Verkehr

Öffnung der Fahrschulen ab 11. Mai

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine Fahrschülerin sitzt in einem Fahrschulauto neben ihrem Fahrlehrer (Bild: © dpa).

Der Fahrschulbetrieb darf ab Montag, 11. Mai, wieder aufgenommen werden – und zwar Fahrschulunterricht in Theorie und Praxis.

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg ist schon seit Wochen in engem Austausch mit den Fahrlehrverbänden zur Frage, wie die Wiedereröffnung der Fahrschulen ausgestaltet werden kann. Die Fahrschulen haben hierfür einen Hygieneschutzplan vorgelegt, der eine gute Grundlage für diese Festlegungen ist.

Für die Fahrschulen gelten in Sachen Infektionsschutz dieselben Anforderungen wie für Bildungseinrichtungen und allgemeinbildende Schulen. Für den Theorieunterricht bedeutet das:

  • Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zwischen den Personen ist einzuhalten und die Gruppengrößen sind hieran auszurichten.
  • Die erforderlichen Hygienemaßnahmen müssen durchgeführt werden und entsprechende Ausstattung ist erforderlich (z.B. ausreichende Gelegenheiten zum Waschen der Hände sowie ausreichend Hygienemittel wie Seife und Einmalhandtücher müssen zur Verfügung stehen).
  • Alle Räumlichkeiten müssen mehrmals täglich für einige Minuten gelüftet werden.
  • Tägliche Reinigung der Einrichtung, Handkontaktflächen müssen regelmäßig gereinigt werden.

Für den praktischen Fahrschulunterricht bedeutet das:

  • Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist verpflichtend.
  • Im Fahrzeug dürfen sich nur Fahrlehrer und Fahrschüler befinden; die Mitnahme weiterer Personen ist nicht gestattet.

Wichtiger Hinweis:

Die vorstehenden Informationen zum Fahrschulunterricht sind überholt. Die aktuelle Corona-VO finden Sie hier.

Durch die Neufassung der Corona-VO zum 1. Juli 2020 sind einige der vorgenannten Vorgaben entfallen. Der Bereich der Fahrschulen ist von den Kontaktbeschränkungen in § 1a der aktuellen Corona-Verordnung nicht betroffen. Für den Betrieb der Fahrschulen gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorgaben, wie die allgemeine Abstandsregel (§ 2 Corona-Verordnung) und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (§ 3 Corona-Verordnung) sowie die besonderen Hygieneanforderungen (§§ 4 ff. Corona-Verordnung).

Aktuelle Corona-Verordnung des Landes

Aktuelle Informationen zu Corona in Baden-Württemberg

Weitere Meldungen

Organspendeausweis
Organspende

Zahl der Organspenden im Land steigt leicht

Eine asiatische Tigermücke (Aedes albopictus) sitzt auf einem Finger und sticht zu.
Gesundheitsschutz

Stechmückensaison hat begonnen

Abgebildet ist das Logo zum Förderprogramm "Inklusionstaler". In einem Kreis finden sich viele kleine Punkte in allen Farben. Auf halber Höhe steht rechts der Schriftzug "Inklusionstaler" in weiß auf blauem Grund.
Menschen mit Behinderung

Land fördert Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Eine Frau befestigt einen „Rauchen-Verboten“-Aufkleber an einer Scheibe (Bild: © dpa).
Nichtraucherschutz

Neue Regeln für Raucherinnen und Raucher vom 1. Juni an

Logo und Schriftzug der „Agentur für Arbeit“ an einem Gebäude.
Arbeitsmarkt

Moderate Frühjahrsbelebung am Arbeitsmarkt

Logo von Start up BW
Start-up BW

OSORA medical im Landesfinale des „Start-up BW Elevator Pitch“

Windräder
Windenergie

Land setzt sich für Ausbau der Windenergie ein

Teilnehmende der Jugend- und Familienministerkonferenz 2026 sitzen mit Blick auf mehrere kreisförmig angeordnete Bildschirme an einem großen Konferenztisch.
Jugend und Familie

Land setzt Schwerpunkte für gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ein Thermometer zeigt fast 36 Grad Celsius an.
Gesundheitsschutz

Temperaturanstieg und hohe UV-Strahlung am Pfingstwochenende

Das beschauliche Dorf Hiltensweiler, ein Teilort von Tettnang, wird von der Abendsonne angestrahlt. Im Hintergrund sind der Bodensee und die Alpen zu sehen.
Ländlicher Raum

Entwicklungsprogramm Länd­licher Raum 2027 ausgeschrieben

Neu gebaute Häuser stehen hinter einer noch unbebauten Fläche eines Neubaugebiets.
Bauen

Fristen für Förderaufrufe verlängert

Ein älteres Paar wandert bei Sonnenschein auf einem Feldweg bei Fellbach zwischen zwei Rapsfeldern hindurch. (Bild: Christoph Schmidt / dpa)
Flurneuordnung

Bescheidübergaben in drei Flurneuordnungsverfahren

Der neue Vorstand des 21. Landeselternbeirats; von links: Jörg Vettermann und Susanne Balzer (beide stellvertretende Vorsitzende), Stephanie Wieland (stellvertretende Kassenwartin), Vanessa Scholz (Vorsitzende), Friedhelm Biene (Kassenwart), Chrissy Bach (Schriftführerin) und Georg Beier (stv. Vorsitzender).
Schule

Neuer Vorstand des Landeselternbeirats gewählt

Mitarbeiterinnen des Malteser Hilfsdienstes stehen mit Lebensmitteln vor einer Haustür.
Ehrenamt

Bewerbung für Engagement-Preis gestartet

Hunde im Tierheim. (Bild: Norbert Försterling / dpa)
Tierschutz

Land fördert Tierheim Dreherhof im Ostalbkreis