Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 11. Januar 2022

Am 11. Januar befasste sich das Kabinett unter anderem mit der Anpassung der Corona-Verordnung, der Fortführung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt und dem Wissens- und Technologietransfer.

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Erste Sitzung des Kabinetts nach der Regierungsbildung im Mai 2021.

Regeln der Alarmstufe II bleiben gültig

Baden-Württemberg friert aufgrund der neuen Omikron-Variante und der wieder steigenden Inzidenzen die Maßnahmen der Alarmstufe II bis zum 1. Februar 2022 ein, die dann unabhängig von der Auslastung der Intensivbetten und der Hospitalisierungsinzidenz bestehen bleiben. Das hat das Kabinett am 11. Januar 2022 beschlossen. Angepasst wird in der neuen Corona-Verordnung, die am Mittwoch, 11. Januar 2022, in Kraft tritt, auch die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. 

Mit Blick auf die rasante Verbreitung der Omikron-Variante und den Erhalt der Arbeitsfähigkeit der kritischen Infrastruktur verkürzt und vereinfacht das Land dem Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz entsprechend die Quarantäne für Kontaktpersonen und verlängert zudem die Regelung, dass Schülerausweise als Testnachweis über den 1. Februar hinaus gelten. 

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Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt 

Der Rückgang der Artenvielfalt ist zusammen mit dem Klimawandel unsere größte Herausforderung. Deshalb setzt die Landesregierung mit dem 2018 aufgelegten bundesweit einmaligen Sonderprogramm zahlreiche Maßnahmen zur Stärkung der biologischen Vielfalt um. Das wissenschaftliche Fachgremium, das die Umsetzung des Sonderprogramms begleitet und bewertet, hat bestätigt, dass Baden-Württemberg auf dem richtigen Weg ist. Die Landesregierung möchte die gemeinsamen Anstrengungen für die Erhaltung der Biodiversität des Landes verstetigen und weiterentwickeln. Das Programm vereint Projekte des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft sowie des Ministeriums für Verkehr. Für die nächsten drei Jahre stehen für die Fortführung des Sonderprogramms rund 17,6 Millionen Euro jährlich zur Verfügung.

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Wissens- und Technologietransfer von Wissenschaft in Wirtschaft

Ziel der heute im Kabinett beschlossenen Prototypenförderung ist es, vielversprechende Forschungsergebnisse aus der Wissenschaft noch schneller in die wirtschaftliche Anwendung zu übertragen, um die Innovationsstärke Baden-Württembergs zu sichern. Das Marktpotenzial der Forschungsergebnisse soll anhand realer Anwendungsfälle im Modellversuch nachgewiesen werden.

Zur Umsetzung der Prototypenförderung können das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gemeinsam insgesamt bis zu 12,6 Millionen Euro bis Ende 2024 bereitstellen. In den nächsten Monaten werden die beiden Ministerien erstmals gemeinsam Förderaufrufe erarbeiten und veröffentlichen, die sich an Hochschulen aber auch Institute der außeruniversitären und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen richten.

Schulisches Rahmenkonzept für das Verhalten im Katastrophenfall 

Die Flutkatastrophe im Ahrtal, in anderen Teilen von Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen im Sommer 2021 hat aufgezeigt, dass bei vielen Menschen elementare Kenntnisse für das Verhalten im Katastrophenfall fehlen. Das gilt für Erwachsene, aber auch für Kinder und Jugendliche.

Wenn es zu einer Katastrophenlage kommt, gibt es wenige und klare Verhaltensregeln. Diese sollen den Schülerinnen und Schülern vermittelt werden, um sie für mögliche mit einer Katastrophenlage verbundene Gefahren zu sensibilisieren, berichtete Innenminister Thomas Strobl bei der heutigen Ministerratssitzung. Deshalb haben sich das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen und das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport auf folgende Eckpunkte für ein schulisches Rahmenkonzept verständigt:

Für die Lehrkräfte werden unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten Unterrichtsbeispiele zum Verhalten im Katastrophenfall konzipiert. Für die Schülerinnen und Schüler werden Handreichungen erarbeitet sowie Praxiseinblicke von Einsatzkräften der Feuerwehren und des Bevölkerungsschutzes geplant. Auf der Internetseite des Kultusministeriums werden Materialien und Informationen bereitgestellt. Ebenso wird ein landesweiter Aktionstag zum Verhalten in Katastrophenfälle geplant. 

 

Quelle:

/red

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