Fragen und Antworten

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

Ein Passant trägt eine FFP2-Maske.

Baden-Württemberg hebt alle Corona-Verordnungen zum 1. März 2023 auf

Die Landesregierung hat die Aufhebung der Corona-Verordnung des Landes zum 1. März 2023 beschlossen. Damit gelten künftig nur noch die Regelungen des Bundes. In Baden-Württemberg bleibt die Corona-Pandemie-Prüfungsverordnung bis Ende des Schuljahres bestehen.

Bundesweite Regelungen

Seit 1. Oktober 2022 gilt bundesweit in bestimmten Bereichen eine Maskenpflicht (FFP2 oder vergleichbar), um Risikogruppen zu schützen:

  • Für Besucherinnen und Besucher
    • in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt,
    • in voll- oder teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen und vergleichbaren Einrichtungen
  • Für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher beim Betreten von
    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen,
    • Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe,
    • Einrichtungen für ambulantes Operieren,
    • Dialyseeinrichtungen,
    • Tageskliniken,
    • Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, in denen medizinische Untersuchungen, Präventionsmaßnahmen oder ambulante Behandlungen durchgeführt werden,
    • Rettungsdiensten,
    • anderen vergleichbaren ambulanten oder stationären medizinischen Einrichtungen

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Eigenverantwortlich handeln

Grundsätzlich empfehlen wir:

  • Bei Krankheit zuhause bleiben
  • Impfschutz aktuell halten
  • Rücksicht auf andere nehmen
  • Eigenverantwortlich schützen (AHA+L)

„Wir sind in der Endemie angekommen, das Coronavirus bleibt und wir setzen auf Eigenverantwortung“, erklärte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am 23. Februar 2023. „Wie wir uns eigenverantwortlich vor Infektionskrankheiten schützen können, wissen wir alle mittlerweile. Es gilt auch weiterhin: Wer krank ist, bleibt zuhause. Zudem ist der Impfschutz immer aktuell zu halten. Außerdem empfehle ich vulnerablen Gruppen, sich eigenverantwortlich entsprechend der AHA+L-Regeln zu schützen. Bei Kontakt mit vulnerablen Gruppen appelliere ich an Rücksicht und Verantwortung Aller. Dies gilt insbesondere während der Atemwegsinfektionssaison.“

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