Ukraine-Krieg

Förderprogramm zur Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete startet

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Unterkunft für Flüchtende

Das neue Förderprogramm des Landes zur Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete startet. Damit sollen Kommunen in der aktuell sehr schwierigen Lage mit 80 Millionen Euro unterstützt werden. Ab dem 15. September 2022 können Anträge bei der Förderbank des Landes gestellt werden.

Das neue  Förderprogramm, mit dem das Land die Kommunen in Baden-Württemberg bei der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum für Flüchtlinge finanziell unterstützt, startet am 15. September 2022. Dies gab die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, am 14. September 2022 in Stuttgart bekannt. „Wir helfen damit den Städten und Gemeinden in einer aktuell sehr schwierigen Lage“, so Nicole Razavi. Zugleich betonte sie: „Das neue Programm kommt nicht nur allen Geflüchteten zugute, sondern dem Wohnungsmarkt insgesamt und damit allen, die eine Wohnung suchen. Die Ankunft vieler Geflüchteter auf dem bereits sehr angespannten Wohnungsmarkt darf nicht zu einem Verdrängungswettbewerb gerade unter den Schwächsten in der Gesellschaft führen.“

Rund 125.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Baden-Württemberg

Seit Kriegsbeginn wurden nach Angaben des Ministeriums der Justiz und für Migration rund 125.000 Geflüchtete aus der Ukraine in Baden-Württemberg erfasst. Das sind mehr Menschen als im gesamten Jahr 2015. Hinzu kamen allein im ersten Halbjahr 2022 13.500 Asylbegehrende aus anderen Ländern. „Wir lassen die Gemeinden bei der schwierigen Aufgabe, diese Menschen unterzubringen, nicht im Stich“, so Nicole Razavi.
 
„Gerade in Krisenzeiten müssen wir das Angebot an bedarfsgerechtem, preisgünstigem und energieeffizientem Wohnraum erhöhen. Wir begrüßen daher die Wiederauflage des Förderprogramms, das gezielt geflohenen Menschen zugutekommt. Wir nutzen die Erfahrung aus den Jahren 2015 bis 2017 und freuen uns darauf, tatkräftig an der Programmumsetzung mitzuwirken“, betont Edith Weymayr, Vorsitzende des Vorstands der L-Bank.

Zuschuss für das Schaffen von zusätzlichem Wohnraum

Mit den bereit gestellten Mitteln werden der Erwerb und die Schaffung von neuem Wohnraum durch die Kommunen wie auch Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen bezuschusst, die zu zusätzlichem Wohnraum führen. Das Land übernimmt hier jeweils einen Festbetrag von 1.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, was einem Viertel der berücksichtigungsfähigen Bau- und Grundstückskosten (4.000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche) entspricht.
 
Voraussetzung ist eine Zweckbindung über zehn Jahre hinweg sowie eine Haltedauer von 20 Jahren, innerhalb derer die geförderten Immobilien im Eigentum der Gemeinde verbleiben müssen. Das bedeutet, dass der Wohnraum für die Zeitspanne von zehn Jahren für Geflüchtete zur Verfügung stehen muss. Sofern sich der Bedarf ändern sollte, ist der geförderte Wohnraum bis zum Ablauf der Zweckbindung für andere soziale Unterbringungszwecke zu nutzen.

80 Millionen Euro stehen zur Verfügung

Für die Jahre 2022 und 2023 stehen für das Programm insgesamt 80 Millionen Euro zur Verfügung. Anträge können ab 15. September 2022 bei der Förderbank des Landes, der L-Bank, gestellt werden. Von Januar 2015 bis zur Einstellung des letzten entsprechenden Programms im März 2017 wurden von den Kommunen rund 630 Förderanträge gestellt und rund 112 Millionen Euro an Fördermitteln abgerufen. Für insgesamt rund 14.000 Geflüchtete konnten mit dieser Unterstützung (ebenfalls rund 25 Prozent der Investitionskosten) 2.571 Wohnungen, 237 Wohngruppen und 103 Gemeinschaftsunterkünfte geschaffen werden. „Ich hoffe und wünsche mir, dass unser neues Programm ähnlich erfolgreich sein wird und wir damit allen helfen können, die auf der Suche nach einer bezahlbaren Wohnung sind“, so Ministerin Nicole Razavi.
 
Mehr Informationen zum Förderprogramm bekommen Sie bei der L-Bank unter der Service-Telefonnummer 0721/150-1626 oder per E-Mail an wohnraum-fuer-gefluechtete@l-bank.de.

Baurechtliche Erleichterungen für Kommunen

Die Ministerin wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass für die Kommunen bei der Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften zahlreiche Möglichkeiten bestehen, das baurechtliche Verfahren zu beschleunigen und Anforderungen zu erleichtern.

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen: Wohnraum für Geflüchtete

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