Migration

13 schwere Straftäter nach Afghanistan abgeschoben

Mit einer durch das Bundesministerium des Innern organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei wurden 13 schwere Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben.

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Menschen besteigen ein Flugzeug. Vor dem Fahrzeug der Bundespolizei stehen auf dem Vorfeld am Flughafen Leipzig/Halle.

Mit einer durch das Bundesministerium des Innern organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Sonderstab Gefährliche Ausländer im Ministerium der Justiz und für Migration und dem Regierungspräsidium Karlsruhe aus Baden-Württemberg 13 schwere Straftäter nach Afghanistan abgeschoben.

Vorausgegangen waren sehr umfangreiche Vorarbeiten des Bundes zur Organisation des Abschiebungsfluges sowie des Sonderstabs Gefährliche Ausländer zusammen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe zur Vorbereitung der Einzelfälle. Zehn der Personen wurden durch die Landespolizei aus der Straf- oder Abschiebungshaft der Abschiebung zugeführt. Drei weitere Personen wurden vor der Abschiebung durch die Landespolizei festgenommen.

Rechtsstaat ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen handlungsfähig

„Es ist wichtig, dass wir heute wieder eine Chartermaßnahme nach Afghanistan erfolgreich durchgeführt haben. Dies zeigt, dass der Rechtsstaat auch unter schwierigen Rahmenbedingungen handlungsfähig ist. Wir konnten heute dreizehn schwere Straftäter nach Afghanistan abschieben. Das ist ein Gewinn für die Sicherheit in unserem Land“, erklärte die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges.

Unter den abgeschobenen Personen befinden sich sechs schwere Sexualstraftäter. Darunter auch ein verurteilter Straftäter, der im Raum Ulm gemeinsam mit drei weiteren Tätern eine damals 14-Jährige über mehrere Stunden vergewaltigt hatte. Die Geschädigte war zuvor unter Alkohol- und Drogeneinfluss gesetzt worden. Die Tat hatte tiefe Bestürzung in der Bevölkerung hervorgerufen. Der Haupttäter konnte bereits im Sommer 2024 im Rahmen der ersten Chartermaßnahme nach Übernahme der Regierungsgewalt durch die Taliban nach Afghanistan abgeschoben werden.

Bei den weiteren abgeschobenen Personen handelt es sich um schwere Straftäter, die wegen Tötungs-, Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten sowie schwerer Brandstiftung zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden waren.

Wer Straftaten begeht, muss Land verlassen

„Die Botschaft ist klar: Wer hier Straftaten begeht, muss unser Land verlassen. Dies ist auch wichtig, damit die Akzeptanz in der Bevölkerung zur Aufnahme Schutzberechtigter erhalten bleibt. Unser gemeinsames Ziel von Land und Bund muss es jetzt sein, Abschiebungsflüge nach Afghanistan für schwere Straftäter regelmäßig durchzuführen“, ergänzt Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek.

Alle abgeschobenen Personen wurden für das gesamte Gebiet der Europäischen Union (Schengen-Gebiet) mit einem Einreiseverbot belegt.

Sonderstab Gefährliche Ausländer

Um die schnelle Aufenthaltsbeendigung von schweren Straftätern und von Personen, die Sicherheit des Landes gefährden, kümmert sich in Baden-Württemberg der Sonderstab Gefährliche Ausländer. Ziel ist es, Abschiebungshindernisse zu beseitigen und für eine nachhaltige Beschleunigung der komplexen ausländerrechtlichen Verfahren zu sorgen. Dadurch soll auch die Kriminalitätsbelastung nachhaltig verringert und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung verbessert werden.

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