Hochschulen

2G-Regel an Hochschulen ab 29. November 2021

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Studierende mit Mund-Nase-Schutz sitzen während einer Vorlesung in einem Hörsaal.

Die neue Corona-Verordnung Studienbetrieb soll dabei helfen, Präsenzlehre an Hochschulen aufrecht zu erhalten. Ab sofort gelten eine erweiterte Maskenpflicht, 2G als Regel in der Alarmstufe II und eine Ausweitung der Kontrollen.

Angesichts der extrem angespannten Pandemielage und stark steigenden Infektionswerten in vielen Kreisen mussten auch die Corona-Vorgaben für den Studienbetrieb in Baden-Württemberg ergänzt werden. „Wir tun alles dafür, um den gerade erst zurückgewonnenen Präsenzstudienbetrieb für die Studierenden aufrecht zu erhalten“, sagte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. 

Erweiterte Maskenpflicht und 2G als Regel in der Alarmstufe II

Von Donnerstag, 25. November 2021, an gilt in Innenräumen der Hochschulen eine generelle Pflicht zum Tagen medizinischer Masken. Von Montag, 29. November 2021, an werden im Falle der neu eingefügten Corona-Alarmstufe II die Studierenden bei Lehrveranstaltungen einen Geimpften- oder Genesenen-Nachweis (2G) vorlegen müssen. Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, die zwingend in Präsenz durchzuführen sind: Für Laborpraktika, Prüfungen oder auch für die Nutzung von Bibliotheken werden weiterhin auch Getestete Zugang haben (3G). Die Hochschulen sind aufgefordert, für nichtimmunisierte Studierende, die nicht an den Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, durch geeignete Maßnahmen die Studierfähigkeit des Studiums sicherzustellen, etwa durch schriftliche Lehrmaterialien.

Ausweitung der Kontrollen

Zudem wurden die Hochschulen angewiesen, die Kontrollen zur Einhaltung der jeweils geltenden Regeln auszuweiten und zu sanktionieren. Die Möglichkeit von Stichprobenkontrollen musste für die Alarmstufe I eingeschränkt und für die Alarmstufe II ausgesetzt werden.

Angesichts der dramatisch steigenden Inzidenzwerte wurde auch für die Nutzung der Mensen und Cafeterien nunmehr 3G angeordnet.

Großes Lob für hohe Impfbereitschaft

Theresia Bauer lobte ausdrücklich die teils sehr hohe Impfquote sowohl unter den Studierenden wie auch unter Lehrenden und Mitarbeitern der Hochschulen von mancherorts mehr als 90 Prozent Immunisierten: „Das ist ein Signal der Studierenden, denen das gemeinsame Lernen, der gemeinsame Diskurs und ein Stück weit Normalität auf dem Campus ganz offensichtlich sehr wertvoll ist. Wir wollen sie nicht zurück in die Einsamkeit vor den Bildschirmen schicken müssen.“ Die Ministerin rief zudem dazu auf, sich an die verschärften Regeln zu halten: „Ich sage in aller Deutlichkeit: Verstöße gegen die Regelungen sind keine Kavaliersdelikte. Sie gefährden die von allen gewünschte Aufrechterhaltung der Präsenz. Halten Sie sich an die Regeln. Und lassen Sie sich, wenn noch nicht geschehen, impfen.“

Neue Regeln in Alarmstufe I und II

An den Hochschulen gelten somit folgende neue Regeln:  

Alarmstufe I (landesweite Intensivbetten Auslastung von mehr als 390 Corona-Patienten oder 7-Tages-Hospitalisierungsrate ab 3):

  • Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern
  • Tagesaktuelle Testnachweise nicht immunisierter Studierender (3G)
  • Bei Lehrveranstaltungen mit bis zu 50 Teilnehmenden müssen die Test-, Genesenen- und Impfnachweise aller Anwesenden kontrolliert werden. Sofern im Übrigen anhand von Stichproben kontrolliert wird, müssen diese mindestens einen Umfang von zehn Prozent Anwesenden bei der Veranstaltungen betragen.
  • 3G-Regel in Mensen und Cafeterien

Alarmstufe II (landesweite Intensivbetten-Auslastung von mehr als 450 Corona-Patienten oder 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz ab 6):

  • Maskenpflicht in Innenräumen, auch bei Abstand von 1,5 Metern
  • 2G-Regel für Studierende (geimpft, genesen)
  • 3G-Regel bei Praxisveranstaltungen, insbesondere Laborveranstaltungen, und Prüfungen sowie in Bibliotheken
  • Bei Lehrveranstalltungen müssen die Test-, Genesenen- und Impfnachweise aller Anwesenden kontrolliert werden.
  • 3G-Regeln in Mensen und Cafeterien

In einem Schreiben an die Hochschulen hatte Theresia Bauer kürzlich erneut auf ihre Beweggründe hingewiesen, nicht wieder auf einen weitgehenden Onlinebetrieb umzustellen: „Es geht um die Zukunft vieler junger Menschen“, so die Ministerin. „Sie können nicht ein ganzes Studium durchlaufen, ohne die Hochschule auch in nennenswertem Umfang in Präsenz erlebt zu haben.“

Corona-Verordnung Studienbetrieb

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung in Baden-Württemberg

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Zwei Straßenwärter knien auf dem Boden und verlegen Steine.
Straße

44 neue Straßenwärter für Baden-Württemberg

Ein Ausbilder im Garten- und Landschaftsbau (r.) erklärt einem angehenden Gärtner (l.) das Einpflanzen einer Dachbegrünung. (Foto: © dpa)
Landwirtschaft

Meisterbriefe für Floristen und Gärtner

Ein Hauskaninchen wartet in seinem Stall in einem Gartengeschäft auf einen neuen Besitzer.
Tierschutz

Schülerinnen und Schüler machen sich für Tiere stark

Collage: Screenshot der Website https://oegd-bw-karriere.de und Kampagnenmotiv des ÖGD Baden-Württemberg
Gesundheit

Öffentlicher Gesundheitsdienst wirbt um Nachwuchskräfte

Ein Mitarbeiter der Robert Bosch GmbH überprüft mit einem Tablet die Betriebsdaten von vernetzten Maschinen für Metallspritzguss. (Foto: © dpa)
Wirtschaft

Land fördert Stärkung resilienter Lieferketten

Eine Gruppe von Jugendlichen steht vor einer Wiese.
Schule

Landeswettbewerb Deutsche Sprache und Literatur 2026

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (Mitte) bei der Bescheidübergabe
Forschung

Rund eine Million Euro für Robotik-Innovation

Eine junge Frau forscht im Life Science Center der Universität Hohenheim an Pflanzen in Klimakammern (Symbolbild: © dpa).
Wissenschaft und Forschung

99 Projekte für eine postfossile Zukunft

Symbolbild: Beim Urban Gardening (städtischer Gartenbau) werden durch die gärtnerische Nutzung auf innerstädtischen Flächen z.B. Blumen, Gemüse, Kräuter und Obstbäume angebaut.
Bildung

Festival zur nachhaltigen Entwicklung

Visualisierung Campus St. Alban
Wohnen

Vernetzungstreffen „Kirche gibt Raum“

Auftakt HighTech-Agenda BW
Wirtschaft

Austausch zur HighTech-Agenda BW

Luchs Luna
Forst

Luchskatze Luna ausgewildert und weiterer Luchsnachwuchs nachgewiesen

Tragkonstruktion aus Holz und Akustikbeplankung an der Decke im Foyer
Vermögen und Bau

Neubau für PH Schwäbisch Gmünd eröffnet

Ein Startläufer einer 4x100m-Staffel hält einen Staffelstab in der Hand.
Sport

Landesfinale von „Jugend trainiert“

Ein Produktionstechnologe in Ausbildung arbeitet an einem Simulator für die Bewegungseinheit eines Laser. (Foto: © dpa)
Forschung

Land unterstützt Ausbau von Forschungsinfrastruktur