Organspende

Bundestag diskutiert über Widerspruchsregelung bei der Organspende

Der Gesetzentwurf zur Widerspruchsregelung bei der Organspende soll mehr Klarheit und Selbstbestimmung schaffen. Gesundheitsminister Manne Lucha fordert eine schnelle Umsetzung, um tausenden Wartenden auf ein Spenderorgan Hoffnung zu geben.

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Organspendeausweis

Baden-Württembergs scheidender Gesundheitsminister Manne Lucha begrüßt den in Berlin aus der Mitte des Bundestags vorgestellten interfraktionellen Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung bei der Organspende. Als langjähriger Verfechter dieser Reform sieht er darin einen aussichtsreichen Schritt, um die Kultur der Organspende in Deutschland endlich nachhaltig zu verbessern und tausenden Wartenden Hoffnung zu geben.

Ein guter Tag für Solidarität und Verantwortung

„Seit Jahren setze ich mich für die Widerspruchsregelung ein – heute ist ein guter Tag für Solidarität und Verantwortung. Der Entwurf spiegelt die breite Bereitschaft in unserer Gesellschaft wider, Leben zu retten, ohne Angehörige im Schmerzfall allein zu belasten. Jeder, der nicht widerspricht, kann potenziell ein Menschenleben retten: mit einem gesunden Herzen, einer intakten Niere oder für einen neuen Atemzug. Das ist keine bloße Formalie, sondern ein Akt tiefster Menschlichkeit“, sagte Minister Lucha. Er hoffe sehr, dass mit dem Gesetzentwurf erneut eine wichtige Grundsatzdebatte im Parlament angestoßen und die Einführung der Widerspruchslösung am Ende mit breiter Mehrheit angenommen werde.

Eine solche Regelung soll Klarheit und Selbstbestimmung schaffen: Im Organspende-Register lasse sich ein Widerspruch jederzeit einfach und ohne Begründung dokumentieren, so Lucha: „Fast 8.300 Menschen warten derzeit auf ein Spenderorgan – zu viele verlieren diese Chance für immer. Baden-Württemberg steht voll und ganz hinter diesem Vorstoß und fordert eine schnelle Umsetzung“, so Lucha abschließend. „Gemeinsam können wir zeigen: In Deutschland zählt jedes Leben.“

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