Forst

Ab 1. März Rauchverbot in den Wäldern

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Blick in den Wald

Ab 1. März bis einschließlich Oktober gilt in den Wäldern Baden-Württembergs Rauchverbot. Eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aufgrund von trockenen Blättern und Ästen bereits aus, um einen Wald in Brand zu setzen.

„Es ist schön, wenn die Tage wieder länger werden und wir mehr Zeit draußen verbringen können. Der meteorologische  Frühling lädt pünktlich mit schönem und trockenem Wetter in den Wald ein. Für einen ungestörten und entspannenden Waldgenuss ist es wichtig, sich umsichtig zu verhalten und Rücksicht zu nehmen. Müll gehört grundsätzlich nicht in den Wald und das Rauchen ist ab 1. März auch in den Wäldern Baden-Württembergs verboten“, sagte Peter Hauk, Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, am Mittwoch 1. März 2023 in Stuttgart.

Waldbesucher unterschätzen die Gefahr, die im Frühjahr von trockenen Blättern und Ästen ausgeht. Schon eine achtlos weggeworfene Zigarette reicht aus, um einen Wald in Brand zu setzen. Brände im Wald fordern die Feuerwehr besonders heraus, da sich die Situation durch Topographie und Windentwicklung schnell verändert und oft mehrere Brandherde zu bekämpfen sind. Die Folgen können dramatisch sein. Neben dem Verlust der Flora seien Brände für die im Wald lebenden Insekten, Vögel und Wildtiere gefährlich – „flüchtende Tiere haben extremen Stress“, erläuterte Peter Hauk.

Deshalb gilt grundsätzlich für alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher in ganz Baden-Württemberg ab Anfang März ein generelles Rauchverbot in den Wäldern, so der Forstminister und betonte: „sich an das Rauchverbot zu halten, ist angewandter Waldschutz. Wer sich nicht an das Rauchverbot hält und dadurch einen Brand auslöst, muss mit sehr hohen Schadenersatzforderungen rechnen.“ 

Verhalten im Brandfall

Minister Peter Hauk bittet alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher, folgende Regeln zu beachten:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.
  • Feuer machen ist ganzjährig nur an den offiziellen, fest eingerichteten Feuerstellen auf den Grillplätzen erlaubt. Je nach örtlicher Situation können die Ortspolizeibehörden sowie die jeweiligen Forstbehörden weitere Maßnahmen anordnen und insbesondere das Grillen im Wald vollständig verbieten. Diese Sperrungen sind unbedingt zu beachten.
  • Nicht gestattet ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss grundsätzlich mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein.
  • Auch an den erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen unbedingt vollständig gelöscht werden.

Was tun, wenn ein Brand ausgebrochen ist?

Wichtig sei es, so Peter Hauk, Ruhe zu bewahren und sich und andere Personen nicht in Gefahr zu bringen. Wählen Sie die 112 und informieren Sie die Leitstelle über folgende Punkte.

  1. Wo brennt es? – genaue Ortsangabe, markante Geländepunkte (großer Baum, Wiese oder Felsen), Brandausmaß
  2. Was brennt? – Bodenvegetation oder Baumkronen
  3. Wer oder was ist betroffen? – Sind Personen, Häuser oder andere Einrichtungen in Gefahr?
  4. Ort, von dem Sie den Brand melden? – Angabe Ihrer Rückrufnummer, Aufenthaltsort, auf Rettungskräfte warten, damit diese eventuell zum Brandort geführt werden können.
  5. Nutzen Sie die kostenfreie App, „Hilfe im Wald“, im Notfall können Sie die Einsatzkräfte direkt zu ihrem Standort navigieren.

Im Unglücksfall wird über die App „Hilfe im Wald“,schnell der nächstgelegene Rettungstreffpunkt identifiziert und Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst an die entsprechende Stelle angefordert.

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Wald und Naturerlebnis

Deutscher Wetterdienst: Waldbrandgefahrenindex

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Das Blatt wenden

Weitere Meldungen

Ein Landwirt an einer automatischen Melkmaschine im Stall (Bild: © dpa).
Landwirtschaft

Hauk lädt zum Landwirtschafts­dialog über Erzeugerpreise

Das Logo von Invest BW
Invest BW

Mobilität stärken, Wandel prägen, Zukunft sichern

Weg im ländlichen Raum
Flurneuordnung

Ländliche Wege in zwölf Kommunen modernisiert

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Tierschutz in der Vorweihnachtszeit

Übergabe eines symbolischen Förderschecks an die Projektverantwortlichen der Fraunhofer-Gesellschaft für das Projekt „Stuttgart Climate Tech Hub“
Wirtschaft

Startschuss für Stuttgart Climate Tech Hub

Frisches Fleisch, darunter Rehkeule, Rehrücken und Wildschweingulasch liegen in der Auslage einer Metzgerei.
Forstwirtschaft

Festtage mit heimischen Wildbret genießen

Logo Innovationspreis Bioökonomie
Bioökonomie

Innovationspreis Bioökonomie 2025 verliehen

Eine Frau sitzt an einem Computer.
Verbraucherschutz

Verbraucherforschungsforum 2025 zu digitalen Finanzdienstleistungen

Symbolbild zur Künstlichen Intelligenz mit einem Prozessor und dem Schriftzug "AI Artificial Intelligence Technology"
Künstliche Intelligenz

1,3 Millionen Euro für die Zukunft der photonischen KI

Logo Start-up BW
Start-up BW

WebMeister360 im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch 2025“

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 9. Dezember 2025

Container werden auf einem Container-Terminal transportiert. (Foto: © dpa)
Lieferkettengesetz

Einigung bei EU-Lieferkettengesetz und zu Nachhaltigkeitsberichten

Rauch steigt aus einem Schornstein in einen wolkenlosen sonnigen Himmel auf. (Foto: © dpa)
Klimaschutz

Sofortvollzug nach Klage von Solvay

Ein Motorradfahrer fährt auf einer Landstraße. (Bild: dpa)
Polizei

Zahl der Motorradunfälle in der Saison 2025 gesunken

Feld mit Blühstreifen
Landwirtschaft

Einsatz von Pflanzenschutz­mitteln erneut gesunken