Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Das Land hat die Fristen für die Einreichung der Projektskizzen für die Förderaufrufe „Clever Bauen BW“ und „Modellprojekte Bauteilwiederverwendung“ jeweils bis zum 31. August 2026 verlängert.

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Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Symbolbild

Das Land Baden-Württemberg hat im Rahmen des Strategiedialogs „Bezahlbares Wohnen und innovatives Bauen“ (SDB) die Förderaufrufe „Modellprojekte Bauteilwiederverwendung“ und „Clever Bauen BW“ veröffentlicht. Aktuell läuft für beide die zweite Einreichungsrunde. Aufgrund des großen Interesses werden die Einreichungsfristen nun verlängert: Statt bis zum 30. Juni können Bauherren ihre Projektskizzen jeweils bis zum 31. August 2026 einreichen. 

Die übrigen Rahmenbedingungen und Inhalte für die Förderaufrufe „Clever Bauen BW“ und „Modellprojekte Bauteilwiederverwendung“ bleiben unverändert. Auch das laufende Verfahren der ersten Einreichungsrunde (Frist 31. März) bleibt für beide unberührt. 

Die Projektskizzen aus der ersten Einreichungsrunde werden aktuell geprüft und im Juni von einer externen Jury begutachtet. Anschließend wird das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen die Vorhabenträger ausgewählter Projekte zur Abgabe eines Förderantrags einladen.

Förderaufruf „Clever Bauen BW“

Beim Förderaufruf „Clever Bauen BW“ werden Projekte in Baden-Württemberg gefördert, die einen innovativen Umgang mit bestehenden Bau- und Ausstattungsstandards erproben und damit neue Wege für ein qualitätvolles, kostengünstiges und ressourcenschonendes Bauen aufzeigen – vom Neubau bis zur Umnutzung oder Reaktivierung leerstehender Gebäude. Ergänzend werden auch Machbarkeitsstudien unterstützt, die der Vorbereitung konkreter Bauvorhaben dienen und genehmigungsfähige Lösungen entwickeln.

Förderaufruf „Modellprojekte Bauteilwiederverwendung“

Der Schwerpunkt des Förderaufrufs „Modellprojekte Bauteilwiederverwendung“ liegt auf der Wiederverwendung tragender Bauteile – zum Beispiel ganzer Stahlträger, Holzbalken oder Betonbauteile – im Anwendungsbereich der Landesbauordnung. Aber auch die Weiterverwendung sowie nichttragende Bauteile werden in abgestuftem Umfang gefördert. 

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