Gleichberechtigung

100 Jahre Frauenwahlrecht

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Bürgerin bei Wahl (Bild: © Land Baden-Württemberg)

Das Frauenwahlrecht feiert 100-jähriges Bestehen in Deutschland. Im Januar 1919 durften Frauen zum ersten Mal wählen und gewählt werden. Heute ist das Wahlrecht für Frauen und Männer eine Selbstverständlichkeit und ein nicht wegzudenkender Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik.

„100 Jahre Frauenwahlrecht – gemeinsam wollen wir an diesen Meilenstein im Kampf um Demokratie, Gleichberechtigung und Freiheit in Deutschland erinnern. Heute ist das Wahlrecht für Frauen und Männer eine Selbstverständlichkeit und ein nicht wegzudenkender Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unserer Bundesrepublik“, sagte der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl anlässlich des 100-jährigen Bestehens des Frauenwahlrechts in Deutschland. Bereits am vergangenen Donnerstag hatte im für das Wahlrecht zuständigen Innenministerium eine Diskussionsveranstaltung zum Thema stattgefunden: Dort diskutierten – moderiert von der Schriftstellerin und Journalistin Gaby Hauptmann – Dr. Kristina Schröder, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend a.D., Anette Bronder, Geschäftsführerin Digital Division & Telekom Security, T-Systems International GmbH, sowie die Humangenetikerin Dr. Dr. Saskia Biskup.

Viele Widerstände mussten überwunden werden

„Bis Deutschlands Frauen im Januar 1919 zum ersten Mal wählen und gewählt werden konnten, waren viel Kraft und Ausdauer erforderlich. Es mussten erst viele Widerstände überwunden und Vorurteile bei Männern – aber auch bei Frauen – abgebaut werden“, erklärte der Innenminister. „Motor dieses Kampfes waren engagierte und streitbare Akteurinnen verschiedener Flügel der Frauenbewegung, die sich schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts für das Frauenwahlrecht, aber auch für das Recht auf Bildung und Erwerbsarbeit, die Teilnahme am politischen Leben sowie für ökonomische und soziale Selbständigkeit eingesetzt haben“, so Strobl.

„Als Kaiser Wilhelm II. 1917 in seiner ‚Osterbotschaft‘ für das Ende des Krieges eine Wahlrechtsreform ankündigte, dabei aber kein Wort über das Frauenwahlrecht verlor, formierte sich energischer Widerstand. Die bürgerlichen und sozialistischen Aktivistinnen schlossen sich zusammen. Über 50 deutsche Frauenorganisationen forderten in einem gemeinsamen Schreiben an den Reichskanzler Max von Baden die Einführung des Frauenwahlrechts. 1918 wurden die Mühen und Anstrengungen endlich belohnt. Nachdem Kaiser Wilhelm II. auf seinen Thron verzichtet und Philipp Scheidemann die Republik ausgerufen hatte, verankerte der Rat der Volksbeauftragten das aktive und passive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger in der Verordnung über die Wahl zur verfassungsgebenden deutschen Nationalversammlung“, erinnerte Innenminister Thomas Strobl.

82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gingen zur Wahl

„Damit war der Weg bereitet und die Frauen konnten wählen und gewählt werden. Zuerst wählten die Frauen bei den Wahlen zur verfassungsgebenden Landesversammlung in Baden am 5. Januar 1919, eine Woche später, am 12. Januar 1919, in Württemberg und am 19. Januar 1919 in Deutschland. Für diese Wahl zur verfassungsgebenden Deutschen Nationalversammlung kandidierten 300 Frauen. 82 Prozent der wahlberechtigten Frauen gingen zur Wahl. Unter den insgesamt 423 Abgeordneten, die in das Parlament einzogen, waren 37 Frauen“, so Thomas Strobl.

„Um den Bogen zu heute zu schlagen: Wie wichtig Frauen auf kommunal-, landes-, bundes- und europapolitischer Bühne sind, mindestens genauso aber in Gesellschaft, Wirtschaft und Wissenschaft, haben in den vergangenen 100 Jahren viele Akteurinnen trotz manch unüberwindlich erscheinender Hindernisse und schwieriger Rahmenbedingungen unter Beweis gestellt. Ihnen gilt unser Dank und unsere Anerkennung“, sagte Innenminister Thomas Strobl.

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