Ländlicher Raum

21. Auswahlrunde „Spitze auf dem Land!“ entschieden

Symbolbild: Ländlicher Raum. (Bild: Elke Lehnert / Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz)

Die 21. Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ ist mit einer Rekordbeteiligung entschieden worden. Das Land unterstützt durch die Förderung hochinnovative Unternehmen zur Stärkung der Technologieführerschaft Baden-Württembergs.

„Kleine und mittlere Unternehmen, die markt- und nicht selten auch weltweit führend in ihren Geschäftsfeldern sind, prägen die Wirtschaft im Ländlichen Raum Baden-Württembergs. Sie sind wichtige Motoren der Wirtschaft – auch und gerade in Zeiten der Rezession. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie mit hoher Innovation ihre Produkte kontinuierlich weiterentwickeln. Mit der Förderlinie ,Spitze auf dem Land!‘ sollen gezielt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum unterstützt werden. In der aktuellen Auswahlrunde konnten wir wieder aus zahlreichen Unternehmen mit hochinteressanten Geschäftsmodellen auswählen. Die Förderung soll die Projektträger darin unterstützen, ihre Ideen und Konzepte umzusetzen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Entscheidung der 21. Auswahlrunde am 24. November 2023 in Stuttgart.

Die Technologieführerschaft gilt es voranzutreiben, um Baden-Württemberg weiterhin zukunftsfähig zu halten und die internationale Wirtschaftskraft auszubauen. Dabei sind nachhaltige Themen der Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft von besonders hoher Relevanz. Projektanträge, die einen erkennbaren Beitrag zur Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft leisten, werden mit einem erhöhten Zuschuss von bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Fördermittel für die ausgewählten Unternehmen stammen sowohl aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes als auch aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Rund 5,6 Millionen Euro für 14 Unternehmen

„In der aktuellen Auswahlrunde wurden 14 Unternehmen mit einer Zuschusssumme von rund 5,6 Millionen Euro zur Förderung ausgewählt, um ihre innovativen Ideen in die Umsetzung zu bringen. Im Hinblick auf die aktuellen Herausforderungen der wirtschaftlichen Lage wurde die Fördersumme erhöht. Ziel ist es, die Unternehmen bestmöglich zu unterstützen“, so Minister Hauk weiter.

Folgende 14 Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:

Mit dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) 2021 bis 2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der Kohlenstoffdioxid(CO₂)-Emissionen.

Förderlinie „Spitze auf dem Land!“

Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz aufweisen. Diese Unternehmen sind von besonderer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Triebfedern für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss für ihre Investitionen erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro bekommen. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung sowie wirtschaftlichen Nutzung neuer Produkte und Dienstleistungen.

Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

Bewertungsausschuss entscheidet über Aufnahme

Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim – Fachgebiet für Landwirtschaftliche Betriebslehre, die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.

Wird ein Unternehmen in die Förderung aufgenommen, so muss es seinen Förderantrag bei der L-Bank in Stuttgart einreichen. Von der L-Bank wird die Förderfähigkeit des Antrags abschließend umfassend geprüft, unter anderen auch im Hinblick auf die Vermögens- und Ertragslage des Unternehmens sowie die Einstufung als kleines beziehungsweise mittleres Unternehmen mit weniger als 50 beziehungsweise 100 Beschäftigten in der Konzernbetrachtung. Die Aufnahme in die Förderlinie gilt vorbehaltlich dieser Prüfungen.

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Gewinner der 21. Auswahlrunde

Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bioökonomie und Innovation

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