Opferschutz

Abschied vom Opferbeauftragten Dr. Uwe Schlosser

Verabschiedung als Opferbeauftragter der Landesregierung (von links): Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, der scheidende Opferbeauftragte Dr. Schlosser und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Europa und ständiger Vertreter des Ministers.
Von links nach rechts: Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf, der scheidende Opferbeauftragte Dr. Uwe Schlosser und Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Europa und ständiger Vertreter des Ministers.

Die Amtszeit von Dr. Uwe Schlosser, dem ersten Opferbeauftragten der Landesregierung, endet. Dr. Schlosser hat in dieser Funktion wichtige Grundlagen gelegt und Strukturen im baden-württembergischen Opferschutz aufgebaut.

Mit dem Ende der Legislaturperiode ist auch die Amtszeit des ersten Opferbeauftragten der Landesregierung Baden-Württemberg, Dr. Uwe Schlosser, zu Ende gegangen. Der ehemalige Generalstaatsanwalt hatte dieses Amt seit 1. Juli 2020 inne. Er hat wichtige Grundlagen gelegt und Strukturen im baden-württembergischen Opferschutz aufgebaut. Im Ministerium der Justiz und für Europa ist in dieser Zeit unter Dr. Uwe Schlosser eine zentrale Anlaufstelle für Opfer und deren Angehörige bei Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen entstanden. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf bedankte sich bei Dr. Uwe Schlosser für dessen Wirken und Verdienste.

Einsatz für effektiven Opferschutz

Justizminister Guido Wolf sagte: „Dr. Uwe Schlosser war genau der richtige Mann zur richtigen Zeit. Der Einsatz für die Opfer von Straftaten und für einen effektiven Opferschutz hat ihn während seiner gesamten Laufbahn in der baden-württembergischen Justiz ausgezeichnet. Seine Fachkenntnis und sein Überblick sowie seine Vernetzung im Opferschutz haben wesentlich dazu beigetragen, dass innerhalb eines Jahres wichtige Strukturen entstanden sind und Angebote für Opfer zusammengeführt wurden. So hat der Opferbeauftragte mit dem WEISSEN RING Baden-Württemberg eine umfassende Kooperationsvereinbarung geschlossen. Zudem beteiligt sich Baden-Württemberg mit vier weiteren Ländern an einem Beratungstelefon des Opferbeauftragen der Bundesregierung, das nach einem Anschlag rund um die Uhr erreichbar ist. Zu seiner hervorragenden fachlichen Arbeit kam sein außergewöhnliches persönliches Engagement, für das ich mich im Namen der Landesregierung herzlich bei Dr. Uwe Schlosser bedanke.“

Der Opferbeauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg, Generalstaats-anwalt a. D. Dr. Uwe Schlosser, sagte: „Der Opferschutz ist eine wichtige Aufgabe. Umso mehr habe ich mich darüber gefreut, dass mir die Landesregierung das neu geschaffene Amt des Opferbeauftragten übertragen hat. Ich habe dieses sehr gerne ausgeführt. Wir haben nun Strukturen für Amokläufe, Terroranschläge und Großschadensereignisse aufgebaut, von denen wir hoffen, dass wir sie nie brauchen. Mit der im Justizministerium entstandenen zentralen Anlaufstelle ist aber auch eine Stärkung des Opferschutzes im Land gelungen.“

Aufgaben des Opferbeauftragten

Vorrangige Aufgabe der zentralen Anlaufstelle und des Opferbeauftragten ist die Betreuung und die Beratung von Opfern, Betroffenen und Angehörigen sowie deren Vermittlung in Hilfsangebote vom Beginn der Akutphase bis zum Abschluss der Nachsorgephase im Fall eines terroristischen Anschlages, bei Amoklagen und bei Großschadensereignissen. Wesentliches Ziel der zentralen Anlaufstelle ist die Einrichtung eines „one-stop-services“ für die Opfer von Terroranschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen. Die zentrale Anlaufstelle ist mit dem ehrenamtlichen Opferbeauftragten und vier ständigen Mitarbeitern besetzt.

Der Opferbeauftragte und seine Geschäftsstelle üben zudem eine Lotsenfunktion für Opfer von allgemeinen Straftaten aus und fungieren als Ansprechpartner sowie als Koordinierungsstelle für die Opferschutzeinrichtungen.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben der Opferbeauftragte und der WEISSE RING Baden-Württemberg beispielsweise Mitte April eine umfassende Kooperationsvereinbarung für eine rasche und bestmögliche Versorgung der Opfer und Betroffenen für den Fall von terroristischen Anschlägen, Amokläufen und Großschadensereignissen, denen eine Straftat zugrunde liegt, abgeschlossen.

Dr. Uwe Schlosser

Dr. Uwe Schlosser war von Dezember 2009 bis Juni 2020 Generalstaatsanwalt in Karlsruhe und damit Leiter dieser Behörde. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe übt für den badischen Landesteil die Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften und deren Zweigstellen aus, sie ist Mittelbehörde zwischen den Staatsanwaltschaften und dem Ministerium der Justiz und für Europa. Während seiner Amtszeit als Generalstaatsanwalt war für Dr. Uwe Schlosser der Schutz der Opfer von Straftaten immer ein besonderes Anliegen, dem er als Vorsitzender der Opfer- und Zeugenschutzkommission wichtige Impulse geben konnte. Konsequent hat er sich für das Instrument des Täter-Opfer-Ausgleichs stark gemacht, um insbesondere bei Straftaten im sozialen Nahbereich nicht nur jugendlichen Straftätern die Folgen ihres Tuns vor Augen zu führen, sondern auch den Opfern eine aktive Rolle in der Aufarbeitung zu verleihen. Darüber hinaus war Dr. Uwe Schlosser in den Jahren 2012/2013 Vorsitzender der zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission, die im Juli 2013 ihren umfangreichen Abschlussbericht mit über 100 Vorschlägen zur Verbesserung des Opferschutzes vorlegte. Zum 1. Juli 2020 nahm er seine Tätigkeit als erster Opferbeauftragter der Landesregierung auf.

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