Corona

Corona-Verordnung zur Absonderung angepasst

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett.

Das Sozialministerium hat die Corona-Verordnung Absonderung angepasst. Statt der Isolationspflicht gilt nun eine Maskenpflicht bei Kontakt mit nicht zum Haushalt gehörenden Personen. 

Bereits vergangenen Freitag, 11. November 2022 hatten die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein eine neue Phase im Umgang mit der Pandemie eingeläutet und sich auf gemeinsame Empfehlungen zur Lockerung der Absonderungsregeln verständigt. Am 15. November 2022 hat das baden-württembergische Sozial- und Gesundheitsministerium die entsprechende Corona-Verordnung zur Absonderung veröffentlicht, sie tritt am 16. November 2022 in Kraft.

Wer künftig in Baden-Württemberg positiv auf das Coronavirus getestet wird, muss sich ab Mittwoch, 16. November nicht mehr wie bisher verpflichtend für mindestens fünf Tage in häusliche Isolation begeben. Die neuen Regelungen sehen bei positiv getesteten Personen vielmehr grundsätzlich eine Maskenpflicht außerhalb der eigenen Wohnung vor.

Aufhebung der Absonderungspflicht derzeit vertretbar

„Die Aufhebung der Absonderungspflicht ist aus infektiologischer Sicht derzeit vertretbar. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in unseren europäischen Nachbarländern, die diesen Schritt bereits gegangen sind“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha anlässlich der Veröffentlichung der neuen Verordnung. „Klar ist aber auch, dass wir das Coronavirus nicht einfach ignorieren dürfen. Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken sind weiterhin wichtig, nicht zuletzt aufgrund einer derzeit zunehmenden Zahl an anderen Atemwegserkrankungen, beispielsweise der Influenza.

Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen. Jede und jeder kann sich mit einer Impfung vor schweren Verläufen schützen. Darüber hinaus beobachten wir das Infektionsgeschehen weiter sehr aufmerksam, sodass wir die Regelungen kontinuierlich auf den Prüfstand stellen.“

Für Personen, die mittels Schnelltest oder PCR-Test positiv auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 getestet wurden, ist nach der neuen Regelung eine fünftägige Maskenpflicht mit einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske vorgesehen. Diese gilt durchgängig außerhalb der eigenen Wohnung. So können auch positiv getestete Personen, wenn es deren Gesundheitszustand zulässt, beispielsweise einkaufen oder an der frischen Luft spazieren gehen. 

Sofern im Freien ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann, kann die Maske auch abgenommen werden. Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Verpflichtung zum Tragen einer Maske ausgenommen.

Höhere Schutzstandards weiterhin in medizinisch-pflegerischen und weiteren Einrichtungen

Positiv getestete Personen dürfen mindestens fünf Tage nach dem positiven Test medizinisch-pflegerische Einrichtungen nicht betreten oder dort tätig sein. Dies gilt selbstverständlich nicht für Personen, die in diesen Einrichtungen behandelt, betreut, untergebracht oder gepflegt werden. „Höhere Schutzstandards für vulnerable Gruppen halten wir selbstverständlich weiterhin aufrecht. Daher müssen insbesondere in medizinisch-pflegerischen Einrichtungen nach wie vor strengere Regeln für positive Getestete gelten“, so Minister Lucha.

Neben medizinisch-pflegerischen Einrichtungen gelten diese höheren Schutzstandards auch in Massenunterkünften und Justizvollzugsanstalten.

Corona-Verordnung zur Absonderung

Impfkampagne #dranbleibenBW

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Eine Straße führt unter einer Brücke durch
Stadtentwicklung

Grundstein für lebenswerte Ortsmitte in Eislingen gelegt

Eine Mitarbeiterin des Landesgesundheitsamts Baden-Württemberg hält einen Abstrich eines Covid-19 Verdachtsfalles aus Baden-Württemberg in der Hand. (Bild: picture alliance/Marijan Murat/dpa)
Infektionsschutz

Kontaktperson im Land nicht an Andes-Hantavirus erkrankt

Eltern sitzen mit ihren beiden Kindern im Wohnzimmer (Bild: © dpa).
Familie

Land zeichnet 18 innovative Projekte für starke Familien aus

Das Logo der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg ist am Eingang eines Gebäudes der Rentenversicherung angebracht.
Rentenkommission

Zügige Umsetzung der Rentenreform gefordert

EU-Schulprogramm
Ernährung

Landesweite Aktionstage zum EU-Schulprogramm

CKT
Kunst und Kultur

24 Amateurmusik-Vereine mit Conradin-Kreutzer-Tafel geehrt

Kränze am Gedenktag
Heimat

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

Collage aus zwei Fotos: Teilnehmende der GFMK 2026 stehen als Gruppe auf einer Treppe, Foto von Baden-Württembergs Sozialminister Oliver Hildenbrand mit Abstimmungsschild für Baden-Württemberg in der erhobenen Hand.
Gleichstellung

Land setzt Impulse für Demokratie, Gewaltschutz und Integration

Eine Jugendliche schaut aus dem Fenster.
Zusammenhalt

Land wird Bündnis gegen Einsamkeit gründen

Junge Männer auf einer Schwimmplattform in einem Badesee in Plüderhausen
Gesundheitsschutz

Badeseen im Land überzeugen mit sehr guter Wasserqualität

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheit

Warnung vor Hitzewelle mit Tropennächten

Flur im Krankenhaus mit Personal und Betten
Gesundheit

Kliniken sichern, Versorgung stärken, Lasten fair verteilen

Businessfrau sitzt an einem PC
Wirtschaft

Ungenutztes Arbeitskräfte­potenzial von Frauen

Ein fahrender Regionalzug
Schienenverkehr

Erneut deutsch-französische Sommeraktion für junge Menschen

Landestreffen der Landsmannschaft der Deutschen aus Russland in Baden-Württemberg
Heimat

Treffen und Tagung der Russlanddeutschen