Landwirtschaft

Beratungssystem „Beratung.Zukunft.Land“ wird fortgeführt

Das Land setzt die Modulberatung im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik auch über 2027 hinaus fort. Beratungsorganisationen können sich ab sofort für die Durchführung geförderter Beratungsangebote bewerben.

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Beratung Landwirtschaft
Symbolbild

„Das landesweite Beratungssystem ‚Beratung.Zukunft.Land‘ bietet Landwirtinnen und Landwirten in Baden-Württemberg einen einfachen Zugang zu qualifizierter und unabhängiger Beratung. Das umfangreiche, modular aufgebaute Angebot unterstützt gezielt die heimische Landwirtschaft – sowohl beim Ausbau bewährter Verfahren, als auch bei der Einführung zukunftsfähiger Innovationen. Deshalb führen wir die erfolgreiche Modulberatung auch über das Jahr 2027 hinaus fort. Damit wollen wir Familienbetriebe mit fachlicher Beratung gezielt stärken und sie auf neue und aktuelle Herausforderungen vorbereiten. Um Beratung von höchster Qualität zu sichern sind interessierte Beratungsorganisationen herzlich eingeladen ihre Expertise miteinzubringen und sich im Rahmen des Vergabeverfahrens mit ihrem Angebot für Beratungsleistungen zu bewerben“, sagte die Ministerin für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat, Marion Gentges, anlässlich der Veröffentlichung der Ausschreibungsbekanntmachung zur Vergabe von Beratungsmodulen für die aktuelle Förderperiode der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik ab 2027.

Angebotsfrist 20. Juli 2026, 14 Uhr

Damit das Beratungsangebot über das Jahr 2027 fortgeführt werden kann, sind Beratungsorganisationen, die in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik auch ab 2027 geförderte Beratungsmodule anbieten wollen, ab sofort bis zum 20. Juli 2026, 14 Uhr, dazu aufgerufen ihr Interesse an der Durchführung von bestimmten Beratungsmodulen darzulegen und die geforderten Unterlagen auf der Vergabeplattform einzureichen. Die neuen Verträge für geförderte Beratungsleistungen ab 2027 können verlängert werden, sofern eine Notwendigkeit in der Übergangszeit zur neuen Förderperiode besteht.

Um möglichst vielen landwirtschaftlichen Unternehmen qualifizierte, unabhängige und betriebsindividuelle Beratung anbieten zu können, gibt es in Baden-Württemberg seit 2015 das Beratungssystem Beratung.Zukunft.Land. Das baden-württembergische Förderprogramm zur Beratung in den Bereichen Landwirtschaft, Wein, Obst und Gartenbau ist Teil des Nationalen GAP-Strategieplans für die Bundesrepublik Deutschland in der Förderperiode 2023 bis 2027 und wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) kofinanziert. Das Angebot richtet sich an Unternehmen aus der Landwirtschaft sowie dem Wein-, Obst und Gartenbau. Die Unternehmen können aus einer Vielzahl an Beratungsangeboten, das für sie passende Angebot auswählen und mit einer dafür zugelassenen Beratungsorganisation ihrer Wahl einen Beratungsvertrag abschließen. Auf dieser Grundlage erhält das Unternehmen eine qualitativ hochwertige Beratungsleistung, wobei die Abwicklung der Förderung durch die Beratungsorganisation erfolgt.

Bewährte und neue Module

Neu im Beratungsangebot sind ab 2027 Inhalte zum Moorschutz und Tourismus. Die Inhalte der Module zur Digitalisierung wurden in bestehende Beratungsmodule integriert.

Die bewährten Module zu den Themen „Unternehmen und Einkommenskombinationen“, „Ackerbau“, „Sonderkulturen“, „Ökolandbau“, „Tierhaltung“, „Tierwohl & Tiergesundheit“ und „Biodiversität Klimaschutz und Nachhaltigkeit“ stehen weiterhin zur Verfügung. Auch die Obergrenze von vier förderfähigen Modulen pro landwirtschaftliches Unternehmen und Jahr wird beibehalten. Für Beratungsmodule mit einem Beratungsinhalt von besonderem gesellschaftlichem Interesse wird ein Fördersatz von bis zu 90 Prozent angestrebt. Bis zum Jahresende 2026 haben die landwirtschaftlichen Unternehmen weiterhin die Möglichkeit, Beratungsverträge mit den aktuell zugelassenen Beratungsorganisationen abzuschließen. Diese Beratungen können anschließend, auch noch im Jahr 2027, regulär durchgeführt werden. Die aktuell angebotenen Beratungsmodule, die dafür zugelassenen Beratungsorganisationen und deren Beratungskräfte sind online abrufbar.

Ausschreibung ELER Modulberatung ab 2027

Am 5. Juni 2026 wurde die Ausschreibung auf der europäischen Plattform TED (Tenders Electronic Daily) durch das Ministerium eingestellt. Die Vergabeunterlagen zur Ausschreibung sind unter Tender24 abrufbar. Alle Beratungsorganisationen, die in der aktuellen Förderperiode der Gemeinsamen Agrarpolitik auch ab 2027 geförderte Beratungsmodule anbieten wollen, müssen bis Montag, 20. Juli 2026, 14 Uhr, ihre Angebote mit den geforderten Unterlagen über die Vergabeplattform eingereicht haben. Die neuen Verträge für geförderte Beratungsleistungen ab 2027 können verlängert werden, sofern eine Notwendigkeit in der Übergangszeit zur neuen Förderperiode besteht.

Da es sich um ein E-Vergabeverfahren handelt, findet die Kommunikation mit den Bewerberinnen und Bewerbern ausschließlich über die Vergabeplattform statt. 

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