„Ende Februar und Anfang März beginnt die neue Saison der Asiatischen Hornisse mit dem Bau der Embryonalnester durch die Jungköniginnen. Anschließend schlüpfen ab Mai die ersten Arbeiterinnen in sogenannten Primärnestern. Damit steigt auch das Risiko, dass sich hierdurch Schäden im Obst- und Weinbau oder der Imkerei häufen. Nestentfernungen sind zentraler Baustein bei der Bekämpfung dieser aus Südostasien stammenden invasiven Art. Daher werden wir im Zeitraum vom 1. Mai bis 31. Juli 2026 die Entnahme von Primärnestern mit 60 Euro je Nestentfernung fördern. Insgesamt stehen hierfür 95.000 Euro zur Verfügung für über 1.500 Nestentnahmen“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Primärnester frühzeitig entfernen
Sichtungen von Einzeltieren oder Nestern der Asiatischen Hornisse sind über die offizielle Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu melden. Da die eigenständige Entfernung von Primärnestern aufgrund der Gefahr von Stichereignissen zu gefährlich ist, sollte dies unbedingt von Experten durchgeführt werden. Um die Fortpflanzung und Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu unterbinden, sollten Primärnester zwingend entnommen werden. Denn wird das Primärnest für die Population zu klein, siedelt diese in ein Sekundärnest um. Ein Sekundärnest kann bis zu einem Meter groß werden und beherbergt oftmals mehrere tausend Tiere. Damit steigt das Risiko für Schäden im Obst- und Weinbau oder der Imkerei.
Die Naturschutzverwaltung finanziert Nestentfernungen nur noch, wenn eindeutig ein Schaden für die biologische Vielfalt zu befürchten ist. Da der Naturschutz Biodiversitätsschäden in aller Regel als nicht gegeben sieht, müssten die Betroffenen die Entfernung von Nestern selbst beauftragen und bezahlen. „Durch die Übernahme der Kosten für die Nestentfernungen durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz leisten wir einen wichtigen Beitrag, um die Fortpflanzung und weitere Ausbreitung der Asiatischen Hornisse zu reduzieren und negative Auswirkungen auf Landwirtschaft, Imkerei und Bevölkerung zu begrenzen. Wir übernehmen hier Verantwortung“, sagte Minister Hauk.
Korrekte Einreichung der Förderung
Die Bezuschussung der Entnahme von Primärnestern richtet sich an qualifizierte und bei der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim registrierte Nestentferner oder Schädlingsbekämpfer, damit diese eine kostenlose Nestentfernung anbieten können. Eine Rechnung darf dem Auftraggeber bei Inanspruchnahme der Förderung nicht ausgestellt werden. Der Auftraggeber sollte mit dem Nestentferner vorab klären, ob dieser an der Förderung teilnimmt und die Nestentnahme somit kostenfrei ist. Eine Auszahlung an den Auftraggeber wird nicht gewährt. Nach Entnahme des Nestes reicht der Nestentferner den entsprechenden Nachweis beim Landesverband Badischer Imker e.V. ein und bekommt von diesem am Ende des Förderzeitraums die Förderung ausbezahlt.
Die zur Förderung eingereichten Nester müssen vorab über die Meldeplattform der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg gemeldet und verifiziert werden. Ist das Nest verifiziert, erhält es eine sogenannte Nest-ID, welche im Nachweisformular einzutragen ist. Eine Informationsveranstaltung des Badischen Imkerverbands mit allen relevanten Informationen wird im April für interessierte Nestentferner stattfinden
Maßnahmenpaket greift
„Die Förderung der Sekundärnestentfernung im vergangenen Jahr war ein voller Erfolg und wurde rege in Anspruch genommen. Die Fördermittel in Höhe von 100.000 Euro bzw. das Kontingent von 500 Nestentfernungen wurde voll ausgeschöpft. Ohne diese Förderung wäre die nun erreichte Entfernungsquote von über 50 Prozent nicht erzielt worden. Mit der Förderung der Entfernung der Primärnester soll nun hieran angeknüpft und Schäden für unsere Landwirtschaft und Imkerei reduziert werden. Ich danke dem Landesverband Badischer Imker e.V., welcher sich wieder bereit erklärt hat, die Abwicklung des Förderprojektes zu übernehmen“, so der Minister.
Das Maßnahmenpaket des Ministeriums für Ernärhung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) beinhaltet neben der Nestentfernung auch die Schulung von Nestentfernern sowie von Multiplikatoren in den Imkervereinen. Beide Maßnahmen werden ebenfalls vom Badischen Imkerverband und qualifizierten Ausbildern durchgeführt und von der Landesanstalt für Bienenkunde koordiniert.
Im zweiten Quartal 2025 konnte die Zahl der geschulten und registrierten Nestentferner von 40 auf 205 angehoben werden.
„Das Maßnahmenpaket des MLR hat sich als wirksam erwiesen und wird daher im Jahr 2026 fortgeführt. Ich danke allen Beteiligten für ihr großes Engagement im gemeinsamen Kampf gegen die Asiatische Hornisse“, so Herr Minister Hauk.
Sichtungen melden
Bitte melden Sie gesichtete Einzeltiere oder Nester über die Meldeplattform Asiatische Hornisse der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW). Nach Einstellung Ihrer Meldung erhalten Sie von der Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim eine Rückmeldung, ob es sich um ein Tier oder Nest der Asiatischen Hornisse handelt. Bei einer Verifizierung erhalten Sie eine Anleitung zum Entfernen von Embryonalnestern oder die Liste der aktuell ausgebildeten Nestentferner sowie Schädlingsbekämpfer.
Aufruf an Imkerinnen und Imker
Bitte schicken Sie Honigbienenvölker mit Verdacht auf Schädigung durch die Asiatische Hornisse an den Bienengesundheitsdienst CVUA Freiburg oder STUA Aulendorf. Im Sommer und im Herbst, wenn alle Tätigkeiten an den Bienen abgeschlossen sind, ist es wichtig, die Bienenvölker im Blick zu behalten und zu beobachten, ob die Asiatische Hornisse am Bienenstand auftritt. Ist dies der Fall, sollten schleunigst Schutzmaßnahmen wie Schutzgitter und Maulkörbe an die Bienenbeuten angebracht werden.
















