Schlösser und Gärten

Beleuchtung an Kulturdenkmälern wird abgestellt oder begrenzt

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Schloss Tettnang

Zur Einsparung von Energie wird die Beleuchtung an den Kulturdenkmälern abgestellt oder begrenzt. Das ist ein weiterer Beitrag des Landes, den Energieverbrauch zu senken.

Das Ministerium für Finanzen ergreift angesichts der drohenden Gasknappheit sichtbare Energiesparmaßnahmen: Bei den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten wird die Beleuchtung der Fassaden abgestellt. An Gebäuden, bei denen die komplette Abschaltung nicht möglich ist, werden Intensität und Dauer reduziert.

Finanzminister Dr. Danyal Bayaz sagte: „Als Land verringern wir konstant unseren Strom- und Wärmeverbrauch. Jetzt legen wir wortwörtlich den Schalter um. Der Großteil unserer Schlösser, Burgen und Ruinen wird wegen des Insektenschutzes ohnehin nicht oder kaum mehr beleuchtet. Aber es gibt Kulturdenkmäler, die werden bislang angestrahlt, weil sie eine herausragende Bedeutung haben. Auch bei ihnen schalten wir nun das Licht weitestgehend ab.“

Zudem gibt es Monumente, die wegen der öffentlichen Sicherheit oder zur Verkehrssicherung beleuchtet werden. Hier wird die Intensität reduziert.

Abgestellte Beleuchtungen

In einem ersten Schritt wird die Beleuchtung ab sofort bei folgenden Monumenten komplett abgestellt:

  • Kloster Lorch in der Stadt Lorch im Ostalbkreis
  • Kloster Bebenhausen in der Stadt Tübingenim Landkreis Tübingen
  • Burg Wäscherschloss in der Gemeinde Wäschenbeuren im Landkreis Göppingen
  • Kloster Ochsenhausen (Schlosskirche) im Landkreis Biberach

Darüber hinaus sollen zum 1. September 2022 sechs weitere Objekte nicht mehr beleuchtet werden:

  • Schloss Meersburg
  • Fürstenhäusle Meersburg
  • Schloss und Kloster Salem
  • Schloss Tettnang im Bodenseekreis
  • Burg Alteberstein in Baden-Baden
  • Residenzschloss Mergentheim im Main-Tauber-Kreis

Beim Heidelberger Schloss wird die Fassadenbeleuchtung ab sofort nur noch bis 22 Uhr erfolgen. Zum 1. September wird die Fassadenbeleuchtung ganz abgestellt. Es bleibt dann nur noch die Beleuchtung an, die für die Sicherheit erforderlich ist. Gleiches gilt für das Residenzschloss Urach und das Kloster Schussenried.

Beleuchtung auf sicherheitsrelevante Bereiche begrenzt

Wegen der öffentlichen Sicherheit bleibt das Licht auch an anderen Monumenten an, wie beispielsweise der Grabkapelle auf dem Württemberg in Stuttgart oder dem Neuen Schloss Stuttgart. Allerdings wird auch hier geprüft, ob die Lichtintensität verringert werden kann. Am Neuen Schloss wird die Beleuchtung auf die sicherheitsrelevanten Bereiche begrenzt. Leuchten, die es dafür nicht braucht, werden abgestellt – so auch bei der Kuppel des Mitteltraktes mit der Landesflagge.

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