Grundsteuer

Baden-württembergisches Grundsteuermodell bestätigt

Der Bundesfinanzhof hält das baden-württembergische Grundsteuermodell für verfassungsgemäß. Das modifizierte Bodenwertmodell bleibt zulässig.

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Ein Neubaugebiet von Weissach
Symbolbild

Der Bundesfinanzhof hat am 20. Mai 2026 das baden-württembergische Landesgrundsteuergesetz bestätigt. Das höchste deutsche Finanzgericht hält das sogenannte modifizierte Bodenwertmodell für verfassungsgemäß und folgt damit der Bewertung des Finanzgerichts Baden-Württemberg.

Entscheidung schafft Rechtssicherheit

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Die heutige Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist eine gute Nachricht. Das Gericht bestätigt, dass unser Landesgrundsteuergesetz auf einer verlässlichen und verfassungsgemäßen Grundlage steht. Wir haben uns bewusst für ein einfaches, transparentes und unbürokratisches Modell entschieden. Genau dieser Weg wird nun auch richterlich bestätigt. Die Entscheidung schafft wichtige Rechtssicherheit für Städte und Gemeinden ebenso wie für Eigentümerinnen und Eigentümer.“

Einfaches Bodenwertmodell

Nach Auffassung des Gerichts durfte Baden-Württemberg bei der Grundsteuer B ein einfaches Bodenwertmodell wählen. Maßgeblich für die Bewertung sind dabei die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert. Gebäude, Bebauung oder besondere Umstände des Einzelfalls müssen nicht zusätzlich in die Bewertung einfließen. Der Bundesfinanzhof verweist dabei auf den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers und darauf, dass pauschale Regeln bei einem Massenverfahren wie der Grundsteuer zulässig sind.

Baden-Württemberg hatte sich im Zuge der Grundsteuerreform für ein eigenes, einfaches Bodenwertmodell entschieden. Die Reform war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer im Jahr 2018 wegen veralteter Bewertungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt hatte.

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