Gesundheit

Bürgerforum zum Nichtraucherschutz gestartet

Zur Vorbereitung der Reform des Landesnichtraucherschutzgesetzes ist am 5. Juli 2025 ein Bürgerforum gestartet. Parallel erfolgt eine Verbändeanhörung und eine Online-Bürgerbeteiligung zum Gesetzentwurf.

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Diskussionen auf dem Kongress für Beteiligung (Bild: © Mario Wezel)
Symbolbild

Rund 50 zufällig ausgesuchte Bürgerinnen und Bürger beraten seit 5. Juli 2025 über den Nichtraucherschutz. Es geht darum, eine Änderung des Landesgesetzes vorzubereiten. Es folgen zwei Sitzungen des Bürgerforums in einem bewährten Online-Format. Am 26. Juli findet die letzte Sitzung statt. Sie wird voraussichtlich in Stuttgart stattfinden. Kurz danach übergeben die Zufallsbürger ihre Stellungnahme an die Landesregierung. Die Servicestelle Bürgerbeteiligung organisiert im Auftrag des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration die Dialogische Bürgerbeteiligung. Anlass für die Reform ist unter anderem das Aufkommen von E-Zigaretten.

Normales Gesetzgebungsverfahren wird ergänzt

„Das übliche Gesetzgebungsverfahren bleibt unverändert“, betonte der Leiter der Servicestelle Bürgerbeteiligung, Ulrich Arndt. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration hat einen sogenannten Anhörungsentwurf erstellt. Er wurde in der Regierungskoalition geeint. Der Ministerrat wird ihn formal am kommenden Dienstag beschließen. Es folgt die Anhörung von Verbänden und die ganze Bevölkerung kann den Gesetzentwurf auf dem Beteiligungsportal kommentieren. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration prüft die so erhaltenen Anregungen. Daraus entsteht der Einbringungsentwurf, der im Anschluss erneut vom Ministerrat beschlossen wird. Dieser Entwurf wird dem Landtag übermittelt, der dann über den Gesetzentwurf entscheidet. Die Besonderheit des Verfahrens besteht darin, dass das Bürgerforum parallel zur Verbändeanhörung und zur Online-Bürgerbeteiligung berät. Das Bürgerforum gibt seine Stellungnahme innerhalb der Anhörungsfrist ab. Die Landesregierung setzt sich mit den Vorschlägen des Bürgerforums auseinander. Danach erstellt sie den Einbringungsentwurf.

Dialogische Bürgerbeteiligung

Dialogische Bürgerbeteiligung unterstützt die repräsentative Demokratie. Ulrich Arndt erläutert: „Bei umstrittenen und konkreten Abwägungen hilft Dialogische Bürgerbeteiligung besonders gut“. Neben den üblichen Erkenntnisquellen erhält die Politik einen guten Einblick, welche Bedürfnisse die Bevölkerung hat. Gerade bei der Abwägung, wie weit die Freiheit des Rauchens reicht und wo der Gesundheitsschutz beginnt, sind solche Einblicke nützlich. Solchen Bürgerforen mit einer Gruppe ausgeloster Teilnehmenden sind ein bewährtes Verfahren der Bürgerbeteiligung, das weltweit erfolgreich angewandt wird. Dabei kommen auch stille Stimmen zu Wort. In Baden-Württemberg gibt es für die Dialogische Bürgerbeteiligung und die Auswahl der sogenannten Zufallsbürgerinnen und -bürger ein eigenes Gesetz.

Vorbereitungen

Das Bürgerforum zum geplanten neuen Nichtraucherschutzgesetz wurde intensiv vorbereitet. Im Sommer 2024 wurde das sogenannte Beteiligungsscoping sowie eine Online-Beteiligung durchgeführt. Angehört wurden dabei knapp 20 Verbände und Interessengruppen. Sie sammelten die relevanten Themen. Das wurde in einer Online-Beteiligung wiederholt. So entstand die sogenannte Themenlandkarte (PDF). Sie bildet die Grundlage für die Arbeit im Bürgerforum. Sie gab auch schon für den Referentenentwurf wertvolle Hinweise. Ferner gab es Anregungen, wer beim Bürgerforum vortragen soll. Ulrich Arndt gab einen Ausblick: „Die Zufallsteilnehmenden bekommen neben dem Gesetzentwurf ein breites Spektrum an Meinungen vorgestellt. Das reicht vom strengsten Gesundheitsschutz bis hin zu einem sehr liberalen Ansatz. Ihre Aufgabe wird es sein, die vorgebrachten Themen und Sichtweisen nach ihrer Wichtigkeit und Relevanz zu ordnen.“

Beteiligungsportal Baden-Württemberg: Online-Beteiligung zum Landesnichtraucherschutzgesetz

Servicestelle Bürgerbeteiligung: Novellierung des Landesnichtraucherschutzgesetzes

Quelle:

Servicestelle Dialogische Bürgerbeteiligung

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