Ländlicher Raum

2,9 Millionen Euro für Technologieführer auf dem Land

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Blick von Bürg nach Winnenden und Waiblingen (Bild: © Flickr.com/Schub@ (CC BY-NC-SA))

Die neunte Auswahlrunde der Technologie-Förderung „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist abgeschlossen. Das Land unterstützt Technologieführer in Baden-Württemberg mit weiteren 2,9 Millionen Euro und setzt somit gezielte Impulse für einen attraktiven Ländlichen Raum.

„Baden-Württemberg ist eine der wirtschaftlich stärksten Regionen in Europa, und es sind vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die in unserem Ländlichen Raum für Arbeitsplätze und Innovation sorgen. Ziel unserer Förderpolitik ist es, diese Betriebe in ihrer Arbeit zu unterstützen und so unser Land weiter nach vorne zu bringen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Mit dem Programm „Spitze auf dem Land“ fördere das Land gezielt innovationsstarke Mittelständler, die das Potenzial haben, einen wichtigen Beitrag zur Technologieführerschaft Baden-Württembergs zu leisten.

„In der aktuellen, neunten Auswahlrunde der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ können wir acht hervorragende Unternehmen berücksichtigen, die so einen Schub für ihre weitere Entwicklung bekommen. Das Land setzt mit insgesamt 2,9 Millionen Euro gezielte Impulse für einen attraktiven Ländlichen Raum“, betonte Minister Hauk. Die Fördermittel würden aus dem landeseigenen Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) und dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) stammen.

Acht ausgewählte Unternehmen können Förderanträge stellen

„Von der Förderlinie haben in den bisherigen Auswahlrunden 67 Unternehmen profitiert. Innovative Mittelständler im Ländlichen Raum schaffen zukunftsfähige Arbeitsplätze und tragen dazu bei, gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erhalten“, sagte Hauk. Insgesamt stünden über die sechsjährige Förderperiode hinweg rund 40 Millionen Euro zur Verfügung. Die in der neunten Runde ausgewählten Unternehmen könnten nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nehme eine abschließende Prüfung vor und bewillige die Zuschüsse.

Aufgenommene Projekte der neunten Auswahlrunde (mit gefördertem Vorhaben):

  • Achern, Ortenaukreis: Berger Stromversorgungen GmbH & Co. KG (Neubau eines Betriebsgebäudes),
  • Leutkirch im Allgäu, Landkreis Ravensburg: ATE Antriebstechnik und Entwicklungs Holding GmbH (Neubau eines Produktionsgebäudes sowie Anschaffung von Fertigungsmaschinen),
  • Rosenfeld, Zollernalbkreis: euroTECH Vertriebs GmbH (Neubau einer Produktions- und Lagerhalle mit Verwaltungsgebäude),
  • Rottweil, Landkreis Rottweil: ASSTEC Assembly Technology GmbH & Co. KG (Neubau eines Verwaltungs- und Produktionsgebäudes),
  • Salem, Bodenseekreis: ASP Facility GmbH & Co. KG (Erweiterung des Entwicklungs-, Produktions- und Verwaltungsgebäudes),
  • Spaichingen, Landkreis Tuttlingen: ssp safety system products GmbH & Co. KG (Neubau einer Produktionshalle mit Verwaltungstrakt),
  • Walldürn, Neckar-Odenwald-Kreis: LYMA GmbH (Neubau einer Produktionshalle) und
  • Westerstetten, Alb-Donau-Kreis: Lehner Technik GmbH (Neubau eines Gebäudekomplexes mit Produktionshalle, Hochregallager und Bürotrakt).

Technologieführer sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum

Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2014 bis 2020 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der CO2-Emissionen mit dem Programm „Innovation und Energiewende“.

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Kerne für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Jährlich sind zwei Auswahlrunden geplant. In der gesamten Förderperiode 2014 bis 2020 werden nach derzeitigem Stand insgesamt 40 Millionen Euro an EFRE- und Landesmittel zur Verfügung stehen.

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e. V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) ist ein kommunales Förderprogramm. Das Land fördert private, gewerbliche und kommunale Investitionen, die im Rahmen eines örtlichen Entwicklungskonzeptes zur Strukturverbesserung führen. Im Förderschwerpunkt „Arbeiten“ wird die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in kleinen und mittleren Unternehmen unterstützt.

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