Corona-Verordnung

Fahrplan zur schrittweisen Lockerung der Corona-Beschränkungen

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Ein Schild mit der Aufschrift „Bitte draußen warten – Sie werden einzeln hereingebeten!“ und weiteren Verhaltensvorgaben weist Kunden in einem Friseursalon über die neu geltenden Regeln im Salon aufgrund der Corona-Pandemie hin.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat nach der Ministerpräsidentenkonferenz den Fahrplan zum Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen vorgestellt. Der Plan gilt vorbehaltlich der Infektionslage und muss noch vom Kabinett verabschiedet werden.

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat den Stufenfahrplan für Baden-Württemberg zur Lockerung der Corona-Verordnung vorgestellt. Baden-Württemberg geht als Land mit der zweithöchsten Inzidenz bei Covid-19 besonnen und vorsichtig beim Wiederhochfahren der Wirtschaft und des gesellschaftlichen Lebens vor.

Ab dem 11. Mai sind in einer ersten Lockerung der Kontaktbeschränkungen auch Geschwister von Fünf-Personen-Grenze bei Ansammlungen in privaten Räumen ausgenommen. Künftig darf man auch mit den Personen eines weiteren Hausstands – also einer anderen Familie oder Wohngemeinschaft – rausgehen. Ansonsten hat sich die Ministerpräsidentenkonferenz darauf verständigt, die sonstigen Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juni aufrecht zu erhalten.

Wie bereits angekündigt, dürfen Musik- und Jugendkunstschulen unter Auflagen wieder öffnen. „Eine gute Nachricht für viele Angehörige ist, dass wir die Besuchsregeln in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen wieder lockern können. Als besonders zu schützende Orte – zum einen für die Patientinnen und Patienten aber auch für das medizinische und pflegerische Personal – mussten wir hier sehr strenge Regeln erlassen. Ein unglaubliche Herausforderung und Belastung sowohl für die Bewohnerinnen und Bewohner beziehungsweise Patientinnen und Patienten als auch für die Angehörigen“, so Kretschmann. Zudem können ab dem 11. Mai zahlreiche körpernahe Dienstleistungen wie Sonnenstudios, Kosmetik- und Tattoo-Studios wieder den Betrieb aufnehmen.

Die Infektionen weiter unter Kontrolle halten

Aufgrund der Inkubationszeit von bis zu 14 Tagen zeigt sich immer nur mit der entsprechenden Verzögerung, wie sich Maßnahmen und Lockerungen auf das Infektionsgeschehen auswirken. „Daher müssen wir weiter vorsichtig sein und einen Schritt nach dem anderen machen, damit der Ausbruch nicht wieder außer Kontrolle gerät“, mahnte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. „Deshalb habe ich sehr bewusst im Vorfeld keine eigenen Pläne veröffentlicht oder gar beschlossen, obwohl natürlich auch wir solche Pläne in der Schublade liegen haben.“

Die oberste Messzahl bei allem sei, dass die Krankenhäuser nicht überlastet werden, machte Kretschmann noch mal deutlich. Szenen wie aus Italien und New York sind uns eben wegen unserer Maßnahmen erspart geblieben. Daher gelte der Plan nur vorbehaltlich des aktuellen Infektionsgeschehens. „Wir müssen weiter in der Lage sein, schnell reagieren zu können, wenn sich das Virus wieder schneller verbreitet. Dabei ist es auch denkbar, dass neue Beschränkungen nur regional in Kraft treten, um einen neuen Ausbruch im Griff zu behalten.“

Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, dass Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb der letzten sieben Tage sofort wieder ein konsequentes Beschränkungskonzept umsetzten müssen. „Es geht also darum, lokale und regionale Brandherde umgehend durch schnelle, örtlich begrenzte Beschränkungen zu bekämpfen“, so Kretschmann.

Tracing App ist wichtiges Hilfsmittel bei der Pandemie-Bekämpfung

„Die Tracing-App ist ein ganz wichtiges Instrument, um Infektionsketten nachzuvollziehen und unterbrechen zu können.“ Deshalb müsse der Bund schnell die App an den Start bringen, appellierte Kretschmann. „Wir haben hier schon viel Zeit verloren.“ Bund und Länder haben sich darauf verständigt bei den Bürgerinnen und Bürgern für die Tracing-App zu werben. Dabei setzt Baden-Württemberg auf Datenschutz und Freiwilligkeit und auf das Verantwortungsbewusstsein der Bürgerinnen und Bürger.

„Bei der Festlegung unseres Stufenplans haben wir nach dem Ampelprinzip uns die einzelnen Bereiche genau angeschaut. Welche möglichen Infektionsrisiken bestehen? Gibt es eine Möglichkeit ein wirksames Konzept zu entwickeln, um das Infektionsrisiko zu vermindern? Lässte siche eine solche Konzeption zur Risikominimierung wirksam durchsetzen und kontrollieren?“, erläuterte Kretschmann. „Das sei nicht immer ganz einfach und natürlich fragt sich der eine oder andere, warum er noch nicht öffnen darf. Wir sind aber noch immer nicht in der Phase, in der wir sorglos werden dürfen. Die Krise ist noch nicht vorüber.“ Dabei erinnerte Kretschmann auch daran, dass es essentiell wichtig sei, sich weiter an die Regeln zu halten. „Wir haben strenge Hygieneregeln für die Bereiche, die wieder öffnen dürfen. Aber auch jeder einzelne muss sich weiter an die Abstands- und Hygieneregeln halten. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, sonst verspielen wir den in den vergangenen zwei Monaten hart erkämpften Erfolg leichtsinnig.“

Entscheidend sind die Auswirkungen auf das Infektionsgeschehen

Dabei sind Öffnungen und Lockerungen schneller möglich, je besser sich die Infektionszahlen entwickeln. Sollten sich die Infektionszahlen dagegen wieder verschlechtern, müssten Lockerungen und Öffnungen länger bestehen bleiben oder sogar befristet wieder zurückgenommen werden.

Bei der Frage, ob die erste und zweite Bundesliga ihren Spielbetrieb wieder mit sogenannten Geisterspielen aufnehmen können, sie für Kretschmann alleine die Frage entscheidend, welche Auswirkung  die Fortsetzung des Spielbetriebs auf das Infektionsgeschehen hat. Er halte dies epidemiologisch nur vertretbar, wenn wenn das Schutzkonzept strikt eingehalten werde. „Die Voraussetzungen sind vor allem engmaschiges Testen. Dabei dürfen die Tests nicht zu Lasten medizinisch notwendiger Tests aus anderen Bereichen gehen. Und Einhaltung der Quarantäne-Regeln bei Infektionen. Hier darf es keinen Sicherheitsrabatt geben“, so Kretschmann nachdrücklich.

Ein ähnliches Vorgehen könne er sich auch für andere Branchen und Berufe vorstellen, zum Beispiel aus dem Kulturbereich.

Der Stufenfahrplan für Baden-Württemberg

Die Landesregierung plant in mehreren Stufen die Maßnahmen der Corona-Verordnung zurück zu nehmen. Der Stufenplan gilt vorbehaltlich der aktuellen Infektionslage in Baden-Württemberg. Für die allermeisten Öffnungen und Lockerungen gelten strenge Hygienevorgaben und Infektionsschutzmaßnahmen. Hier finden sie den Entwurf des Stufenplans. Dieser muss noch vom Kabinett verabschiedet werden. So dass sich eventuell in Details noch Änderungen ergeben können.

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