Ausbildung

12,5 Millionen Euro für die überbetriebliche Berufsausbildung

Das Land fördert 2025 mit rund 12,5 Millionen Euro die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen. Dies stärkt die berufliche Ausbildung im Handwerk und entlastet kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe.

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Ein Ausbilder erklärt in einem Techniklabor jugendlichen Auszubildenden etwas.

Mit rund 12,5 Millionen Euro fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg im Jahr 2025 die Durchführung von überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen für Auszubildende, die einen Ausbildungsvertrag mit einem baden-württembergischen Unternehmen abgeschlossen haben. Dies gab Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, bekannt.

Dabei wurden die Förderpauschalen in der Fachstufe im Handwerk erneut angehoben. Konkret wurde der Fördersatz in der Fachstufe im Handwerk um fünf Prozent erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Förderung damit um weitere rund 400.000 Euro angestiegen. Bereits in den Förderjahren 2021 bis 2024 gab es einen jährlichen Anstieg der Förderung. Insgesamt ist das Bewilligungsvolumen im Vergleich zu vor fünf Jahren um 2,1 Millionen Euro gewachsen. Im Landeshaushalt 2025/2026 sind es 3,2 Millionen Euro mehr, die im Vergleich zum Jahr 2021 für überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge verankert sind.

Kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe entlasten

„Auch 2025 entlasten wir kleine und mittlere Ausbildungsbetriebe, die sich keine eigenen Ausbildungswerkstätten leisten können. Mit unseren erhöhten Zuschüssen für die überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge stärken wir die berufliche Ausbildung im Handwerk. Darüber hinaus fördern wir überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge in der Bauwirtschaft sowie in der Industrie und im Handel. Wir finanzieren die überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgänge verlässlich und setzen so weiterhin ein wichtiges Signal. Denn damit stärken wir die berufliche Ausbildung und die Fachkräfte von Morgen“, so Hoffmeister-Kraut.

Die Förderung erhalten Handwerkskammern, Innungen, Kreishandwerkerschaften und Landesverbände des Handwerks und Bauhandwerks sowie Industrie- und Handelskammern für Lehrgänge in der Grund- (erstes Ausbildungsjahr) und Fachstufe (nachfolgende Ausbildungsjahre). Die ein- oder mehrwöchigen Lehrgänge finden in fast 100 überbetrieblichen Ausbildungsstätten statt und sichern somit einen einheitlichen Ausbildungsstandard – unabhängig von der Größe, der Spezialisierung und den auftragsabhängigen Tätigkeitsschwerpunkten der Betriebe.

Überbetriebliche Ausbildung

Die überbetriebliche Ausbildung ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die berufliche Ausbildung. Besonders im Handwerk sind die überbetrieblichen Lehrgänge an den Berufsbildungsstätten ein notwendiger Bestandteil der Ausbildung. Die Förderung von Überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen erfolgt seit vielen Jahren durch Bund und Länder. In Baden-Württemberg ist das Wirtschaftsministerium mit seinem Förderprogramm Überbetriebliche Berufsausbildung (kurz: ÜBA) dafür zuständig. Während der Bund seine Förderung ausschließlich auf Fachstufenlehrgänge im Handwerk und Bauhandwerk bezieht, fördert das Land Baden-Württemberg darüber hinaus Grundstufenlehrgänge in allen Wirtschaftsbereichen.

Förderumfang

Die Förderung von Überbetrieblichen Berufsausbildungslehrgängen (ÜBA) ergänzt flächendeckend im Handwerk und in Teilen von Industrie und Handel den betrieblichen Part der Ausbildung. Im Jahr 2025 fördert das Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg mit rund 12,5 Millionen Euro rund 9.500 Überbetriebliche Ausbildungslehrgänge für rund 88.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Davon allein sind rund 9.000 Lehrgänge mit rund 84.000 Teilnehmern dem Handwerk und der Bauwirtschaft zuzuordnen.

Die Förderung beinhaltet neben Zuschüssen für Lehrgänge auch Zuschüsse für Unterbringungskosten. Die Inhalte der Lehrgänge werden fortlaufend an neue Berufsbilder und technische Entwicklungen angepasst. Hier lernen die Auszubildenden spezielle Inhalte, die der jeweilige Ausbildungsbetrieb wegen seiner Größe oder Spezialisierung nicht vermitteln kann. Dadurch werden vor allem kleine und mittlere Betriebe in die Lage versetzt, qualifizierte Nachwuchskräfte zu gewinnen. Überbetriebliche Lehrgänge ergänzen die Ausbildung im Betrieb und garantieren ein hohes Niveau der immer komplexer werdenden beruflichen Ausbildung.

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Überbetriebliche Berufsausbildungslehrgänge (ÜBA)

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