Innovation

Förderprogramm Innovationsgutscheine wird fortgeführt

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Mitarbeiterin der Firma Lütze fertigt Bauteile für elektronische Steuerungen für Schienenfahrzeuge.
Symbolbild

Seit Anfang Dezember können kleine und mittlere Unternehmen wieder Anträge auf Innovationsgutscheine stellen. Damit werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt.

Baden-Württemberg ist eine der führenden Innovationsregionen weltweit. In keinem anderen Bundesland gibt es so viele Marktführer und eine solch hohe industrielle Kompetenz in zahlreichen Branchen. Damit Baden-Württemberg als führender Innovations- und Wirtschaftsstandort auch weiterhin „THE Innovation LÄND“ bleibt, unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus bereits seit 2008 Start-ups sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Innovationsgutscheinen.

„Dieses erfolgreiche Innovationsprogramm wird fortgeführt. Seit Anfang Dezember können wieder Anträge auf ‚Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen‘ gestellt werden“, sagte Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

Unterstützung bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten

Mit den Innovationsgutscheinen werden Betriebe bei Forschungs- und Entwicklungsprojekten unterstützt. Sie erhalten Zuschüsse von bis zu 20.000 Euro für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der eigentlichen Entwicklung und Umsetzung innovativer Vorhaben. Mit der operativen Durchführung des Programms hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg die L-Bank beauftragt. „Der Innovationsgutschein wird Unternehmen wie in der Vergangenheit auch als Zuschuss ausbezahlt. Die Förderung deckt maximal 50 Prozent der Kosten, die dem Unternehmen von der beauftragten Forschungs- und Entwicklungseinrichtung in Rechnung gestellt werden“, sagte die Vorsitzende des L-Bank-Vorstands Edith Weymayr zu den Programmkonditionen.

Drei Gutscheinlinien

Über einen Innovationsgutschein förderfähig sind zum Beispiel Recherchen und Machbarkeitsstudien, Material- oder Designuntersuchungen oder auch der Bau von Prototypen und Tests zur Sicherstellung von Qualität oder Umweltverträglichkeit. Anders als bisher gibt es nicht mehr fünf, sondern nur noch drei Gutscheinlinien. Das bisherige Förderspektrum ist dabei erhalten geblieben:

  • Innovationsgutschein BW (maximal 7.500 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld sowie für umsetzungsorientierte Dienstleistungen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) im Zuge eines innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein BW ist technologie- und branchenoffen und richtet sich sowohl an KMU als auch an Start-ups.
     
  • Innovationsgutschein Hightech BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für KMU für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens. Der Innovationsgutschein Hightech BW ist technologie- und branchenoffen. 
     
  • Innovationsgutschein Start-up BW (maximal 20.000 Euro Zuschuss bei einem Fördersatz von 50 Prozent) für Start-ups bis maximal fünf Jahre nach Gründung für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld, für umsetzungsorientierte FuE-Dienstleistungen sowie von Materialkosten im Zusammenhang eines besonders anspruchsvollen innovativen Vorhabens aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Mit dem Innovationsgutschein Start-up BW können auch Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase gefördert werden. Eine Rechtsform muss erst bei der Schlussrechnung vorliegen.

Die genauen Förder- und Antragsbedingungen finden Sie unter:

L-Bank: Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen

Weitere Meldungen

Landeslehrpreis Gruppenbild mit Petra Olschowski
Hochschulen

Landeslehrpreis 2025 vergeben

Blick über Hohenlohe
Ländlicher Raum

Sanierung des Bildungs- und Begegnungszentrums Hohebuch

Kellner im Festzelt des Cannstatter Wasen trägt Speisen
Gastronomie

Mehrwertsteuer auf Speisen in Gastronomiebetrieben gesenkt

Mitarbeiter der Straßenmeisterei im Einsatz (Foto: © dpa)
Straßenverkehr

Neue Halle für die Straßenmeisterei Gaildorf

Vollblutaraber-Stuten stehen in Marbach im Haupt-und Landgestüt mit ihren Fohlen auf einer Koppel. (Foto: dpa)
Tierschutz

Tierschutz-Wettbewerb für Schüler ausgeschrieben

Bescheidübergabe an die IHK Ulm
Berufsbildung

Land fördert Neubau des Bildungszentrums der IHK Ulm

Porträt des verstorbenen Ministers a.D. Klaus v. Trotha
Nachruf

Ehemaliger Wissenschaftsminister Klaus von Trotha verstorben

Staatspreis Baukultur 2024: Anerkennung in der Kategorie Mischnutzung, Alte Brauerei Mannheim
Baukultur

Land fördert Gestaltungsbeiräte in sechs Kommunen

Tauberufer in Wertheim
Städtebauförderung

Kernstadt Wertheim erfolgreich saniert

Mitarbeiter des Bereichs der atmosphärischen Aerosolforschung beim Karlsruher Institut für Technologie (KIT) arbeiten im Wolkenlabor an der Anlage für Aerosol Interaktionen und Dynamik in der Atmosphäre (AIDA). (Foto: dpa)
Ländlicher Raum

Land fördert Innovationen und nachhaltige Technologien

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 2. Dezember 2025

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Ausbau der Schiene im Land geht weiter voran

Weintrauben
Weinbau

Klare Regeln und weniger Bürokratie für Weinbaubetriebe

Ein Polizist sitzt im Polizeipräsidium an einem Arbeitsplatz der sogenannten intelligenten Videoüberwachung. (Foto: ©dpa)
Datenschutz

Ministerrat beschließt Änderung des Landesdatenschutzgesetzes

Ein Haus, dessen Grundgerüst aus Holz besteht, steht in einem Tübinger Neubaugebiet. (Bild: picture alliance/Sebastian Gollnow/dpa)
Forst

Holzbaulösungen für Kommunen und die Wohnungswirtschaft