem alten Mann.

Das Sozialministerium unterstützt mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes die Assistierte Ausbildung in Pflegehilfe und Alltagsbetreuung. Das Angebot schafft Ausbildungsperspektiven und leistet zugleich einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel.

Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration unterstützt mit Mitteln der Extern: Europäischen Union (EU) (Öffnet in neuem Fenster) und des Landes Baden-Württemberg die Assistierte Ausbildung in Pflegehilfe und Alltagsbetreuung sowie erstmals auch in Heilerziehungspflege und Heilerziehungsassistenz. Ein entsprechender Extern: Projektaufruf (PDF) (Öffnet in neuem Fenster) ist nun vom Extern: Europäischen Sozialfonds (ESF) (Öffnet in neuem Fenster) veröffentlicht worden. „Wir erhöhen das Fördervolumen bei diesem Aufruf kräftig um 1,5 Millionen Euro auf rund fünf Millionen Euro“, sagte Sozialminister Manne Lucha. Diese Mittel kommen aus dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) und werden durch Landesmittel ergänzt.

Beitrag gegen Fachkräftemangel

Neben der Kranken- und Altenpflege besteht auch in der Extern: Eingliederungshilfe (Öffnet in neuem Fenster) für Menschen mit Behinderungen ein akuter Fachkräftemangel. „Wir schaffen mit diesem Angebot Ausbildungsperspektiven und leisten zugleich einen Beitrag gegen den Fachkräftemangel in diesen gesellschaftlich so wichtigen Bereichen. Mit dem Aufruf sprechen wir vor allem junge Menschen an, die im sozialen Bereich arbeiten wollen und für die Ausbildung noch Unterstützung brauchen“, so der Minister.

Bei der Ausbildung für Berufe der Pflegehilfe und Alltagsbetreuung, die in Einzelfällen auch ohne Schulabschluss begonnen werden kann, liegt die Abbruchquote höher als bei den Ausbildungen zur Pflegefachkraft. Viele ausgebildete Helferinnen und Helfer schließen an die Helferausbildung die Pflegefachkraftausbildung an. Daraus ergebe sich ein Handlungsbedarf, sagte Minister Lucha: „Wir investieren in die Menschen, um alle Potenziale der Gesellschaft zu mobilisieren. Durch gezielte Förderung wollen wir die Zahl der Ausbildungsabbrüche verringern und den Übergang in eine Fachkräfteausbildung unterstützen.“

Die Extern: Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (Öffnet in neuem Fenster) und das Extern: Bundesteilhabegesetz (Öffnet in neuem Fenster) haben die Rechte von Menschen mit Behinderungen deutlich gestärkt und fordern eine adäquate Umsetzung, um die umfassende und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu sichern. Minister Lucha: „Um dieses Ziel zu erreichen, bauen wir die inklusive Infrastruktur und die personenzentrierten Leistungen im Land aus. Auch hier brauchen wir verstärkt qualifiziertes Personal.“

Ausbildungsassistenz seit vielen Jahren bewährt

Viele Einrichtungen zögern noch, wenn sich Menschen mit erkennbar erhöhtem Förderbedarf bei ihnen bewerben. Die assistierte Ausbildung arbeitet nach dem Prinzip einer sozialpädagogisch begleiteten Ausbildung und hat sich im Bereich der dualen Ausbildung bereits seit vielen Jahren bewährt. Bei schulischen Ausbildungen können jedoch keine Ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) an Auszubildende ausbezahlt werden. Hier setzt das Land mit der ESF-Förderung an. Sie wird nun zusätzlich zur Pflegehilfe und Alltagsbetreuung auch auf die Heilerziehungspflege und die Heilerziehungsassistenz ausgedehnt.

Die geförderten Projekte richten sich vor allem an junge Menschen unter 25 Jahren. Es können aber auch Personen bis 45 Jahre oder älter davon profitieren, zum Beispiel Berufsrückkehrerinnen oder Alleinerziehende. Wegen ihrer besonderen Benachteiligung auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sollen Alleinerziehende und Menschen mit Migrations- und Fluchthintergrund bevorzugt aufgenommen werden.

Die dreijährige Förderung bezieht sich auf den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Projekte können grundsätzlich bis zu 40 Prozent aus dem ESF Plus gefördert werden.

Europäischer Sozialfonds Plus

Der Europäische Sozialfonds Plus ist auch in der Förderperiode 2021 bis 2027 das wichtigste Finanzierungs- und Förderinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Er zielt darauf ab, die Beschäftigungs- und Bildungschancen in der EU zu verbessern. Dafür stellt der ESF den Mitgliedsstaaten bereits seit 1957 Mittel zur Verfügung. Dem Land Baden-Württemberg stehen von 2021 bis 2027 rund 218 Millionen Euro für ESF Plus-Vorhaben zur Verfügung.

Extern: ESF Plus: Aktuelle Projektaufrufe des Förderbereichs Arbeit & Soziales (Öffnet in neuem Fenster)

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