Öffentlicher Nahverkehr

Bundesrat beschließt neues Personenbeförderungsgesetz

Ein Zug des Typs FLIRT des Zugbetreibers Go-Ahead steht am Stuttgarter Hauptbahnhof. (Foto: dpa)

Der Bundesrat hat dem neuen Personenbeförderungsgesetz zugestimmt. Das neue Personenbeförderungsrecht sichert faire Wettbewerbsbedingungen für den Verkehrsmarkt und ermöglicht neue Mobilitätsangebote und Handlungsspielräume für die Kommunen.

Der Bundesrat hat dem neuen Personenbeförderungsgesetz zugestimmt. Der baden-württembergische Verkehrsminister Winfried Hermann begrüßt die Einigung: „Nach guten und sehr konstruktiven Verhandlungen zwischen dem Bund und den Ländern ist nun ein neues Personenbeförderungsgesetz auf dem Weg gebracht. Damit bringen wir das sogenannte „Grundgesetz des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)“ auf die Höhe der Zeit und ermöglichen neue bedarfsgesteuerte Mobilitätsangebote (Ridepooling) und per App vermittelte Fahrdienste. Dabei schützt das Gesetz die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Beförderungsbranche vor Sozialdumping und ermöglicht es den Kommunen, effektiv gegen Missstände vorzugehen, in dem jetzt für alle Verkehre Sozial-, Umwelt- und Barrierefreiheits-Standards eingeführt werden können, wenn die Entwicklung auf dem Verkehrsmarkt vor Ort das erfordert. Damit verbinden wir die Chancen der neuen Angebote im Zusammenspiel mit ÖPNV und Taxen durch faire Wettbewerbsbedingungen für alle.“

Effektive Anti-Dumping-Regelungen

Der heutigen Abstimmung im Bundesrat waren im Sommer 2019 begonnene Beratungen in einer vom Bundesverkehrsminister einberufenen parteiübergreifenden Findungskommissionen mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundestages und der Länder vorausgegangen. Minister Hermann war Mitglied der Kommission und hat die grünen Länder vertreten. Das Ergebnis war im Juni 2020 ein Eckpunktepapier mit zentralen Forderungen an die Novelle. Danach wurde vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein Gesetzesentwurf vorgelegt, der jedoch die Eckpunkte nicht vollständig umsetzte. Durch die Vorschläge der grünen Seite wurde der Entwurf im Frühjahr entscheidend verbessert und um effektive Anti-Dumping-Regelungen, vor allem weitere Möglichkeiten für Kommunen zur Regulierung des neuen vielfältigeren Verkehrsmarktes ergänzt. Diese Regelungen finden sich nun im beschlossenen Personenbeförderungsgesetz wieder.

Faire Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer

Verkehrsminister Hermann sagte: „Von den grünen Ländern und von den Bundestagsfraktionen wurden viele gute Vorschläge eingebracht. Die Fraktion der Grünen im Bundestag – aber auch die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD wie auch der Bundesverkehrsminister –haben in dem Prozess eine sehr konstruktive Rolle gespielt. Zum Schluss haben sich alle Verhandlungspartner aufeinander zubewegt und damit die Einigung möglich gemacht. Als Grüne in Bund und Ländern haben wir uns mit großem Einsatz engagiert, denn ein unzureichendes Personenbeförderungsrecht hätte großen Schaden für den ÖPNV und umweltfreundliche Mobilitätsangebote anrichten können. Jetzt haben alle Marktteilnehmer – alte und neue – gute Chancen und faire Wettbewerbsbedingungen.“ Zur Rolle der Taxen sagt der Verkehrsminister: „Die Taxen erfüllen im öffentlichen Verkehr in Stadt und Land eine wichtige Funktion. Dank der Gesetzesänderung gibt es jetzt die Möglichkeit für die Länder, Mittel für den öffentlichen Nahverkehr auch für Taxiverkehre einzusetzen. Das bietet dieser Sparte neue wirtschaftliche Möglichkeiten im ländlichen Raum. Neben bestehenden und neuen ÖPNV-Angeboten können Taxen auch dort attraktive Mobilitätsangebot machen.

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